Übersicht: die verschiedenen Arten von Ärzten
Wer erkrankt ist, einen Unfall hatte oder sich einfach mal wieder medizinisch durchchecken lassen möchte, sucht dafür einen Arzt auf. Doch bei den vielen verschiedenen Arten von Ärzten ist es mitunter gar nicht so einfach, den richtigen Mediziner auszuwählen. Die folgende Übersicht bietet Hilfestellung.
Ärzte wählen nicht nur ein bestimmtes Gebiet, das den Schwerpunkt ihrer Behandlungstätigkeit bildet. Stattdessen gibt es auch noch verschiedene ärztliche Tätigkeitsbereiche. Insofern ist es kein Wunder, dass eine Fülle an unterschiedlichen Arztarten existiert.
Und für den Patienten kann es durchaus schwierig werden, den Überblick zu behalten. Mit Bezeichnungen wie Hausarzt oder Facharzt werden die meisten sicherlich etwas anfangen können. Doch was sind ein Belegarzt, ein Konsiliararzt oder ein Vertrauensarzt?
Um eine Orientierungshilfe zu bieten, stellt die folgende Übersicht die verschiedenen Arten von Ärzten in alphabetischer Reihenfolge vor:
Inhalt
Der Amtsarzt
leitet das kommunale Gesundheitsamt. Dabei wird er sowohl für die öffentliche Hand als auch für Privatpersonen tätig. Zu seinen Aufgaben gehört es beispielsweise, die Dienstfähigkeit von Beamten zu untersuchen und die Arbeitsfähigkeit von Beschäftigten im öffentlichen Dienst festzustellen.
Auch wenn es um die Prüfung der gesundheitlichen Eignung für das Führen von Kraftfahrzeugen, die Feststellung der Schulreife von Kindern oder die Untersuchung von Studenten geht, die aus gesundheitlichen Gründen eine verlängerte Abgabefrist für ihre Abschlussarbeit beantragen, ist der Amtsarzt der zuständige Ansprechpartner.
Der Belegarzt
ist zunächst einmal ein ganz normaler Arzt, der sich mit einer Praxis niedergelassen hat. Allerdings hat der Arzt die Möglichkeit, seine Patienten bei Bedarf in einem bestimmten Krankenhaus unterzubringen und dort sowohl zu behandeln als auch zu operieren.
Die Betten, die der Belegarzt für seine Patienten für den Fall eines stationären Aufenthalts gewissermaßen reserviert hat, sind sogenannte Belegbetten. Der Belegarzt kann zwar alle Einrichtungen und Dienstleistungen des Krankenhauses nutzen, ist aber nicht beim Krankenhaus angestellt, gehört also nicht zum Krankenhauspersonal.
Deshalb wird seine Arbeit auch nicht vom Krankenhaus vergütet, sondern er bekommt sein Honorar über die Krankenversicherung.
Der Betriebsarzt
arbeitet im Auftrag eines Arbeitgebers. Seine Aufgabe besteht im Wesentlichen darin, zu gewährleisten, dass die Mitarbeiter aus gesundheitlicher Sicht fit genug sind, um ihre Aufgaben zu erledigen und die vereinbarte Arbeitsleistung zu erbringen. Meist wird der Betriebsarzt dafür zu einer Eingangsuntersuchung bei der Einstellung und später in regelmäßigen Abständen zu Routineuntersuchungen konsultiert.
Übrigens: Auch der Betriebsarzt unterliegt der Schweigepflicht und darf deshalb Befunde nicht ohne Weiteres weitergeben. Eine Ausnahme gilt aber für bestimmte arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen, die gesetzlich vorgeschrieben sind.
Hier dürfen die Untersuchungsergebnisse an den Arbeitgeber übermittelt werden, weil unterstellt wird, dass der Arbeitnehmer keine Einwände dagegen hat. Die stillschweigende Zustimmung wird allerdings nur dann unterstellt, wenn der Arbeitnehmer über die geplante Weitergabe der Untersuchungsergebnisse informiert wurde und ihr nicht widersprochen hat.
Eine ähnliche Funktion wie der Betriebsarzt bei Arbeitnehmern hat der Truppenarzt für Angehörige der Bundeswehr.
Der Chefarzt
trägt die ärztliche Verantwortung für die jeweilige Fachabteilung in einem Krankenhaus. Außerdem ist er dem Personal dieser Abteilung gegenüber weisungsbefugt. Dies gilt sowohl für die Ober- und Assistenzärzte als auch für die Krankenschwestern, die Krankenpfleger und das sonstige Personal. Der Chefarzt ist also der Chef seiner Fachabteilung.
Aber: In der gesetzlichen Krankenversicherung ist die Behandlung durch den Chefarzt meist kein Bestandteil des Behandlungsvertrags. Der gesetzlich krankenversicherte Patient kann eine Chefarztbehandlung zwar als sogenannte Wahlleistung in Anspruch nehmen. Die Mehrkosten muss er allerdings aus eigener Tasche bezahlen.
Der Durchgangsarzt
ist ein Facharzt im Bereich der Unfallmedizin. Kommt es zu einem Arbeits- oder Wegeunfall sollte der Patient einen Durchgangsarzt, kurz D-Arzt, aufsuchen. Anschriften von Durchgangsärzten halten der Arbeitgeber und die gesetzliche Unfallversicherung bzw. die Berufsgenossenschaften bereit. Der Durchgangsarzt entscheidet, ob es sich bei dem Unfall um einen Versicherungsfall für die Berufsgenossenschaft handelt.
Ist dies der Fall, entscheidet der Durchgangsarzt außerdem, wie die Behandlung durchgeführt wird. Bei leichteren Verletzungen kann er eine allgemeine Heilbehandlung durch einen Allgemeinmediziner anordnen. Bei schwereren Verletzungen, die eine besondere Heilbehandlung erfordern, übernimmt der Durchgangsarzt als Facharzt mit spezieller Qualifizierung die Behandlung selbst.
Und erst wenn der Durchgangsarzt die Behandlung aufnimmt, kommt ein Behandlungsvertrag zustande. Zuzahlungen müssen bei einem Durchgangsarzt nicht geleistet werden, denn er rechnet seine Leistungen nicht über die Krankenversicherung, sondern über die gesetzliche Unfallversicherung ab.
Achtung: Ein Arbeitnehmer, der über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert ist, muss nach einem Arbeitsunfall einen Durchgangsarzt aufsuchen, wenn
- der Arbeitnehmer infolge seiner Verletzung über den Unfalltag hinaus arbeitsunfähig ist,
- die Verletzung aller Voraussicht nach länger als eine Woche ärztlich behandelt werden muss oder
- der Arbeitsunfall zu einem späteren Zeitpunkt eine Wiedererkrankung hervorruft und dadurch eine Nachbehandlung notwendig macht.
Der Facharzt
hat eine Facharztausbildung in einem bestimmten medizinischen Bereich absolviert und die dazugehörige Facharztprüfung erfolgreich abgelegt. Die Spezialisierungen in dem jeweiligen Fachbereich bilden die Schwerpunkte seiner fachärztlichen Tätigkeit.
Fachärzte sind beispielsweise der Augenarzt (Facharzt für Augenheilkunde), der Kinderarzt (Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin) oder der Orthopäde (Facharzt für Orthopädie).
Der Hausarzt
ist ein niedergelassener Arzt und betreibt eine Einzel- oder eine Gemeinschaftspraxis. Treten gesundheitliche Probleme auf, ist der Hausarzt im Normalfall die erste Anlaufstelle und der wichtigste Ansprechpartner des Patienten.
Wichtig ist, dass zwischen dem Hausarzt und dem Patienten ein Vertrauensverhältnis besteht. Oft betreut ein Hausarzt seinen Patienten über viele Jahre hinweg. In Deutschland sind Fachärzte für Allgemeinmedizin, Fachärzte für Innere Medizin und Kinderärzte als Hausärzte tätig.
Der Konsiliararzt
wird zur Beratung in speziellen Einzelfragen hinzugezogen. Kann ein Krankenhaus eine optimale Diagnostik und Behandlung nicht sicherstellen, weil die vorhandenen medizinischen Kenntnisse hierfür nicht ausreichen, greift es auf die beratende Unterstützung durch einen Konsiliararzt zurück.
Die Kosten für diese Drittleistung werden über die Entgelte, die für die allgemeinen Krankenhausleistungen vorgesehen sind, finanziert. Ansonsten ist der Konsiliararzt meist als niedergelassener Facharzt tätig.
Der Krankenhausarzt
arbeitet in einem Krankenhaus. Er betreibt keine eigene Praxis auf freiberuflicher Basis, sondern ist Angestellter des Krankenhauses und gehört somit zum Krankenhauspersonal. Die Behandlung durch den Krankenhausarzt erfolgt im Rahmen des Behandlungsvertrags, den der Patient mit dem Krankenhaus schließt.
Der Vertrauensarzt
wird für die gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen tätig. Er prüft in ihrem Auftrag, ob die Beschwerden und die Arbeitsunfähigkeit, die der Versicherungsnehmer angegeben hat, tatsächlich vorliegen. Erst nach dieser Prüfung werden Leistungen wie beispielsweise das Krankengeld bewilligt.
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Thema: Übersicht: die verschiedenen Arten von Ärzten
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