Infos und Tipps zur Auswahl eines ambulanten Pflegedienstes, Teil I
Viele Senioren möchten nicht in eine betreute Einrichtung umziehen, sondern in ihrem vertrauten Umfeld bleiben. Auch vielen Angehörigen erscheint es die bessere Lösung, die Eltern, die Großeltern oder die sonstigen Verwandten nicht in ein Alten- und Pflegeheim zu geben.
Allerdings geht es im Alltag oft nicht ohne Unterstützung und nicht immer können sich die Angehörigen selbst um die notwendige Betreuung kümmern. Also beginnt die Suche nach einem ambulanten Pflegedienst.
Nun ist das Angebot an ambulanten Pflegediensten aber riesig. Von gemeinnützigen Organisationen über kirchliche Träger bis hin zu privaten Anbietern ist alles vertreten. Gleichzeitig waren zuverlässige Informationen darüber, wie es um die Qualität der Anbieter bestellt ist, nicht leicht zu finden und noch schwerer miteinander zu vergleichen.
Deshalb waren die Pflegepersonen und ihre Angehörigen oft auf Empfehlungen aus dem Bekanntenkreis angewiesen oder mussten sich auf die Eindrücke verlassen, die sie bei persönlichen Gesprächen mit den Anbietern gesammelt hatten. Abhilfe hierbei sollen nun die sogenannten Transparenzberichte schaffen.
Sie sollen Auskunft über die Leistungen und die Qualität der verschiedenen Pflegedienste geben und so Betroffene bei der Auswahl unterstützen.
Aber was steht eigentlich in den Transparenzberichten?
Wo sind sie zu finden?
Und worauf sollten Betroffene überhaupt achten, bevor sie sich für einen Pflegedienst entscheiden und den Pflegevertrag unterschreiben?
In einem zweiteiligen Ratgeber fassen wir die wichtigsten Infos und Tipps zur Auswahl eines ambulanten Pflegedienstes zusammen.
Dabei soll es in diesem Teil I um die Transparenzberichte gehen:
Inhalt
Welche Angaben enthalten die Transparenzberichte?
Der Gesetzgeber schreibt vor, dass alle Pflegedienste einmal pro Jahr vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) überprüft werden müssen. Die Ergebnisse dieser Überprüfungen werden ausgewertet und anschließend in Form von Transparenzberichten veröffentlicht.
Dabei gliedert sich jeder Transparenzbericht in zwei Darstellungsebenen. Die erste Ebene, die gleichzeitig die erste Seite des jeweiligen Transparenzberichtes bildet, beginnt mit dem Namen und den Kontaktdaten des Pflegedienstes.
Darunter folgt eine Art Tabelle, in der fünf,
manchmal auch sechs Noten genannt sind:
Die erste Note steht für die Ergebnisse im Qualitätsbereich „pflegerische Leistungen“.
Die zweite Note beschreibt die Ergebnisse im Qualitätsbereich „ärztlich verordnete pflegerische Leistung“.
Die dritte Note bewertet den Qualitätsbereich „Dienstleistung und Organisation“.
Die vierte Note gibt das rechnerische Gesamtergebnis wieder, das sich aus den Einzelleistungen in den drei zuvor aufgeführten Qualitätsbereichen errechnet.
Wurden mindestens 20 Prozent aller ambulanten Pflegedienste im jeweiligen Bundesland geprüft und die Ergebnisse dieser Qualitätsprüfungen ermittelt, kann als fünfte Note ein Landesvergleichswert aufgeführt sein. Dieser Wert beziffert die Durchschnittsnote aller ambulanten Pflegedienste im Bundesland. Dadurch ist der Landesdurchschnitt ein Anhaltspunkt dafür, wie der Pflegedienst, auf den sich der Bericht bezieht, im Vergleich zur Konkurrenz abgeschnitten hat.
Die letzte Note in der Tabelle bewertet die Ergebnisse, die mithilfe von Kundenbefragungen ermittelt wurden.
Zusätzlich zur Prüfung durch den MDK haben die Pflegedienste oder deren Träger die Möglichkeit, Sachverständige und Prüfinstitutionen mit eigenständigen Prüfungen zu beauftragen.
Greift ein Pflegedienst auf diese Möglichkeit zurück, werden die Ergebnisse dieser Prüfung in einer eigenen Zeile erfasst. In der Tabelle sind dann also in der oberen Zeile die Prüfungsergebnisse des MDK und in der Zeile darunter die Prüfungsergebnisse der gleichwertigen Prüfung aufgeführt. Unter der Tabelle finden sich grundlegende Angaben zum Pflegedienst und zu den Bedingungen der Prüfung.
Für jeden Qualitätsbereich gibt es einen Fragenkatalog mit unterschiedlich vielen Kriterien. Die Bewertungen dieser Kriterien sind in der zweiten Darstellungsebene angegeben. Der Leser erfährt dadurch nicht nur die Endergebnisse, sondern kann auch nachvollziehen, wie der Pflegedienst konkret bei bestimmten Kriterien abgeschnitten hat.
Wie kommen die Noten in den Transparenzberichten zustande?
Die Noten, die in den Transparenzberichten angegeben sind, entsprechen dem Schulnotensystem. Dabei reicht die Skala von der Note 1,0 für „sehr gut“ bis zur Note 5,0 für „mangelhaft“. Die Noten werden immer mit einer Stelle nach dem Komma aufgeführt.
Um die Noten zu ermitteln, werden die Leistungen und die Qualität des Pflegedienstes anhand von insgesamt 49 Einzelkriterien ermittelt. Von diesen Einzelkriterien entfallen
- 17 Kriterien auf den Qualitätsbereich „pflegerische Leistungen“,
- 10 Kriterien auf den Qualitätsbereich „ärztlich verordnete pflegerische Leistung“,
- 10 Kriterien auf den Qualitätsbereich „Dienstleistung und Organisation“ sowie
- 12 Kriterien auf den Bereich „Kundenbefragung“.
Für die Note eines Qualitätsbereichs wird der Durchschnittswert aus den jeweiligen Einzelkriterien dieses Bereichs ermittelt. Alle Kriterien fließen dabei gleichwertig in die Note ein. Im Qualitätsbereich „pflegerische Leistungen“ werden also die Ergebnisse der 17 Kriterien für diesen Bereich addiert und durch 17 geteilt.
Das Resultat dieser Rechnung ergibt die Note für den Qualitätsbereich. Die Gesamtnote ergibt sich dann aus den Einzelergebnissen in den drei Qualitätsbereichen. Es werden also alle 37 Einzelkriterien zusammengezählt und die Summe durch 37 geteilt.
Selbst wenn ein Pflegedienst in einem Qualitätsbereich eher schlecht abgeschnitten hat, kann er folglich durch gute Leistungen in den beiden anderen Qualitätsbereichen insgesamt eine ordentliche Gesamtnote erzielen. Die Ergebnisse aus der Kundenbefragung fließen nicht in die Gesamtnote ein.
Als zusätzliche Orientierungshilfe sind die Felder, in denen die Noten stehen, orange unterlegt. Je besser die Note ist, desto heller ist der Farbton. Andersherum sind die Felder mit zunehmend schlechten Noten immer dunkler eingefärbt.
Wo finden Betroffene die Transparenzberichte?
Die ambulanten Pflegedienste werden einmal pro Jahr vom MDK geprüft und bewertet. Die Prüfungen finden meistens unangemeldet statt. Die Bewertungen erfolgen nach einem standardisierten Schema, um einheitliche Bewertungskriterien und vergleichbare Ergebnisse sicherzustellen. Ist ein Pflegedienst mit seiner Bewertung nicht einverstanden, kann er durch eine Klage gegen die Benotung vorgehen.
Ansonsten werden die Prüfungsergebnisse als Transparenzberichte veröffentlicht. Zu diesen Veröffentlichungen sind die Landesverbände der Pflegekasse durch Regelungen, die sich aus dem Sozialgesetzbuch XI ergeben, verpflichtet. Möchten sich Betroffene über einen ambulanten Pflegedienst informieren, können sie zum einen im Internet nachsehen.
Auf den Internetseiten der Krankenkassen gibt es meist eine Suchfunktion, mit der Pflegedienste ausfindig gemacht werden können. Liegen für die jeweiligen Anbieter Transparenzberichte vor, finden sich in den Beschreibungen entsprechende Links, die direkt zu den Berichten führen.
Zum anderen können sich Betroffene direkt an ihre Pflegekasse wenden. Meist sind die Pflegekassen bereit, die Ergebnisse der Qualitätsprüfungen in schriftlicher Form auszuhändigen. So können Betroffene die Berichte in aller Ruhe prüfen. Sollten Fragen auftauchen, stehen die Mitarbeiter in den Pflegestützpunkten und teilweise auch die Verbraucherzentralen beratend zur Seite.
Die Pflegedienste selbst müssen die Ergebnisse der aktuellen Prüfung ebenfalls bereitstellen. Üblicherweise erfolgt dies durch einen Aushang in ihren Räumen. Bei einem Kennenlerngespräch mit dem Anbieter kann sich der Betroffene so einen Überblick verschaffen.
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