Krankenpflege und Haushaltshilfen

Krankenpflege und Haushaltshilfen –Herzlich Willkommen auf Krankenpflege-Haushaltshilfe.de. Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen, Tipps, Vorlagen und Anleitungen, rund um Pflegedienste und Hilfen im Haushalt in Deutschland.

Haushaltshilfen und Pflegekräfte

Der Berufszweig, in dem Krankenpfleger/innen und Pflegepersonal überhaupt angesiedelt sind, wird sich in Deutschland vor allem in den nächsten Jahren sehr weit ausbauen und verbreiten. Denn wie man bereits jetzt weis, sinkt die Geburtenrate in Deutschland immer weiter in den Keller und die Anzahl der Senioren und Rentner in Deutschland steigt rapide.

Krankenpflege und Pflegepersonal

Diese Tatsache hat zur Folge, dass es immer mehr alte Menschen in Deutschland geben wird, da kaum noch junge nachkommen. Das bedeutet aber auch, dass wer sich heute für Berufsfelder in der Krankenpflege entscheidet, einen sehr sicheren Beruf erlangt.

Denn Kranken- und Pflegepersonal wird man in Deutschland in den nächsten Jahren mehr als alles andere benötigen. Wer also auf der Suche nach einem sicheren Job bzw. Berufszweig ist, der sollte in die Kranken- oder Altenpflege gehen.

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Mehr über Pflegegesetze und weitere Gesetze des Gesundheitssystems, des Bundestages.  Weiterführende Informationen zur Pflege, und über den Verband für Pflegeberufe.

Erhalten sie viele zusätzliche Informationen zu Haushaltshilfen, wie die Vermittlung, die Anmeldung, die Versicherungen und Löhne.

Eine große Übersicht, finden sie unter der Rubrik Verzeichnis oder Fachartikel.

Checkliste zur Auswahl und Beurteilung
von einem Altenheim oder Pflegeeinrichtung:

Checkliste online bearbeiten und drucken

Weiterführende Berichte, Tipps und Vorlagen:

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Checkliste und Infos über Dienstleistungen im Haushalt

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Pflegestufen einfach erklärt:

Kapitel 2:

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Kapitel 3:

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Pflegeversicherung Neuerungen:

Kapitel 4:

Pflege

Weiterführende Fachartikel, Ratgeber und Anleitungen:

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Pflege von Angehörigen – Alle Leistungen:

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Beruf Krankenpflege:

Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege / Vlog:

Unser Pflegevideo

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Übersicht zu Pflegeformen 

Welche Form der Pflege gewählt wird, hängt von vielen Faktoren ab. Hierzu gehören in erster Linie sicherlich der Schweregrad der Pflegebedürftigkeit und das Empfinden der Betroffenen, genauso aber auch die Kapazitäten im Hinblick auf Zeit und Räumlichkeiten.

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Pflegefilm:

Grundsätzlich gibt es sechs mögliche Pflegeformen, hier dazu ein Überblick:

  1. Häusliche Pflege.

Hiervon wird gesprochen, wenn der Pflegebedürftige zu Hause gepflegt wird. Übernehmen Angehörige die gesamte Pflege, ist es möglich, Geldleistungen bei der Pflegekasse, die entsprechend der jeweiligen Pflegestufe gewährt werden, sowie Zuschüsse für Heil- und Hilfsmittel zu beantragen.

Die häusliche Pflege bedarf jedoch einer guten Organisation, hilfreich können in diesem Zusammenhang Pflegekurse sein, die beispielsweise von der Pflegekasse oder dem Roten Kreuz angeboten werden. Eine Variante der häuslichen Pflege besteht darin, dass ein ambulanter Pflegedienst die Angehörigen bei der Pflege unterstützt, in diesem Fall wird von einer Kombileistung gesprochen.

  1. Stationäre Pflege. 

Diese sieht eine vollständige Versorgung der betroffenen Person vor, bezieht sich also nicht nur auf die eigentliche Pflege, sondern beinhaltet auch hauswirtschaftliche Leistungen. Zudem können die in stationären Einrichtungen regelmäßig angebotenen Beschäftigungsmöglichkeiten und Dienstleistungen wie beispielsweise Krankengymnastik, Friseurbesuche oder Fußpflegedienste in Anspruch genommen werden.

Der Vorteil dieser Pflegeform liegt in der Entlastung der Angehörigen, der Nachteil in den Kosten. 

Unterschiede zwischen häuslicher und stationärer Pflege:

  1. Verhinderungspflege.

Sie kann in Anspruch genommen werden, wenn eine pflegebedürftige Person mindestens ein Jahr lang häuslich gepflegt wurde. Ist die Pflegeperson aufgrund einer Erkrankung, eines Urlaubs oder anderen persönlichen Gründen verhindert, können die Kosten für eine Ersatzkraft bei der Pflegekasse beantragt werden. 

Allerdings gilt für die Verhinderungspflege eine zeitliche Beschränkung von vier Wochen pro Kalenderjahr und die Aufwendungen der Pflegekasse sind auf maximal 1432 Euro begrenzt.

  1. Kurzzeitpflege. 

Sie verfolgt das Ziel, pflegende Angehörige kurzzeitig zu entlasten, weshalb die Kurzzeitpflege auch als Urlaubspflege bezeichnet wird. Auch bei der Kurzzeitpflege gilt die Beschränkung von vier Wochen pro Jahr und 1432 Euro für pflegebedingte Aufwendungen seitens der Pflegekasse.

Zieht der Pflegebedürftige während der Kurzzeitpflege in eine stationäre Einrichtung, muss er allerdings die Kosten für Unterkunft und Verpflegung selbst tragen, die Pflegekasse übernimmt ausschließlich die Kosten im Zusammenhang mit Pflegeleistungen.

  1. Tagespflege. 

Diese Pflegeform ist für die Personen gedacht, die tagsüber nicht in der eigenen Wohnung betreut oder versorgt werden können. In aller Regel verfügen Tagespflegeeinrichtungen über eigene Fahrdienste, die die betroffenen Personen abholen und wieder nach Hause bringen.

Während des Aufenthaltes in der Einrichtung werden gemeinsame Mahlzeiten eingenommen und zahlreiche Aktivitäten angeboten, die in erster Linie dem Erhalt der Selbstständigkeit dienen. Zudem sind die Einrichtungen Ansprechpartner für pflegende Angehörige.

Ergänzend kann ein ambulanter Pflegedienst an der Tagespflege zu Hause mitwirken. Eine finanzielle Unterstützung durch die Pflegekasse ist möglich, wenn eine Pflegestufe vorliegt, allerdings werden nur pflegebedingten Kosten übernommen, alle anderen Kosten, etwa für Mahlzeiten, trägt die betreffende Person selbst.

  1. Nachtpflege.

Sie richtet sich in erster Linie an Pflegebedürftige, die unter Schlafstörungen leiden, an Demenz erkrankt sind oder aus anderen Gründen abends nicht alleine bleiben möchten oder können und kann die häusliche Pflege durch Angehörige, die Kurzzeitzeitpflege sowie die Tagespflege ergänzen.

Auch hier kann finanzielle Unterstützung für pflegebedingte Aufwendungen bei der Pflegekasse beantragt werden, Informationen über Möglichkeiten der Nachtpflege geben die Pflegekassen, Wohlfahrtverbände sowie Pflegedienste vor Ort.

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Pflegegrade

Übersicht Lohntabelle Haushaltshilfen 

Haushaltshilfen, die, wie der Name bereits sagt, in einem Haushalt helfen, übernehmen jeweils in Absprache mit dem Arbeitgeber die verschiedensten Aufgaben.

Hierzu können Putz- und Reinigungsaufgaben gehören, die Pflege von Haustieren oder Pflanzen, aber genauso auch die Betreuung von Kindern und anderen Angehörigen des Haushaltes.

Anmeldung von Minijobs – Anleitung:

Im Folgenden eine Übersicht sowie allgemeine Informationen bezüglich der Verdienstmöglichkeiten:

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In den meisten Fällen erfolgt die Tätigkeit als Haushaltshilfe auf der sogenannten 450-Euro-Basis und somit als Minijob, was bedeutet, dass die Haushaltshilfe monatlich nicht mehr als 450 Euro verdient. Je nach Absprache erfolgt die Vergütung dabei anhand eines Stundensatzes oder pauschal bis zu dieser Einkommensgrenze. 

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Die Tätigkeit auf der Basis eines angemeldeten Minijobs hat dabei sowohl für die Haushaltshilfe als auch für den Arbeitgeber Vorteile. 

Die Haushaltshilfe muss das Einkommen nicht in dem Umfang versteuern, wie dies bei einer Tätigkeit auf Lohnsteuerkarte der Fall ist, ist aber dennoch versichert und hat zudem die Möglichkeit, die Beiträge des Arbeitgebers hinsichtlich der späteren Rente durch einen geringen Beitrag aufzustocken. Der Arbeitgeber kann die Kosten für die Haushaltshilfe steuerlich geltend machen.

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Prinzipiell gibt es keinen allgemeingültigen Stundensatz.

Die Höhe der Vergütung hängt von unterschiedlichen Faktoren ab, hierzu gehören in erster Linie die Absprache zwischen Arbeitskraft und Arbeitgeber, genauso jedoch auch der Umfang der auszuführenden Arbeiten, vorhandene Referenzen oder auch die geografische Lage. 

Im Regelfall bewegt sich die Vergütung zwischen einem Stundenlohn von Mindestlohn bis hin zu einem Stundenlohn von etwa 15 Euro.

Haushaltshilfen von der Steuer absetzen:

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Ähnliches gilt, wenn die Tätigkeit als Teil- oder Vollzeitstelle ausgeführt wird. Der durchschnittliche Verdienst einer Haushaltshilfe bewegt sich in diesem Fall zwischen 600 Euro und 1200 Euro.

Hat die Haushaltshilfe eine Ausbildung absolviert, wobei ihre Tätigkeitsbezeichnung dann Hauswirtschafterin lautet und zusätzliche Aufgaben, wie etwa das Führen eines Haushaltsbuches oder die Verwaltung des Haushaltsgeldes beinhalten kann, erhöht sich der durchschnittliche Verdienst bis zu einer Höhe von etwa 1450 Euro.

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Die Arbeitszeiten ergeben sich ebenfalls aus der Absprache zwischen Arbeitgeber und Haushaltshilfe. 

Dabei sind verschiedene Varianten üblich, sowohl am Vormittag wie auch am Abend und sowohl zu den Zeiten, in denen Angehörige des Haushaltes anwesend sind als auch während der Abwesenheit des Arbeitgebers.

Pflege & Hilfe FAQ

Frage 1: Was ist Krankenpflege?

Antwort: Krankenpflege ist die Pflege kranker oder verletzter Menschen durch professionelles Pflegepersonal mit dem Ziel, ihre Gesundheit und ihr Wohlbefinden zu fördern.

Frage 2: Was ist eine Haushaltshilfe?

Antwort: Eine Haushaltshilfe ist eine Person, die im Haushalt arbeitet, um bei den täglichen Hausarbeiten wie Putzen, Kochen, Waschen und Einkaufen zu helfen.

Frage 3: Kann eine Haushaltshilfe auch als Krankenschwester arbeiten?

Antwort: Eine Haushaltshilfe kann gelegentlich auch als Krankenschwester arbeiten, wenn sie über die entsprechende Ausbildung und Erfahrung verfügt. Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass sich die Aufgaben einer Haushaltshilfe von denen einer Krankenschwester unterscheiden.

Frage 4: Was sind die Aufgaben einer Krankenschwester?

Antwort: Eine Pflegekraft kann je nach Bedarf und Zustand des Patienten verschiedene Aufgaben haben. Dazu gehören die Überwachung der Vitalfunktionen, die Verabreichung von Medikamenten, das Wechseln von Verbänden, die Unterstützung bei der Körperpflege, die Mobilisierung des Patienten und die psychische Betreuung.

Frage 5: Wie finde ich eine qualifizierte Pflegekraft oder Haushaltshilfe?

Antwort: Es gibt verschiedene Möglichkeiten, eine qualifizierte Pflegekraft oder Haushaltshilfe zu finden. Sie können sich an eine örtliche Agentur für häusliche Pflege wenden, Anzeigen in Zeitungen oder im Internet aufgeben oder Freunde und Verwandte um Empfehlungen bitten. Wichtig ist, dass Sie bei der Auswahl auf Qualifikation, Erfahrung und Zuverlässigkeit achten.

Frage 6: Was kostet eine Pflegekraft oder Haushaltshilfe?

Antwort: Die Kosten für eine Pflegekraft oder Haushaltshilfe hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie z. B. der Art und Dauer der benötigten Pflege, der Qualifikation der Pflegekraft und der geografischen Lage. Am besten wenden Sie sich an lokale Agenturen, um einen genauen Kostenvoranschlag zu erhalten. In vielen Fällen können Pflege und Haushaltshilfe auch von Krankenkassen oder anderen öffentlichen Stellen finanziert werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

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2 Gedanken zu „Krankenpflege und Haushaltshilfen“

  1. Die Leute in der Pfleger sollten echt besser bezahlt werden. Ich meine man merkt ja alleine an den Beiträgen, wie umfassend diese Tätigkeit sein kann und dann finde ich wäre es nur gerecht einen Menge Geld zu erhalten!

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