Infos und Tipps zur Auswahl eines ambulanten Pflegedienstes, Teil II

Infos und Tipps zur Auswahl eines ambulanten Pflegedienstes, Teil II

In vielen Fällen sind sich Senioren und ihre Angehörigen zwar darüber einig, dass ein Umzug ins Alten- oder Pflegeheim möglichst vermieden werden soll. Aber ganz ohne Hilfe geht es im Alltag oft nicht mehr.

Gleichzeitig können viele Angehörige die Unterstützung neben dem Beruf und der eigenen Familie nicht alleine leisten. Oft fällt dann die Entscheidung, einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch zu nehmen. Das Angebot an ambulanten Pflegediensten ist allerdings riesig und die Auswahl eines Anbieters dadurch alles andere als leicht.

In einem zweiteiligen Ratgeber haben wir Infos und Tipps zusammengestellt, die dabei helfen können, einen geeigneten Pflegedienst zu finden. Dabei ging es in Teil I um die sogenannten Transparenzberichte.

Wir haben erklärt, welche Angaben in den Transparenzberichten zu finden sind, wie die Noten für den bewerteten Pflegedienst zustande kommen und wo die Berichte zu finden sind.

 

Teil II dreht sich um konkrete Tipps zur Auswahl
eines ambulanten Pflegedienstes:

 

Welche Punkte sind bei der Auswahl eines ambulanten Pflegedienstes wichtig?

Bereits Mitte 2010 wurde im Rahmen einer wissenschaftlichen Evaluation der Pflegetransparenzvereinbarungen festgestellt, dass einige Bereiche nachgebessert werden müssen.

Dies gilt beispielsweise für die Systematik der Bewertung, aber auch für die Anzahl der Stichproben bei der ambulanten Pflege. Nachdem die Anbieter und Kostenträger daraufhin eine Schiedsstelle angerufen hatten, wurden im Juni 2013 neue Regelungen für den stationären Bereich definiert.

Sie wurden in einer neuen Pflegetransparenzvereinbarung für stationäre Einrichtungen umgesetzt, die seit Anfang 2014 in Kraft ist. Für ambulante Pflegedienste wurde noch keine Einigung erzielt, die Verhandlungen laufen nach wie vor. Deshalb bleibt es für ambulante Pflegedienste vorerst beim bisherigen Bewertungs- und Darstellungssystem in Form der Transparenzberichte.

Die Transparenzberichte können Betroffenen durchaus erste Anhaltspunkte liefern und dabei helfen, eine grobe Vorauswahl zu treffen. Geht es dann aber darum, bestimmte Anbieter in die engere Wahl zu nehmen und eine Entscheidung zu treffen, kommt es auf andere Punkte an.

Welche Punkte Betroffene unbedingt klären sollten,
listet die folgende Übersicht auf:

 

Der individuelle Bedarf

Zuallererst sollten die Betroffenen klären, in welchem Umfang eine Unterstützung durch den ambulanten Pflegedienst notwendig ist.

Hinweise darauf kann beispielsweise das Gutachten des MDK geben, das den Betreuungsbedarf feststellt und auf dieser Basis eine Pflegestufe zuordnet.

Im nächsten Schritt sollten die Betroffenen überlegen, welche Pflege- und Betreuungsleistungen die Angehörigen selbst übernehmen und wofür professionelle Pflegekräfte eingesetzt werden sollen.

 

Das Angebot vor Ort

Welche Anbieter vor Ort tätig sind, können Betroffene über die Pflegekasse oder einen Pflegestützpunkt in Erfahrung bringen. Dort erhalten sie auch eine Preisvergleichsliste. Zudem bieten die Pflegekassen und Pflegestützpunkte Beratungen und konkrete Hilfestellungen an.

Recherchen sind aber auch über das Internet möglich. Außerdem kann es sinnvoll sein, sich im Bekanntenkreis umzuhören. Kommen mehrere Anbieter in die nähere Auswahl, sollten die Betroffenen die Anbieter bei einem kostenlosen Hausbesuch kennenlernen und alle offenen Fragen mit ihnen besprechen.

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Die Leistungen

Ein ambulanter Pflegedienst kann Leistungen der Grundpflege, die Unterstützung bei der Körperpflege, der Ernährung und der Mobilität umfasst, Leistungen der hauswirtschaftlichen Versorgung und Leistungen der häuslichen Betreuung übernehmen. Alle diese Leistungen können als Sachleistungen mit der Pflegekasse abgerechnet werden.

Leistungen der hauswirtschaftlichen Versorgung sowie Anleitungs- und Betreuungsleistungen kann die Pflegekasse aber auch als zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen übernehmen. Betroffene sollten mit dem jeweiligen Pflegedienst klären, ob er alle benötigten Leistungen anbietet.

Wichtig ist zudem, ob der Pflegedienst individuelle Anforderungen erfüllen kann. Dies spielt beispielsweise dann eine Rolle, wenn die Pflegeperson beatmet werden muss oder Erkrankungen hat, die eine spezielle Pflege und Betreuung erfordern.

 

Die Pflegekräfte

Die Betroffenen sollten für sich klären, welche Erwartungen sie an die Pflegekräfte stellen. So kann es für sie beispielsweise wichtig sein, dass die Pflegeperson nur von zwei, drei Pflegekräften betreut wird und es möglichst keine Personalwechsel gibt.

Andere legen vielleicht Wert darauf, dass die Pflegekräfte immer in einem ganz bestimmten Zeitfenster zur Pflegeperson kommen. Für wieder andere kann es von Bedeutung sein, dass der Pflegedienst überwiegend ausgebildete Pflegekräfte beschäftigt und Hilfskräfte bestenfalls einfache Tätigkeiten erledigen.

Diese Fragen sollten Betroffene mit dem Pflegedienst klären. Außerdem sollten sie prüfen, ob es einen zuständigen Ansprechpartner gibt, an den sie sich bei Fragen, Wünschen und Beschwerden wenden können.

 

Die Abrechnung

Der ambulante Pflegedienst hat zwei Möglichkeiten, um die erbrachten Leistungen abzurechnen. So kann er entweder die Leistungskomplexe oder den Zeitaufwand zugrunde legen.

Die Betroffenen sollten sich im Vorfeld einen Kostenvoranschlag für ein konkretes Leistungspaket erstellen und sich das Abrechnungsverfahren erklären lassen. Bevor ein Pflegevertrag unterschrieben wird, muss der Pflegedienst eine Übersicht erstellen, aus der die entstehenden Kosten nach beiden Abrechungsarten gegenübergestellt sind.

Die Betroffenen können dann entscheiden, welche Abrechnungsvariante angewendet werden soll. Gleichzeitig informiert sie die Kostenaufstellung darüber, ob die Mittel aus der Pflegeversicherung die Kosten decken oder ob eigene finanzielle Mittel beigesteuert werden müssen.

 

Der Vertrag

Ein Pflegedienst ist von Gesetzes wegen dazu verpflichtet, einen schriftlichen Vertrag mit seinen Kunden zu schließen. Aus dem Vertrag muss unter anderem hervorgehen, welche Leistungen der Pflegedienst erbringt und welche Kosten dafür entstehen.

Was die Kündigungsfristen angeht, so gilt, dass der Pflegebedürftige den Vertrag jederzeit kündigen kann, ohne dabei eine Frist einhalten zu müssen. Umgekehrt sollte der Vertrag aber eine möglichst lange Kündigungsfrist für den Pflegedienst vorsehen.

Dies ist deshalb wichtig, damit der Betroffene im Fall einer Kündigung durch den Pflegedienst genug Zeit hat, um sich nach einem anderen Anbieter umzusehen.

 

Checkliste für die Auswahl eines ambulanten Pflegedienstes

Die wichtigsten Fragen bei der Auswahl eines ambulanten Pflegedienstes haben wir noch einmal in einer Checkliste zusammengefasst. Einer der wichtigsten Tipps ist aber sicherlich, dass sich die Betroffenen ausreichend Zeit nehmen sollten, um einen geeigneten Anbieter zu finden.

Es bringt nichts, wenn ein Pflegedienst zwar das gesamte Leistungsspektrum abdeckt, die Pflegeperson aber mit den Pflegekräften nicht zurechtkommt oder sich die Betroffenen insgesamt irgendwie nicht so richtig gut aufgehoben fühlen.

Gerade für ältere Personen ist es oft nicht leicht, sich immer wieder auf neue Personen einzustellen. Deshalb ist es besser, einen Vertrag nicht vorschnell zu unterschreiben.

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Welcher Bedarf ist beim Betroffenen gegeben?
Welche Leistungen übernehmen die Angehörigen selbst und welche Leistungen soll der ambulante Pflegedienst übernehmen?
Welche Kosten übernimmt die Pflegekasse als Sachleistungen und als zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen?
Informiert und berät der Pflegedienst bei einem kostenlosen Hausbesuch über sein Angebot?
Kann der ambulante Pflegedienst das gesamte Leistungsspektrum abdecken und ist er ggf. auf besondere Pflege- und Betreuungsleistungen spezialisiert?
Wird der Pflegedienst den persönlichen Anforderungen an die Pflegekräfte gerecht? Welche Leistungen werden von ausgebildeten Fachkräften erbracht und wo springen Hilfskräfte ein?
Gibt es einen festen Ansprechpartner?
Welches Abrechnungsverfahren nutzt der Pflegedienst?
Welchen Kostenanteil decken die Leistungen aus der Pflegeversicherung und wie hoch sind die Kosten, die aus eigener Tasche aufgebracht werden müssen?
Regelt der Pflegevertrag alle wichtigen Punkte? Kann der Betroffene den Vertrag jederzeit fristlos kündigen?

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Heiner Trautmann, - Pflegedienstleitung, Anita Bokel, - Stationsleiterin, Peter Machinski, Inhaber Agentur für Altenpflege und Haushaltshilfen, Mike Bocholt, Pflege-Qualitätsmangament und Christian Gülcan Inhaber & Gründer Haushaltshilfen-Agentur Senioren-Familienservice und Betreiber dieser Webseite, schreiben hier Wissenswertes, Ratgeber und Tipps zum Thema Pflege, Betreuung, Gesundheitsthemen, Haushaltshilfen und Versorgung. Unsere Inhalte sind in keiner Weise ein Ersatz für professionelle Diagnosen, Beratungen oder Behandlungen durch ausgebildete und anerkannte Ärzte/Ärztinnen.

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