Pflegeschlüssel-Rechner

Pflegeschlüssel-Rechner

Die Berechnung des Personalschlüssels in der Pflege ist von großer Bedeutung für die Sicherstellung, dass den Bedürfnissen und Anforderungen der Patientinnen und Patienten angemessen Rechnung getragen wird. Der Pflegeschlüssel gibt an, wie viele Pflegekräfte pro Patient benötigt werden, um eine qualitativ hochwertige Pflege zu gewährleisten.

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Pflegeschlüssel-Rechner

Mit unserem interaktiven Pflegeschlüssel-Rechner wird der erforderliche Personalschlüssel anhand der Patientenzahl und der Pflegestufe berechnet.

Sie müssen lediglich die Anzahl der Patienten eingeben und die entsprechende Pflegestufe auswählen. Der Rechner ermittelt dann automatisch die erforderlichen Personalressourcen.

Pflegeschlüssel-Rechner

FAQ zum Thema Pflegeschlüssel und Personalbemessung

Was regelt § 113c SGB XI zur Personalbemessung in vollstationären Pflegeeinrichtungen?

Nach § 113c SGB XI können ab dem 1. Juli 2023 in den Pflegesatzvereinbarungen für vollstationäre Pflegeeinrichtungen maximal bestimmte Personalanhaltswerte für die Ausstattung mit Pflege- und Betreuungspersonal vereinbart werden.

Diese Werte legen fest, wie viel Personal je Pflegebedürftigem in Abhängigkeit vom Pflegegrad vorgehalten werden muss.

Welche Personalanhaltswerte gelten nach Absatz 1 des § 113c SGB XI?

Nach Absatz 1 des § 113c SGB XI gelten folgende Personalanhaltswerte:

Für Hilfskräfte ohne Ausbildung und mit einer landesrechtlich geregelten Helfer- oder Assistenzausbildung in der Pflege mit einer Ausbildungsdauer von mindestens einem Jahr sind unterschiedliche Werte je Pflegebedürftigem und je Pflegegrad festgelegt.

Für Fachkräfte werden ebenfalls unterschiedliche Werte je Pflegebedürftigen und Pflegegrad ermittelt.

Gibt es Ausnahmen von den Personalanhaltswerten nach Absatz 1 des § 113c SGB XI?

Ja, gemäß Absatz 2 des § 113c SGB XI kann ab dem 1. Juli 2023 eine höhere Personalausstattung in der Pflege und Betreuung vereinbart werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn in der bestehenden Pflegesatzvereinbarung bereits eine höhere Personalausstattung vereinbart ist oder sachliche Gründe für eine Überschreitung der Personalanhaltswerte vorliegen.

Welche Maßnahmen müssen Pflegeeinrichtungen ergreifen, wenn die Personalausstattung über der zu vereinbarenden Mindestausstattung liegt?

Nach § 113c Abs. 3 SGB XI müssen Pflegeeinrichtungen, wenn die Personalausstattung über der zu vereinbarenden Mindestausstattung liegt, Maßnahmen der Personal- und Organisationsentwicklung durchführen, die nach § 8 Abs. 3b entwickelt und erprobt worden sind.

Darüber hinaus können die Pflegeeinrichtungen für die zusätzlichen Stellenanteile auch Pflegehilfskräfte einsetzen, die berufsbegleitend eine bestimmte Ausbildung absolvieren.

Welche Ziele verfolgt die Neuregelung der Personalbemessung nach § 113c SGB XI?

Die Neuregelungen zur Personalbemessung nach § 113c SGB XI verfolgen mehrere Ziele.

Dazu gehören die Verbesserung der Pflegequalität, die Sicherstellung einer bedarfsgerechten Versorgung der Pflegebedürftigen, die Stärkung des Fachkräfteanteils in der Pflege sowie die Förderung der Arbeitszufriedenheit und der Arbeitsbedingungen der Pflegekräfte.

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Welche Auswirkungen haben die Personalanhaltswerte auf die Personalausstattung in Pflegeeinrichtungen?

Die Personalanhaltswerte dienen als Richtwerte für die Personalausstattung in Pflegeeinrichtungen. Sie legen fest, wie viel Personal pro Pflegebedürftigem in Abhängigkeit von der Pflegestufe vorgehalten werden muss.

Die Pflegeeinrichtungen müssen sicherstellen, dass sie die entsprechende Anzahl an Pflege- und Betreuungskräften vorhalten, um die vorgegebenen Personalanhaltswerte zu erfüllen.

Wer überwacht die Einhaltung der Personalanhaltswerte und der Personalbemessung in Pflegeeinrichtungen?

Die zuständigen Aufsichtsbehörden überwachen die Einhaltung der Personalanhaltswerte und der Personalbemessung in Pflegeeinrichtungen.

Diese können regelmäßige Kontrollen durchführen und prüfen, ob die Pflegeeinrichtungen die erforderliche Personalausstattung nach den Vorgaben des § 113c SGB XI sicherstellen.

Welche Konsequenzen drohen den Pflegeeinrichtungen bei Nichteinhaltung der Personalanhaltswerte?

Bei Nichteinhaltung der Personalanhaltswerte können den Pflegeeinrichtungen verschiedene Konsequenzen drohen. Dies kann beispielsweise zu Vergütungskürzungen, zur Anordnung von Maßnahmen zur Sicherung der Pflegequalität oder zum Entzug der Betriebserlaubnis führen.

Es ist daher wichtig, dass die Pflegeeinrichtungen die Personalanhaltswerte einhalten, um rechtliche und finanzielle Konsequenzen zu vermeiden.

Werden die Personalanhaltswerte regelmäßig überprüft und angepasst?

Ja, gemäß § 113c SGB XI Absatz 4 werden die Personalanhaltswerte regelmäßig überprüft und angepasst. Die Anpassungen erfolgen auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse und praktischer Erfahrungen sowie unter Berücksichtigung des medizinisch-pflegerischen Fortschritts.

Damit soll eine zeitgemäße und bedarfsgerechte Personalbemessung sichergestellt werden.

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Thema: Pflegeschlüssel-Rechner

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