Die Putzhilfe anmelden – so geht’s

Die Putzhilfe anmelden – so geht’s

In vielen Haushalten fehlen nach einem langen Arbeitstag einfach die Zeit und auch die Lust für die Hausarbeit. Aber nicht nur berufstätige Eltern und Alleinerziehende, sondern auch ältere Menschen brauchen manchmal etwas Hilfe. So sind sie oft insgesamt noch fit und kommen eigentlich gut zurecht, nur Arbeiten wie Fensterputzen, Staubsaugen oder das Reinigen der Treppe fallen ihnen schwer.

Die Putzhilfe anmelden - so geht's

Hilfe verspricht dann eine Putzhilfe, die ein- oder zweimal die Woche vorbeikommt und solche Aufgaben übernimmt. Doch so sehr die Hilfe der Haushaltsperle auch geschätzt wird, so ungern beschäftigen sich die Haushalte mit den Formalitäten.

Dabei ist es überhaupt kein großer Aufwand, eine Putzhilfe anzumelden. Und die legale Beschäftigung bringt beiden Seiten Vorteile.

Eine illegale Beschäftigung birgt hohe Risiken.

Immer mehr deutsche Haushalte beschäftigen eine Putzhilfe, mal als Entlastung für die Familie, mal als Unterstützung für einen Senior. Doch Schätzungen zufolge arbeiten weit über 90 Prozent aller Putzhilfen schwarz in den Privathaushalten.

Als Hauptgründe dafür, warum die Putzhilfe nicht angemeldet wurde, werden zum einen die Zusatzkosten genannt, die viele Privathaushalte befürchten.

Zum anderen glauben viele, dass sie ein langwieriges und umständliches Anmeldeverfahren mit vielen Formularen durchlaufen müssen. Oft fehlt aber auch schlicht ein Unrechtsbewusstsein.

Viele Privathaushalte sind der Meinung, dass es doch letztlich egal ist, ob die Putzhilfe angemeldet ist oder ob nicht. Schließlich ist es kein Vollzeitjob, sondern die Putzhilfe kommt nur für ein paar Stunden monatlich vorbei und bekommt das Geld für ihre Arbeit dann eben so, auf die Hand.

Tatsächlich ist eine unangemeldete Beschäftigung der Putzhilfe aber nichts anderes als Schwarzarbeit und Schwarzarbeit in der Privatwohnung ist eine Ordnungswidrigkeit. Wird der Auftraggeber erwischt, kann ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro verhängt werden.

Anders als im gewerblichen Bereich werden in Privathaushalten keine Kontrollen durchgeführt. Die Wahrscheinlichkeit, dass irgendwann der Zoll vor der Tür steht und prüft, ob die private Haushaltshilfe ordnungsgemäß angemeldet wurde, ist also sehr gering.

Trotzdem kann das illegale Beschäftigungsverhältnis schneller auffliegen als dem Auftraggeber lieb ist.

Die meisten Unfälle passieren nun einmal im Haushalt und auch eine erfahrene Putzhilfe ist nicht davor gefeit, auf dem frisch gewischten Fußboden auszurutschen oder beim Fensterputzen von der Leiter zu stürzen.

Verletzt sich die Putzhilfe, springt zunächst die gesetzliche Unfallversicherung ein und übernimmt die Kosten für die medizinische Versorgung und die Reha.

Stellt sich aber heraus, dass die Putzhilfe illegal beschäftigt war, kann die gesetzliche Unfallversicherung den Auftraggeber zur Kasse bitten und sich von ihm die Arzt- und Krankenhauskosten zurückholen.

Hat sich die Putzhilfe ernsthaft verletzt und bleiben Schäden zurück, muss der Auftraggeber unter Umständen sogar lebenslang eine Rente bezahlen.

Aber damit noch nicht genug: Die Sozialversicherungen können verlangen, dass der Auftraggeber die nicht bezahlten Beiträge für bis zu vier Jahre rückwirkend nachzahlt. Die Putzhilfe hingegen muss keine Angst vor negativen Folgen haben.

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Die Putzhilfe anmelden – Anleitung

Eine Putzhilfe anzumelden, ist weit weniger aufwändig und kompliziert als oft gedacht. Da der Großteil aller Putzhilfen weniger verdient als 556 Euro pro Monat, handelt es sich um einen Minijob. Minijobs in Privathaushalten wiederum haben einen besonderen Status.

Deshalb ist die Anmeldung auch in wenigen Minuten erledigt. Dazu muss der Auftraggeber lediglich einen sogenannten Haushaltscheck ausfüllen und bei der Minijob-Zentrale einreichen.

Dies ist online möglich, das Formular und viele weitere Infos stehen unter https://www.minijob-zentrale.de bereit. Um den Rest kümmert sich die Minijob-Zentrale.

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Auch was die Zusatzkosten angeht, sind die Befürchtungen vieler Privathaushalte unbegründet. Die Putzhilfe bezahlt nur Beiträge an die Rentenversicherung, kann sich hiervon aber befreien lassen, wenn sie das möchte.

Der Auftraggeber zahlt max. 14,92 Prozent des Entgelts, das die Putzhilfe bei ihm verdient, als Steuern und Abgaben. Dazu kommt dann noch der Beitragsanteil für die gesetzliche Rentenversicherung.

Im ersten Moment mag dies zwar nach viel klingen. Im Gegenzug kann der Auftraggeber aber 20 Prozent der Ausgaben für die Putzhilfe von der Steuer absetzen. Die Höchstgrenze liegt dabei bei 510 Euro pro Jahr, das sind 42,50 Euro pro Monat.

Durch diese Steuerermäßigung, mit der der Gesetzgeber Minijobs in Privathaushalten fördert, entstehen bei einer legalen Beschäftigung oft nur minimale Mehrkosten.

Manchmal werden die Zusatzkosten durch die Steuerermäßigung sogar komplett ausgeglichen.

Den Auftraggeber kostet die angemeldete Putzhilfe also letztlich, wenn überhaupt, dann nur ein paar Euro mehr. Dafür geht er aber keine finanziellen Risiken ein, falls was passiert.

Die Putzhilfe wiederum profitiert unter anderem davon, dass ihre Beschäftigung bei der späteren Altersrente angerechnet wird. Auf der Internetseite der Minijob-Zentrale gibt es einen Rechner, durch den ermittelt werden kann, wie hoch die Abgaben für den Auftraggeber ausfallen.

Um die rechtzeitige Bezahlung der Abgaben muss sich der Auftraggeber übrigens nicht selbst kümmern. Die Minijob-Zentrale zieht die fälligen Beträge nämlich zweimal pro Jahr, einmal Ende Juli und einmal Ende Januar, per Lastschrift ein.

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Putzhilfen anmelden – praktische Tipps

1) Schritt für Schritt durch den Haushaltscheck

So meldest du deine Putzhilfe in 10–15 Minuten an:

  1. Zugang anlegen: Auf der Website der Minijob-Zentrale ein Nutzerkonto erstellen.
  2. Haushalt anlegen: „Privathaushalt“ wählen, Anschrift und IBAN für das SEPA-Lastschriftmandat eintragen.
  3. Beschäftigtendaten erfassen: Name, Anschrift, Geburtsdatum, Steuer-ID und Sozialversicherungsnummer der Putzhilfe eintragen.
  4. Jobdaten festhalten: Beginn der Beschäftigung, regelmäßige Arbeitszeit, Stundenlohn/Monatsentgelt, Tätigkeit (z. B. Wohnungsreinigung, Fensterputzen).
  5. Rentenversicherung: Standardmäßig rentenversicherungspflichtig; auf Wunsch kann sich die Putzhilfe schriftlich befreien lassen (Formular aufbewahren).
  6. Abschluss & Bestätigung: Haushaltscheck absenden, Eingangsbestätigung abheften. Die Beiträge werden halbjährlich per Lastschrift eingezogen (Ende Januar/Ende Juli).

Tipp: Lege dir einen Ordner „Haushaltscheck“ an und speichere Bestätigungen, Befreiung, Arbeitsvertrag und Stundennachweise gemeinsam. So bist du prüfsicher.

2) Was in den Arbeitsvertrag gehört

Ein einfacher Arbeitsvertrag für den Privathaushalt vermeidet Missverständnisse:

  • Parteien & Einsatzort (Privathaushalt, Adresse)
  • Tätigkeitsprofil (z. B. Staubsaugen, Nassreinigung, Treppenhaus, Fenster)
  • Arbeitszeit & Planung (z. B. 2× pro Woche je 3 Std., Verschiebungen nach Absprache)
  • Vergütung (Stundenlohn ≥ Mindestlohn, Fälligkeit, Konto)
  • Urlaubsanspruch (gesetzlich, Auszahlung von Resturlaub ist nur bei Beendigung zulässig)
  • Entgeltfortzahlung (bei Krankheit gegen Attest ab Tag X)
  • Schlüsselregelung & Datenschutz (Schlüsselprotokoll, keine Weitergabe von Codes/WLAN)
  • Arbeitsschutz & Unfallmeldung (s. Abschnitt 4)
  • Probezeit/Kündigungsfristen (schriftlich, Fristen klar angeben)

Praxis: Ergänze eine Checkliste auf der Rückseite (Putzmittel vor Ort, Allergien, Oberflächenhinweise – z. B. Naturstein).

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3) Rechte & Pflichten im Minijob – kurz erklärt

  • Mindestlohn: Für alle Arbeitsstunden zu zahlen.
  • Urlaub: Auch Minijobber haben gesetzlichen Anspruch – anteilig nach Arbeitstagen.
  • Lohnfortzahlung: Bei Krankheit besteht Entgeltfortzahlung; AU-Bescheinigung vereinbaren.
  • Mutterschutz: Gilt auch für Minijobs.
  • Arbeitszeitnachweis: Führe einfache Stundenzettel; Monatssumme mit der Putzhilfe gegenzuzeichnen ist ausreichend.

4) Versicherung, Unfall & Haftung – was im Ernstfall zählt

  • Gesetzliche Unfallversicherung: Angemeldete Haushaltshilfen sind für Arbeits- und Wegeunfälle versichert.
  • Unfallmeldung: Unverzüglich melden; die Formulare stellt die zuständige Stelle bereit.
  • Sachschäden: Prüfe, ob deine Privathaftpflicht Schäden durch Haushaltshilfen abdeckt. Bei gewerblichen Reinigungsdiensten greift deren Betriebshaftpflicht.

Wichtig: Schwarzarbeit bedeutet kein Versicherungsschutz – das Risiko trägst du vollständig selbst (Arzt- und Rehakosten-Regress, ggf. Rentenzahlungen).

5) Kosten verstehen – ein Mini-Beispiel

Ausgangslage: 3 Std./Woche × 15 € = 180 € pro Monat.

  • Arbeitgeberabgaben (Haushaltsscheck, pauschal): bis ca. 14,92 %.
  • Steuerermäßigung für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse: 20 % der Aufwendungen, max. 510 € pro Jahr (42,50 €/Monat).
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Grobe Orientierung:
180 € Lohn + ~26,86 € Abgaben = 206,86 €
– 36 € Steuerermäßigung (20 % von 180 €) = ≈ 170,86 € Effektivkosten

Die Mehrkosten zur legalen Beschäftigung sind also überschaubar – dafür bekommst du Rechtssicherheit & Versicherungsschutz.

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6) Alternative: Dienstleistungsfirma vs. Privatanstellung

  • Privatanstellung (Minijob): Du bist Arbeitgeber: mehr Kontrolle, etwas mehr Orga, Steuerbonus bis 510 €.
  • Reinigungsfirma auf Rechnung: Kein Arbeitgeberrisiko, Mehrwertsteuer im Preis, größerer Steuerbonus für haushaltsnahe Dienstleistungen möglich; Stundenpreis meist höher.

7) Dokumenten- & Aufgaben-Checkliste

Vor Start

  • ▢ Arbeitsvertrag unterschrieben
  • ▢ Haushaltscheck online gesendet
  • ▢ SEPA-Mandat erteilt
  • ▢ Rentenbefreiung (falls gewünscht) unterschrieben abgelegt
  • ▢ Schlüsselprotokoll, Datenschutz-/Hausregeln übergeben

Laufend

  • ▢ Stundenzettel führen
  • ▢ Entgeltzahlung termintreu
  • ▢ Unfall-/Krankmeldungen dokumentieren
  • ▢ Belege für die Steuerermäßigung sammeln

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8) Häufige Fragen (FAQ)

Wie kündige ich korrekt?
Schriftlich mit der im Vertrag vereinbarten Frist; Resturlaub regeln, Schlüssel zurücknehmen.

Was, wenn die Putzkraft verhindert ist?
Vertretung im Vertrag ansprechen (Nachholen möglich? Ausfall bezahlt/unbezahlt?).

Braucht die Putzhilfe eine Steuernummer?
Für den Minijob genügen Steuer-ID und Sozialversicherungsnummer; die Minijob-Zentrale erledigt die Meldungen.

Darf ich Reinigungsmittel vorgeben?
Ja – notiere verträgliche Produkte und Materialhinweise (z. B. Naturholz, Marmor).

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