Ambulanter Pflegedienst – Was ist das eigentlich?
Sie unterstützen bei der Haushaltsführung, helfen bei der alltäglichen Körperpflege, übernehmen Pflegeaufgaben und leisten Betreuung: Ambulante Pflegedienste tragen dazu bei, dass auch Menschen in Ihrem vertrauten Zuhause bleiben können, die den Alltag alleine nicht mehr schaffen. Dabei können sowohl Wohlfahrtsverbände und kirchliche Sozialstationen als auch private Anbieter die Hilfe bereitstellen.
Die Pflegeversicherung beteiligt sich an den Kosten, wenn der ambulante Pflegedienst eine entsprechende Zulassung hat. Außerdem kann ein zugelassener Pflegedienst die häusliche Krankenpflege als Kassenleistung erbringen.
Ambulanter Pflegedienst – Was ist das eigentlich?
Pflegedienste haben unterschiedliche Namen. Mal heißen sie wie der Wohlfahrtsverband, der ihr Träger ist. In anderen Fällen nennen sie sich “Sozialstation” oder verwenden freie Bezeichnungen, die auf Pflege oder das Wohnen daheim hinweisen.
Ambulante Pflegedienste kommen zum Pflegebedürftigen nach Hause und helfen bei der Bewältigung des Alltags. Dabei können sie die notwendigen Pflege- und Betreuungsleistungen nahezu vollständig übernehmen oder pflegende Angehörige zeitanteilig unterstützen, damit diese die Betreuung, den Beruf und die eigene Familie besser unter einen Hut bringen.
Damit die Pflegekasse einen ambulanten Pflegedienst zulässt, muss es eine ausgebildete Pflegekraft als verantwortliche Person geben. Bei dieser Person kann es sich zum Beispiel um eine Krankenschwester oder einen Krankenpfleger, eine Kinderkrankenschwester oder einen staatlich anerkannten Altenpfleger handeln.
Neben der hauptberuflichen Pflegefachkraft, die in Vollzeit für den ambulanten Pflegedienst tätig ist, können die weiteren Mitarbeiter Pflegekräfte oder Pflegehilfskräfte, Familienpflegehelfer und Hauswirtschaftshelfer sein.
Inhalt
Welche Tätigkeiten übernehmen ambulante Pflegekräfte?
Je nach Bedarf und in Absprache mit dem Pflegebedürftigen können sich die Mitarbeiter eines ambulanten Pflegedienstes um verschiedene Aufgaben kümmern.
Einen Schwerpunkt der Arbeit bilden meist körperbezogene Pflegemaßnahmen. Dazu zählt zum Beispiel, dass die Pflegekräfte den Pflegebedürftigen beim Essen und Trinken unterstützen, ihm beim An- und Ausziehen zur Hand gehen und ihm bei der Körperpflege und dem Toilettengang helfen.
Daneben gehören oft pflegerische Betreuungsmaßnahmen zu den Leistungen. Die Begleitung zum Arzt, zum Friedhof, ins Geschäft oder bei Spaziergängen ist ein Beispiel für so eine Betreuungsmaßnahme. Gleiches gilt für gemeinsame Spiele, Basteleien, Vorlesen und ähnliche Beschäftigungen.
Ein weiterer Aufgabenbereich kann die Haushaltsführung betreffen. Hier können die Mitarbeiter des Pflegedienstes zum Beispiel dabei helfen, die Wäsche zu waschen und in den Schrank zu räumen, das Bett frisch zu beziehen, den Abwasch zu erledigen oder die Wohnung durchzusaugen.
Hat der Pflegedienst eine entsprechende Zulassung und beschäftigt er Mitarbeiter mit den notwendigen Qualifikationen, ist auch die Übernahme der häuslichen Krankenpflege möglich. Aufgaben wie das Versorgen von Wunden oder das Verabreichen von Medikamenten können Leistungen sein, für die entweder die Pflegeversicherung oder die Krankenversicherung zuständig ist.
Und nicht zuletzt beraten die Mitarbeiter der ambulanten Pflegedienste bei Fragen und Angelegenheiten rund um die Pflege. Geht es zum Beispiel um die Anschaffung von Hilfsmitteln, Krankenfahrten oder Auszeiten für die Angehörigen, zeigen die Mitarbeiter die Möglichkeiten auf und helfen bei der Organisation.
Wie sind die ambulanten Pflegedienste entstanden?
Vorreiter bei der häuslichen Pflege waren die Sozialstationen der Kirchen und die Wohlfahrtsverbände. Als dieser Bereich noch nicht zum Leistungskatalog der Krankenkassen gehörte, stellten die Kommunen und Bundesländer die finanziellen Mittel bereit.
Im Jahr 1995 wurde die Pflegeversicherung zu einem eigenständigen Zweig der Sozialversicherungen. Diese Neuerung führte dazu, dass auch immer mehr private Pflegedienste gegründet wurden.
Seitdem wächst das Angebot stetig. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes gibt es mittlerweile über 14.000 zugelassene ambulante Pflegedienste, die rund 400.000 Mitarbeiter beschäftigen.
Neben Pflegediensten, die die klassischen Aufgaben wie Hilfe bei der Körperpflege, die hauswirtschaftliche Versorgung oder die Betreuung des Pflegebedürftigen übernehmen, haben sich einige Pflegedienste auf bestimmte Anforderungen spezialisiert.
Den Schwerpunkt ihrer Arbeit bildet dann die Pflege, Betreuung und Versorgung von beispielsweise Demenzkranken, Kindern oder Personen, die beatmet werden. Seit Mai 2019 sind außerdem Anbieter zugelassen, die ausschließlich Betreuungsdienste erbringen. Sie leisten keine Pflege und Versorgung im medizinischen Sinne, sondern betreuen und unterstützen bei alltäglichen Aktivitäten.
Welche zugelassenen Pflegedienste in der näheren Umgebung zur Auswahl stehen, erfahren Betroffene in den Pflegestützpunkten und von ihrer Pflegekasse. Dort sind auch Listen erhältlich, die die Leistungen und die Preise der verschiedenen Anbieter aufführen und so einen Vergleich ermöglichen.
In welcher Höhe beteiligt sich die Pflegekasse an den Kosten für einen ambulanten Pflegedienst?
Wird ein Pflegebedürftiger zu Hause durch einen ambulanten Pflegedienst gepflegt und betreut, erbringt die Pflegekasse die sogenannte Pflegesachleistung. Ihre Höhe ist nach dem Pflegegrad gestaffelt und beläuft sich monatlich auf bis zu
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689 Euro bei Pflegegrad 2,
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298 Euro bei Pflegegrad 3,
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612 Euro bei Pflegegrad 4 und
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995 Euro bei Pflegegrad 5.
Der ambulante Pflegedienst und die Pflegekasse rechnen die erbrachten Leistungen direkt miteinander ab. Hat der Pflegebedürftige mit dem Pflegedienst umfangreichere Sachleistungen vereinbart, die über die finanziellen Leistungen der Pflegeversicherung hinausgehen, muss er die Differenz aus eigener Tasche bezahlen.
Andersherum ist möglich, die Pflegesachleistungen mit Pflegegeld zu kombinieren. Pflegegeld bezahlt die Pflegekasse, wenn Angehörige, Nachbarn oder andere ehrenamtliche Helfer die häusliche Pflege übernehmen. Verbraucht der Betroffene die Pflegesachleistungen, die ihm zustehen, nur anteilig, kann der Rest als Pflegegeld ausgezahlt werden.
Ein Beispiel:
Der Betroffene nimmt einige Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes in Anspruch und wird ansonsten von einem Angehörigen gepflegt. Da er Pflegegrad 3 hat, stehen ihm monatliche Pflegesachleistungen von 1.298 Euro zu.
Die Kosten für die Sachleistungen des ambulanten Pflegedienstes belaufen sich auf 778,80 Euro. Damit schöpft der Betroffene nur 60 Prozent seines Anspruchs aus.
Die verbliebenen 40 Prozent kann die Pflegekasse als Pflegegeld auszahlen. Das wären in diesem Fall 218 Euro, denn das Pflegegeld bei Pflegegrad 3 beträgt 545 Euro. Diese 218 Euro kann der Betroffene nutzen, um den pflegenden Angehörigen zu bezahlen.
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Thema: Ambulanter Pflegedienst – Was ist das eigentlich?
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Ein Pflegeheim kommt für meine Eltern nicht in Frage, nachdem ich mir einige persönlich angeschaut habe.
Die Extrakosten sind es mir definitiv wert, sie waren schließlich immer für mich da… wenn ich sie schon nicht oft besuchen kann, möchte ich, dass sie zumindest gut umsorgt werden.