Hilfe leisten – was wenn der Helfer den Schaden verschlimmert?

Hilfe leisten – aber was, wenn der Helfer den Schaden noch verschlimmert? 

Egal ob es um einen Umzug geht, das Auto liegengeblieben ist oder ein medizinischer Notfall eintritt – vermutlich freut sich jeder, wenn Personen zur richtigen Zeit am richtigen Ort sind und tatkräftig mit anpacken oder in einem Notfall, ohne erst groß darüber nachzudenken, Hilfe leisten. 

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Aber was, wenn ein Helfer den Schaden noch verschlimmert? 

Was ist, wenn ein Umzugshelfer einen Schaden verursacht?

Wenn jemand mit anpackt, wenn Freunde, Verwandte oder Bekannte umziehen, besteht seine Absicht darin, zu helfen. Aber auch wenn der Helfer vorsichtig ist, aufpasst und pfleglich mit dem Umzugsgut umgeht, kann ein Missgeschick passieren. 

Spätestens wenn das teure Sonntagsgeschirr zu Bruch gegangen ist, die Couch nach dem Transport in die neue Wohnung einen Riss an der Lehne aufweist, bei der liebevoll gepflegten Topfpflanze ein Großteil der Äste abgebrochen ist oder das Fahrrad, das neben dem Umzugswagen stand, umgekippt ist und das Auto des neuen Nachbarn verkratzt hat, stellt sich die Frage, wer für den entstandenen Schaden aufkommen muss.

Grundsätzlich gilt, dass freiwillige Umzugshelfer nicht haften, wenn ihnen versehentlich ein Missgeschick passiert. 

Juristen sprechen bei freiwilliger, unbezahlter Hilfe von einer Gefälligkeitshandlung und bei einem solchen Gefälligkeitsdienst darf der Helfer einen sogenannten stillschweigenden Haftungsausschluss annehmen. Das bedeutet, der freiwillige Umzugshelfer kann davon ausgehen, dass er nicht haftet, wenn er einen Schaden verursacht. Dies gilt allerdings nur solange, wie einfache Fahrlässigkeit und damit ein Versehen vorliegt. 

Handelt der Helfer vorsätzlich, also macht er absichtlich etwas kaputt, kann er sehr wohl in die Haftung genommen werden.

Gleiches gilt, wenn der Helfer grob fahrlässig handelt. So liegt beispielsweise nach Auffassung des Landgerichts Dortmund grobe Fahrlässigkeit vor, wenn ein Umzugshelfer einen sehr schweren Fernseher alleine mehrere Etagen nach oben trägt und das Gerät fallen lässt. In diesem Fall muss der Helfer für den entstandenen Schaden einstehen (Az. 1 S 164/03).

 

Was ist, wenn ein liegengebliebenes Fahrzeug nach der Hilfe kaputter ist als vorher?

Viele dürften schon einmal erlebt haben, dass das Auto einfach nicht anspringen will. Ein anderer Autofahrer, der Starthilfe anbietet, ist in einer solchen Situation natürlich sehr gerne gesehen. Verwechselt der Helfer dann aber aus Versehen oder auch aus Unwissenheit die Pole, kann die Autoelektrik beschädigt werden. 

Die Folge kann eine teure Reparatur sein, schlimmstenfalls kann die Elektrik des Autos sogar irreparable Schäden haben. 

Aber auch Hilfe bei einer Reifenpanne kann für den Autobesitzer kostspielige Konsequenzen haben, etwa wenn der falsch angesetzte Wagenheber tiefe Kratzer hinterlässt. Ähnlich wie bei der Umzugshilfe gilt auch für die freiwillige Hilfe bei einer Autopanne, dass es sich um eine Gefälligkeitshandlung mit stillschweigendem Haftungsausschluss handelt. 

Der Helfer haftet also in aller Regel nicht, selbst wenn er einen Fehler macht und dadurch erst einen größeren Schaden verursacht. Allerdings sind dem Haftungsausschluss Grenzen gesetzt und Gerichte kommen zu teils sehr unterschiedlichen Urteilen.

Ist der Helfer beispielsweise ein absoluter Laie und kennt sich überhaupt nicht mit Autos aus, macht sich aber trotzdem ohne mögliche Fehler zu berücksichtigen tatkräftig an einem Auto zu schaffen und verschuldet dadurch einen Schaden, muss er durchaus damit rechnen, in die Haftung genommen zu werden. Ratsam ist daher, umsichtig zu handeln, aufmerksam vorzugehen und bei Unwissenheit im Zweifel lieber professionelle Helfer ranzulassen. 

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Was gilt für Hilfe in einem medizinischen Notfall?

In einem medizinischen Notfall kann ein Helfer, der beherzt zugreift, das Leben des Opfers retten. Teilweise kommt es in einem Notfall auf jede Minute an. Viele sind sich jedoch nicht sicher, wie welche Erste-Hilfe-Maßnahmen durchgeführt werden und haben Angst, sie könnten den Schaden nur noch schlimmer machen.

Einige befürchten zudem, dass falsch geleistete Hilfe Schadensersatzforderungen oder sogar strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen könnte. 

Die Folge davon ist, dass viele aus Unsicherheit oder Angst vor möglichen Folgen keine Erste Hilfe leisten. Solche Ängste und Sorgen sind jedoch völlig unbegründet. Ein Ersthelfer, der nach bestem Wissen und Gewissen handelt und die Erste-Hilfe-Leistung so gut erbringt, wie er es eben kann, muss mit keinerlei Konsequenzen rechnen. 

Er muss weder Angst haben, Schadensersatz leisten zu müssen, noch gibt es strafrechtliche Auswirkungen. Selbst wenn sich der Gesundheitszustand des Opfers verschlechtert oder das Opfer sogar verstirbt, hat sich der Ersthelfer nicht wegen fahrlässiger Körperverletzung oder fahrlässiger Tötung strafbar gemacht.  

Konsequenzen drohen lediglich dann, wenn der Ersthelfer im Rahmen der Erste-Hilfe-Leistung grob fahrlässig oder vorsätzlich handelt. Grob fahrlässig wäre es beispielsweise, wenn der Ersthelfer die Unfallstelle nach einem Autounfall nicht absichert und der Verletzte durch einen weiteren Verkehrsteilnehmer zusätzlich verletzt wird. 

Außerdem kann ein Notfallzeuge gerade dann zur Verantwortung gezogen werden, wenn er nicht hilft. Wer in einem Unglücksfall oder in einer Notsituation nämlich keine Hilfe leistet, obwohl es notwendig und ihm zumutbar ist, erfüllt den Tatbestand der unterlassenen Hilfeleistung. Als Strafmaß hierbei ist eine bis zu einjährige Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe vorgesehen.

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Ein Gedanke zu „Hilfe leisten – was wenn der Helfer den Schaden verschlimmert?“

  1. Deswegen versuche ich, wenn es um ein liegengebliebenes Auto oder Ähnliches geht, erstmal zu helfen, indem ich der Person dabei helfe, einen Profi zu finden.
    Ich möchte wirklich nicht am Ende noch einen Nachteil daraus ziehen, nur, weil ich jemandem helfen wollte, so wie es meiner Cousine mal passiert war… Medizinische Notfälle sind natürlich eine ganz andere Geschichte und da sollte niemand Angst haben!

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