Übersicht: aus diesen Faktoren setzen sich die Kosten für einen Heimplatz zusammen
Auch wenn es oft nicht leicht fällt und viele ältere oder kranke Menschen nur ungern ihr gewohntes Umfeld verlassen möchten, lässt ein Umzug ins Heim nicht immer vermeiden. Für die Auswahl und den Umzug sollte jedoch genügend Zeit eingeplant werden, denn zwischen den einzelnen Heimen gibt es mitunter sehr große Unterschiede.
Dabei unterscheiden sich die Heime nicht nur im Hinblick auf die Größe, die Lage, die Ausstattung oder das angebotene Leistungsspektrum voneinander, sondern auch die monatlichen Kosten können deutlich variieren. Je nach Pflege- und Versorgungsbedarf kann ein Heimplatz zwischen 2.500 und 3.500 Euro pro Monat kosten, bei einer höheren Pflegestufe kann er sogar noch teurer sein.
Die monatlichen Kosten werden als Heimentgelt bezeichnet und dieses Heimentgelt umfasst alle die Leistungen, die das Heim erbringt. Dabei sind die Heime von Gesetzes wegen dazu verpflichtet, die einzelnen Leistungen und deren Umfang separat aufgeschlüsselt anzugeben. Durch diese Aufschlüsselung ergibt sich die Möglichkeit, die einzelnen Kostenfaktoren in verschiedenen Heimen miteinander zu vergleichen.
Aus welchen Faktoren sich die Kosten für einen Heimplatz
nun aber zusammensetzen, erklärt die folgende Übersicht:
Inhalt
Die Pflegekosten
Wurde Pflegebedürftigkeit festgestellt, kann der Bewohner Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen. Je nach Grad der Pflegebedürftigkeit übernimmt die Pflegeversicherung die Pflegekosten maximal bis zur Höhe der gesetzlichen Höchstgrenzen. Diese liegen zwischen 1.023 Euro bei Pflegestufe I und 1.550 Euro bei Pflegestufe III. In Ausnahmefällen, wenn ein sogenannter Härtefall vorliegt, kann die Pflegekasse ihre Leistungen auf 1.918 Euro erhöhen.
In den Pflegekosten als Bestandteil des Heimentgelts sind allgemein übliche Hilfsmittel und besondere Pflegehilfsmittel bereits berücksichtigt. Mittel wie beispielsweise Rollstühle, Duschstühle, Matratzenauflagen oder Einmalhandschuhe muss das Heim stellen, ohne dass für den Heimbewohner Zusatzkosten anfallen. Gleiches gilt für Hilfsmittel wie Windeln, wenn sie das Heim nicht aus medizinischer Notwendigkeit einsetzt, sondern um die Pflege zu erleichtern.
Hilfsmittel, die medizinisch notwendig sind oder eine Erkrankung verhindern, werden hingegen von der Krankenkasse bezahlt. Außerdem finanziert die Krankenkasse Hilfsmittel, die speziell für einen Heimbewohner angefertigt und auch nur von diesem Heimbewohner benutzt werden, und Hilfsmittel, die es dem Heimbewohner ermöglichen, allgemeine Grundbedürfnisse wie Kommunikation oder Mobilität außerhalb des Heims zu stillen.
Die Krankenkasse bezahlt jedoch nicht die gesamten Kosten, sondern der Heimbewohner muss sich je nach Verkaufspreis mit fünf bis zehn Euro an jedem Hilfsmittel beteiligen. Bei Hilfsmitteln wie Windeln, die zum Verbrauch bestimmt sind, beträgt die Zuzahlung maximal zehn Euro pro Bedarf für einen Monat.
Die Hotelkosten
Als Hotelkosten werden die Kosten für Unterkunft und Verpflegung bezeichnet. Mit diesem Kostenfaktor werden unter anderem das Wohnen, die Zimmerreinigung, die Mahlzeiten und andere Serviceleistungen, die das Heim mit Zusammenhang mit der Unterkunft und der Verpflegung erbringt, abgegolten.
Dabei müssen die Entgelte für die Unterkunft und die Verpflegung gemäß § 87 SGB XI getrennt voneinander vereinbart werden, um die Kosten transparent zu machen. Dies ist deshalb von Bedeutung, weil der Heimbewohner die Hotelkosten, genauso wie ein Pflegebedürftiger, der in seiner eigenen Wohnung bleibt und dort häuslich gepflegt wird, selbst tragen muss.
Wird der Heimbewohner ausschließlich oder überwiegend über eine Magensonde ernährt, müssen die Verpflegungskosten allerdings entsprechend niedriger angesetzt werden.
Die Investitionskosten
Die Kosten, die beispielsweise für die Instandhaltung, Modernisierungsarbeiten oder Um- und Ausbaumaßnahmen notwendig sind, werden unter dem Kostenfaktor Investitionskosten ausgewiesen. Dabei werden diese Kosten auf Monatsbeträge umgerechnet und dann anteilig auf die Heimbewohner verteilt.
In einigen Bundesländern übernehmen die Sozialhilfeträger die Investitionskosten im Rahmen des sogenannten Pflegewohngeldes, wenn ein Heimbewohner diese Kosten nicht selbst aufbringen kann. Ob ein Heimbewohner Pflegewohngeld in Anspruch nehmen kann, kann er direkt in dem jeweiligen Heim oder beim zuständigen Sozialamt in Erfahrung bringen.
Die Ausbildungsumlage
In einigen Bundesländern berechnen die Heime eine sogenannte Ausbildungsumlage. Dieses Geld ist als Beitrag für die Finanzierung von Ausbildungen in der Altenpflege und der Altenpflegehilfe gedacht.
Als Ausbildungsumlage wird üblicherweise rund 1 Euro pro Tag in Rechnung gestellt, allerdings dürfen in den meisten Bundesländern nur die Heime den Beitrag berechnen, die auch tatsächlich selbst ausbilden.
Eventuelle Zusatzleistungen
Wenn der Heimbewohner möchte, kann er mit dem Heim Zusatzleistungen vereinbaren. Dabei kann es sich um Sonderleistungen im Zusammenhang mit der Unterkunft und der Verpflegung handeln oder auch um Leistungen, die über das hinausgehen, was im Hinblick auf die Pflege und die Betreuung notwendig ist.
Gewünschte Zusatzleistungen müssen vertraglich vereinbart werden und die Kosten dafür muss der Heimbewohner selbst tragen. Reichen die Leistungen der Pflegeversicherung, die eigenen Mittel des Heimbewohners aus seiner Rente und seinem Vermögen sowie ein eventuell gewährtes Pflegewohngeld zusammengenommen nicht aus, um die monatlichen Heimkosten zu bezahlen, besteht die Möglichkeit, sogenannte Hilfe zur Pflege beim Sozialamt zu beantragen.
Auskünfte hierzu erteilen das zuständige Sozialamt und die Pflegestützpunkte.
Mehr Tipps, Anleitungen und Informationen zur Pflege & Hilfe:
- Was tun wenn ein Pflegefall eintritt?
- Übersicht zu Pflegeformen
- Pflegeversicherung Leistungen
- Pro und Contra Aupair Kinderbetreuung
- Anmeldung Minijobs im Privathaushalt
- Top Krankenpflege-Schulen in Deutschland
Thema: Übersicht – aus diesen Faktoren setzen sich die Kosten
für einen Heimplatz zusammen
Übersicht:
Fachartikel
Verzeichnis
Über uns
- 7 Fragen zum E-Rezept, Teil 1 - 12. Oktober 2024
- 5 große Zukunftstrends in der Medizin - 13. September 2024
- Welche Wirkung haben CBD-Produkte im menschlichen Körper? - 14. August 2024