Haushaltshilfe Lohntabelle

Haushaltshilfe Lohntabelle

Gehalt und Tarife der Haushaltshilfen

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Private Haushalte oder einzelne Personen können auch genau so Arbeitgeber sein, wie jeder normale Geschäftsführer. Damit haben auch diese Menschen nach den Regeln der geringfügigen Beschäftigung zu handeln.

Wie schon unter dem Punkt „Haushaltshilfe Steuer“ beschrieben, sind die Abgaben für einen privat Haushalt wesentlich geringer, als sie es bei einer gewerblichen 400-Euro-Beschäftigung wären.

Allerdings darf man so nur vorgehen, wenn die geringfügige Beschäftigung durch einen privaten Haushalt begründet ist und die Tätigkeit sonst gewöhnlich durch Mitglieder des privaten Haushalts erledigt werden würde.

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Das umfasst alles von Putzfrau über Kinderbetreuung bis hin zur Gartenarbeit. Dazu zählen aber keine Hausmeister oder ähnliches, die sich um alle Wohnungen und die Gartenanlagen eines Hauses kümmern. Denn in so einem Fall fungiert der Arbeitgeber dann nicht mehr als private Einzelperson.

 

Haushaltshilfen Tarife und Gehalt

Es gibt natürlich für eine Haushaltshilfe, die in einem privat Haushalt beschäftigt ist keinen Tarifvertrag oder Ähnliches. Aber wohl gibt es eine Lohntabelle, die man unter anderem im Internet einsehen kann und sich dort über Lohnregelungen für Haushaltshilfen umfassen informieren kann. Der Stundenlohn ist zwar nicht gesetzlich geregelt, aber es gibt eben eine Lohntabelle in der die ungefähren Erwartungen nach zu lesen sind.

Der Arbeitgeber kann der Haushaltshilfe zwar weniger Stundenlohn zahlen, so wie er mag, aber nur solange die Haushaltshilfe auch für wenig Geld arbeitet. Wichtig ist einzig und allein, dass die Haushaltshilfe nicht mehr als 400 Euro in einem Monat verdient. Es gibt also auch keine Begrenzung der Stundenanzahl.

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