Stundenlohn Haushaltshilfe
oder 400 Euro Jobs
Private Haushalte oder einzelne Personen können auch genau so Arbeitgeber sein, wie jeder normale Geschäftsführer. Damit haben auch diese Menschen nach den Regeln der geringfügigen Beschäftigung zu handeln.
Wie schon unter dem Punkt „Haushaltshilfe Steuer“ beschrieben sind die Abgaben für einen privat Haushalt aber geringer, als bei einer gewerblichen 400-Euro-Beschäftigung.
Allerdings darf man so nur vorgehen, wenn die geringfügige Beschäftigung durch einen privaten Haushalt begründet ist und die Tätigkeit sonst gewöhnlich durch Mitglieder des privaten Haushalts erledigt würde.
Jobs auf 400 Euro Basis
Das umfasst alles von Putzfrau über Kinderbetreuung bis hin zur Gartenarbeit. Dazu zählen keine Hausmeister, die sich um alle Wohnungen des Hauses kümmern, weil der Arbeitgeber in so einem Fall dann nicht mehr als Einzelperson fungiert.
Es gibt natürlich für eine Haushaltshilfe, die in einem privat Haushalt beschäftigt ist keinen Tarifvertrag oder Ähnliches. Aus diesem Grund ist natürlich auch der Stundenlohn nicht gesetzlich geregelt.
Sprich:
Der Arbeitgeber kann der Haushaltshilfe so wenig Stundenlohn zahlen, wie er mag, solange sie für dieses Geld arbeitet. Wichtig ist einzig und allein, dass die Haushaltshilfe nicht mehr als 400 Euro in einem Monat verdient. Es gibt also auch keine Begrenzung der Stundenanzahl.
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