Checkliste: Einstellung einer Haushaltshilfe
Wer alltägliche Aufgaben in Haus, Hof und Garten nicht selbst erledigen kann oder möchte, findet mit einer Haushaltshilfe eine wertvolle Unterstützung.
Dabei können die Aufgaben einer Haushaltshilfe sehr vielseitig gestaltet werden, angefangen bei grundlegenden Dingen wie Einkaufen, Kochen, Putzen oder Wäschewaschen über die Pflege des Gartens und das Kehren des Gehwegs bis hin zur Betreuung von Kindern, Senioren oder Kranken und Pflegebedürftigen.
Insofern kann eine Haushaltshilfe einerseits einen normalen Haushalt entlasten und den Haushaltsangehörigen unterschiedliche Aufgaben abnehmen. Andererseits kann eine Haushaltshilfe auch dabei helfen, dass vor allem alleinstehende Personen, die sich selbst nicht mehr oder nur noch eingeschränkt versorgen können, in ihrem gewohnten Umfeld bleiben können und nicht in ein Heim ziehen müssen. Bei der Einstellung einer Haushaltshilfe gibt es jedoch einige Punkte, die beachtet werden müssen.
Hier dazu eine Checkliste:
• Wird die Haushaltshilfe eingestellt, wird der Haushalt zum Arbeitgeber.
Als solcher sollte er sich ausführlich mit den Formalitäten auseinandersetzen. Hierzu gehört vor allem, dass die Haushaltshilfe ordnungsgemäß und entsprechend ihrer Tätigkeit angemeldet wird.
Dadurch ist sichergestellt, dass die Haushaltshilfe im Fall eines Arbeitsunfalls abgesichert ist und der Arbeitgeber seine Kosten steuerlich absetzen und mögliche Zuschüsse von den Pflege- oder Familienkassen erhalten kann.
Bei einer ausländischen Haushaltshilfe ist außerdem wichtig, dass diese über eine gültige Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung verfügt.
• Der Vertrag
Die Grundlage für das Arbeitsverhältnis sollte immer ein Vertrag sein, der die Rechte und Pflichten beider Seiten genau festlegt. Neben den Arbeitszeiten und den Aufgaben sollten in diesem Rahmen auch die Vergütung, der Urlaubsanspruch, der Krankheitsfall sowie die Kündigungsbedingungen festgehalten werden.
• Referenzen
Hilfreich bei der Auswahl sind Referenzen oder Empfehlungen früherer Arbeitgeber, allerdings sollten diese nicht das alleinige ausschlaggebende Kriterium sein.
Wichtiger ist, dass die sprichwörtliche Chemie stimmt, denn wenn die Verständigung nicht klappt, der Arbeitgeber ein ungutes Gefühl hat oder ihm die Person schlichtweg unsympathisch ist, bringen auch die besten Referenzen nichts.
• Absprachen und Aufgaben
Vor allem zu Beginn sind klare Absprachen sehr wichtig. Grundsätzlich wird die Haushaltshilfe nur die Aufgaben erledigen, die vereinbart sind und dabei im Regelfall so vorgehen, wie sie es gewohnt ist und für richtig hält.
Hat der Arbeitgeber Sonderwünsche, ist er mit der Arbeit unzufrieden oder hält er eine andere Vorgehensweise für sinnvoller, ist ein klärendes Gespräch in freundlichem Tonfall angebracht.
Hilfreich kann hier auch eine Checkliste sein, die die Aufgaben auflistet und die die Haushaltshilfe, wenn sie die Aufgaben erledigt hat, entsprechend abhaken kann. Auf diese Weise werden keine Aufgaben vergessen und der Arbeitgeber hat eine gute Kontrollmöglichkeit.
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