4 Fragen zur Grippeimpfung in der Apotheke

4 Fragen zur Grippeimpfung in der Apotheke

Seit dem Sommer 2022 gilt die Grippeimpfung als reguläres Angebot in Apotheken. Weil aber noch letzte Punkte geregelt werden mussten, sind die Apotheken in Deutschland zum 1. Oktober 2022 in die Impfkampagne eingestiegen. Seitdem können sich gesetzlich Krankenversicherte in Apotheken impfen lassen. Doch an wen richtet sich das Angebot genau? Und wie läuft die Impfung ab?

Anzeige

4 Fragen zur Grippeimpfung in der Apotheke

Wir beantworten vier Fragen zur Grippeimpfung in der Apotheke!:

  1. Was bezweckt das Impfangebot gegen Grippe in Apotheken?

Wenn ab Herbst die jährliche Grippewelle im Anmarsch ist, sollten möglichst viele Menschen ihr Immunsystem durch eine Grippeimpfung gestärkt haben. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) ist der Meinung, dass 75 Prozent der Menschen, die 60 Jahre und älter sind, gegen Grippeviren geimpft sein sollten.

In Deutschland ist die Impfrate aber vergleichsweise niedrig, bislang lässt sich nur jeder Dritte gegen Grippe impfen.

Um die Quote der Grippeimpfungen zu erhöhen, hat der Gesetzgeber das Angebot auf öffentliche Apotheken ausgeweitet. Dabei ist die Idee nicht, Impfungen in Arztpraxen zu ersetzen. Durch die Apotheken soll es lediglich ein weiteres, ergänzendes und leicht zugängliches Impfangebot geben.

Die rechtliche Grundlage für Grippeimpfungen in der Apotheke schafft § 20c IfSG (Infektionsschutzgesetz). Davor gab es ein Modellprojekt, das öffentliche Apotheken im Rahmen des Pflegebonusgesetzes in die Regelversorgung bei Grippeschutzimpfungen aufgenommen hat.

Zu Unstimmigkeiten zwischen den Krankenkassen und den Apotheken hatte die Vergütung für die Impfungen geführt. Eine gesetzliche Regelung stellte aber sicher, dass die vertraglichen Vereinbarungen von einer Schiedsstelle festgelegt werden, wenn sich die Vertragsparteien bis zu einem bestimmten Stichtag nicht einigen können.

Jedenfalls sind jetzt alle Regelungen getroffen und zum 1. Oktober 2022 konnte die Impfkampagne in den Apotheken starten.

  1. Wer kann und wer sollte sich gegen Grippe impfen lassen?

Prinzipiell kann sich in der Apotheke so gut wie jeder gegen Grippe impfen lassen, der mindestens 18 Jahre alt und gesetzlich krankenversichert ist.

Die Ständige Impfkommission empfiehlt die Grippeschutzimpfung allen Menschen ab dem 60. Lebensjahr, Schwangeren ab dem zweiten Trimester, chronisch Kranken und Bewohnern von Alten- und Pflegeheimen.

Außerdem wird eine Immunisierung denjenigen empfohlen, die im Gesundheitswesen beschäftigt sind, in Einrichtungen mit großem Publikumsverkehr arbeiten oder regelmäßig eng in Kontakt mit Risikopersonen stehen.

Besucher lesen auch gerade folgenden Beitrag:  Die wichtigsten Infos zur Rente mit 63, Teil 3

Es gibt aber auch Personengruppen, die nicht in der Apotheke geimpft werden dürfen. Dazu zählen Erwachsene, die an einem akuten Infekt leiden oder über 38,5 Grad Celsius Fieber haben. Gleiches gilt für Patienten, die den Blutverdünner Marcumar einnehmen oder eine Überempfindlichkeit gegenüber bestimmte Impfstoffe haben.

Auch wer innerhalb der folgenden drei Tage operiert wird, ist vom Impfangebot ausgeschlossen. Schwangeren wiederum wird geraten, die Grippeimpfung besser beim Arzt durchführen zu lassen.

Anzeige
  1. Wie läuft die Grippeimpfung in der Apotheke ab?

Vor einer Impfung findet zunächst einmal ein Gespräch statt. Dabei prüft der Apotheker oder die Apothekerin anhand verschiedener Kriterien, ob der Kunde überhaupt geimpft werden kann. Außerdem muss es eine Aufklärung über den Nutzen und die Risiken der Grippeimpfung geben.

Der Kunde unterschreibt anschließend ein Dokument, durch das er die erfolgte Aufklärung bestätigt und seine Einwilligung zur Impfung erteilt.

Die Impfung selbst findet dann in einem Nebenraum statt, der vom Verkaufsraum getrennt und nicht einsehbar ist. Verabreicht wird der Impfstoff in einer Fertigspritze, die Injektion erfolgt in den Muskel am Oberarm.

Die Grippeimpfung wird zum einen in den Impfausweis des Kunden eingetragen und zum anderen in den Unterlagen der Apotheke dokumentiert. Hat der Kunde seinen Impfausweis nicht dabei, stellt ihm die Apotheke eine Impfbescheinigung aus.

In den Impfpass kann die Immunisierung dann zu einem späteren Zeitpunkt nachgetragen werden.

Damit der aktuelle Impfstatus lückenlos dokumentiert ist, sollte sich der Kunde einen Impfausweis von seinem Arzt geben lassen, wenn das gelbe Heftchen nicht mehr auffindbar ist.

Auch bei den Krankenkassen können Impfpässe angefordert werden. Außerdem sollte der Kunde bei den Stellen um Nachweise bitten, die bereits Impfungen verabreicht haben. Der Arzt oder eine Apotheke können die Immunisierungen dann entsprechend eintragen.

Eine Apotheke muss die Unterlagen über verabreichte Grippeimpfungen zehn Jahre lang aufbewahren.

  1. Darf jede Apotheke gegen Grippe impfen?

Damit eine Apotheke an der Impfkampagne teilnehmen kann, müssen zwei grundlegende Voraussetzungen erfüllt sein. Die erste Voraussetzung ist, dass der Apotheker oder die Apothekerin eine spezielle Fortbildung absolviert und dadurch eine Zusatzqualifikation erworben hat.

In der Schulung wird theoretisches und praktisches Wissen über die Grippe, die Grippeschutzimpfung und das Impfen als solches vermittelt. Außerdem zählen Erste-Hilfe-Maßnahmen bei unerwarteten Impfreaktionen zu den Inhalten.

Als zweite Voraussetzung kommt dazu, dass geeignete Räumlichkeiten vorhanden sein müssen. So ist ein separater, nicht einsehbarer Nebenraum Pflicht. Es ist also nicht zulässig, irgendwo im Verkaufsraum eine Ecke als Impfstation einzurichten.

Besucher lesen auch gerade folgenden Beitrag:  Leitfaden: Auslandsrecruiting von Pflegekräften - Wirtschaftliche und geschäftliche Leistungsvorteile

Mehr Ratgeber, Tipps und Anleitungen:

Anzeige

Thema: 4 Fragen zur Grippeimpfung in der Apotheke

-

Übersicht:
Fachartikel
Verzeichnis
Über uns


pflege99

Autoren Profil:
FB/Twitter

Veröffentlicht von

Autoren Profil:

Heiner Trautmann, - Pflegedienstleitung, Anita Bokel, - Stationsleiterin, Peter Machinski, Inhaber Agentur für Altenpflege und Haushaltshilfen, Mike Bocholt, Pflege-Qualitätsmangament und Christian Gülcan Inhaber & Gründer Haushaltshilfen-Agentur Senioren-Familienservice und Betreiber dieser Webseite, schreiben hier Wissenswertes, Ratgeber und Tipps zum Thema Pflege, Betreuung, Gesundheitsthemen, Haushaltshilfen und Versorgung. Unsere Inhalte sind in keiner Weise ein Ersatz für professionelle Diagnosen, Beratungen oder Behandlungen durch ausgebildete und anerkannte Ärzte/Ärztinnen.

Kommentar verfassen