Zu Hause oder ins Heim? – die wichtigsten Pflegeformen 1. Teil

Zu Hause oder ins Heim? – die wichtigsten Pflegeformen
in der Übersicht, 1. Teil

Wird ein Familienmitglied zum Pflegefall, ändert sich auf einen Schlag die gesamte Lebenssituation. Dies gilt sowohl für den Betroffenen als auch für seine Angehörigen.

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Einer der wichtigsten Punkte, der in diesem Zusammenhang geklärt werden muss, ist, wie die Pflege und Betreuung künftig organisiert werden kann und soll. Dabei lässt sich die Frage “Zu Hause oder ins Heim?” aber nicht pauschal und ohne Weiteres beantworten. Stattdessen kommen hier mehrere Aspekte zusammen, die berücksichtigt werden wollen.

Hierzu gehören einerseits die Wünsche des Betroffenen und andererseits die vorliegende Erkrankung und damit die Schwere der Pflegedürftigkeit. Zudem muss abgewogen werden, wie viel die Angehörigen leisten können.

Manchmal lassen die zeitlichen, die räumlichen, die wirtschaftlichen oder die persönlichen Möglichkeiten die tagtägliche Pflege und Betreuung des Betroffenen beim besten Willen nicht zu. Und auch wenn die Entscheidung vielleicht nicht unbedingt leicht fällt, ist ein Schwerstpflegefall in einem Heim mitunter einfach besser aufgehoben als zu Hause.

Bevor eine Entscheidung getroffen werden kann, muss aber zunächst einmal bekannt sein, welche Arten der Pflege es überhaupt gibt.

 

Um hier ein wenig Licht ins Dunkel zu bringen, stellt die folgende Übersicht die wichtigsten Pflegeformen vor:

Grundsätzlich lassen sich die Pflegeformen dabei in zwei große Gruppen einteilen, nämlich zum einen in die Pflegeformen, die zu Hause stattfinden, und zum anderen in stationäre Pflegeformen. Im ersten Teil der Übersicht soll es um die häuslichen Pflegeformen gehen.

 

Pflege und Betreuung durch Angehörige

Für die pflegebedürftige Person ist es oft die schönste und willkommenste Lösung, wenn die Pflege und Betreuung in den eigenen vier Wänden erfolgt und ein naher Angehöriger die Rolle der Pflegeperson übernimmt.

Schließlich kann der Betroffene so in seinem gewohnten, vertrauten Umfeld bleiben und hat eine Pflegeperson, die er kennt und der er vertraut. Anders als bei einem Pflegedienst oder in einem Heim muss sich der Betroffene so nicht auch noch auf eine fremde Person einstellen. In vielen Fällen sorgt das Gefühl von Geborgenheit und Vertrautheit dafür, dass der Betroffene wieder Kraft und neuen Lebensmut schöpft.

Für den pflegenden Angehörigen sieht die Situation aber ganz anders aus. Die häusliche Pflege ist keine einfache Aufgabe. Der eigene Alltag muss neu organisiert werden und gewisse Einschränkungen lassen sich meist nicht vermeiden.

Der pflegende Angehörige sollte sich deshalb mit seiner Familie zusammensetzen und überlegen, ob er die Belastung psychisch wie physisch dauerhaft stemmen kann. Wichtig ist außerdem, dass seine Familie ebenfalls hinter der Entscheidung steht. Es ist überhaupt keine Schande, wenn ein Angehöriger für sich feststellt, dass er den Anforderungen der häuslichen Pflege nicht gewachsen ist. Genauso wenig sollte er sich deswegen ein schlechtes Gewissen einreden lassen.

Übernimmt ein Angehöriger die Pflege und Betreuung des Betroffenen, kann er Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung bekommen. Wie hoch das sogenannte Pflegegeld ausfällt, hängt davon ab, welcher Pflegestufe der Betroffene zugeordnet wurde.

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Zusätzlich zum Pflegegeld zahlt die Pflegekasse für die Pflegeperson Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Ist der pflegende Angehörige berufstätig, kann er sich im akuten Fall bis zu zehn Tage lang freinehmen, um die Versorgung des Pflegebedürftigen sicherzustellen.

Außerdem hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf eine Freistellung von der Arbeit, wenn er einen Angehörigen zu Hause pflegt. Die Freistellung kann bis zu sechs Monate andauern. Während der Freistellung erhält der Arbeitnehmer kein Arbeitsentgelt, bleibt aber nach wie vor in den Sozialversicherungen abgesichert. Allerdings greift diese Regelung nur in Unternehmen mit mindestens 15 Beschäftigten.

Eine andere Möglichkeit ist die sogenannte Familienpflegezeit. Hierbei kann der Angehörige die häusliche Pflege übernehmen und gleichzeitig berufstätig bleiben. Dafür kann er seine wöchentliche Arbeitszeit über einen Zeitraum von zwei Jahren kürzen, die Untergrenze liegt bei 15 Stunden pro Woche.

Senkt der Arbeitnehmer seine Wochenarbeitzeit beispielsweise auf die Hälfte, erhält er in der Pflegephase 75 Prozent seines derzeitigen Bruttoentgelts weiter. Nach der Pflegephase leistet der Arbeitnehmer wieder die volle Arbeitszeit, bekommt aber weiterhin nur 75 Prozent des Einkommens, bis er das Zeitkonto wieder ausgeglichen hat.

 

 

Betreuung durch einen ambulanten Pflegedienst

Ein ambulanter Pflegedienst kommt zum Betroffenen nach Hause. Neben der Grundpflege, zu der beispielsweise das Waschen, das Anziehen oder der Toilettengang gehören, übernimmt der ambulante Pflegedienst hauptsächlich die Behandlungspflege.

Sie umfasst unter anderem die Gabe von Medikamenten oder Verbandswechsel. Daneben berät und unterstützt der Pflegedienst Angehörige und hilft, Verbrauchsmaterialien und Pflegehilfsmittel zu besorgen. Je nach Absprache kann der Pflegedienst auch Hausarbeiten übernehmen.

Die Kosten für den ambulanten Pflegedienst bezuschusst die Pflegeversicherung als sogenannte Pflegesachleistung. Die Höhe der Pflegesachleistung hängt wieder von der Pflegestufe des Betroffenen ab.

Möglich ist aber auch, die häusliche Pflege durch einen Angehörigen mit der Betreuung durch einen ambulanten Pflegedienst zu kombinieren. In diesem Fall teilt die Pflegekasse die gewährten Leistungen auf. Der pflegende Angehörige bekommt dann das Pflegegeld und für den Pflegedienst gibt es die Pflegesachleistung.

 

 

Pflege und Betreuung durch eine Haushaltshilfe

Nicht immer kann ein Angehöriger die häusliche Pflege leisten. Kann oder möchte er nicht auf die Hilfe eines ambulanten Pflegedienstes zurückgreifen, kann eine Haushaltshilfe eine gute Alternative sein.

Sie bietet sich vor allem dann an, wenn der Pflegebedürftige rund um die Uhr betreut werden soll. Eine Haushaltshilfe darf Hausarbeiten erledigen und die Grundpflege übernehmen. Die Behandlungspflege bleibt Fachkräften vorbehalten, die eine entsprechende Ausbildung absolviert haben. Seit 2011 dürfen neben deutschen Kräften auch Haushaltshilfen aus den östlichen EU-Mitgliedsstaaten legal in Deutschland beschäftigt werden.

Wird eine Haushaltshilfe eingestellt, wird der Haushalt dadurch zum Arbeitgeber. Als Arbeitgeber muss er die Haushaltshilfe anmelden und Sozialabgaben, also die Beiträge für die Kranken-, die Renten-, die Pflege-, die Arbeitslosen- und die Unfallversicherung bezahlen.

Die wöchentliche Arbeitszeit darf bis zu 38,5 Stunden betragen. Was die Vergütung geht, so muss sich der Haushalt am gültigen Tarif orientieren. Dadurch soll verhindert werden, dass osteuropäische Haushaltshilfen einerseits deutlich schlechter bezahlt werden und deutsche Pflegekräfte andererseits das Nachsehen haben.

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Wie teuer die Haushaltshilfe für den Haushalt am Ende tatsächlich ist, ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Einkommen der Haushaltshilfe und den Leistungen der Pflegekasse.

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Heiner Trautmann, - Pflegedienstleitung, Anita Bokel, - Stationsleiterin, Peter Machinski, Inhaber Agentur für Altenpflege und Haushaltshilfen, Mike Bocholt, Pflege-Qualitätsmangament und Christian Gülcan Inhaber & Gründer Haushaltshilfen-Agentur Senioren-Familienservice und Betreiber dieser Webseite, schreiben hier Wissenswertes, Ratgeber und Tipps zum Thema Pflege, Betreuung, Gesundheitsthemen, Haushaltshilfen und Versorgung. Unsere Inhalte sind in keiner Weise ein Ersatz für professionelle Diagnosen, Beratungen oder Behandlungen durch ausgebildete und anerkannte Ärzte/Ärztinnen.

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