Infos und Tipps rund um medizinische Behandlungen im Ausland

Infos und Tipps rund um medizinische Behandlungen im Ausland

Ob Zahnersatz in Ungarn, Augenlasern in Istanbul oder eine Kur an der polnischen Ostsee: Medizinische Behandlungen im Ausland werden immer beliebter.

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Kein Wunder, denn viele Ärzte und Kliniken im europäischen Ausland bieten Eingriffe, Therapien und Anwendungen teils deutlich kostengünstiger an als hierzulande, und das bei einem sehr hohen medizinischen Standard, einem umfassenden Leistungspaket und kürzeren Wartezeiten.

Allerdings sollten im Zusammenhang mit dem sogenannten Gesundheitstourismus ein paar Dinge bedacht und beachtet werden.

 

Der folgende Ratgeber gibt Infos und Tipps rund um medizinische Behandlungen im Ausland:

 

Welche Medizinbehandlungen im Ausland sind möglich?

Bereits seit 2004 haben Patienten das Recht, ihren Arzt innerhalb der EU frei zu wählen. Sie müssen sich also nicht zwangsläufig in Deutschland behandeln lassen. Stattdessen erstreckt sich das Recht auf freie Arztwahl auf die gesamte EU. Vorteilhaft kann diese Regelung vor allem mit Blick auf die Kosten sein.

Denn medizinische Behandlungen im europäischen Ausland sind teilweise deutlich preiswerter als hierzulande. Zudem kann der Patient im Ausland oft schnell und unkompliziert Behandlungen in Anspruch nehmen, die andernfalls ein aufwändiges Antragsverfahren oder längere Wartezeiten mit sich bringen.

Im Zusammenhang mit dem Gesundheitstourismus sind deshalb beispielsweise Kuren sehr beliebt. Aber auch wenn es um Zahnersatz, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Atemwegsbeschwerden, Probleme mit dem Bewegungsapparat oder dem Bindegewebe, Augenkrankheiten oder die plastische Chirurgie geht, reisen deutsche Patienten immer häufiger ins europäische Ausland.

 

Wann beteiligt sich die Krankenkasse an den Kosten?

Entscheidet sich ein Patient für eine medizinische Behandlung im EU-Ausland, bekommt er meist, ähnlich wie ein Privatpatient, eine Arztrechnung. Diese Arztrechnung muss der Patient zunächst selbst bezahlen und anschließend bei seiner gesetzlichen Krankenkasse einreichen.

Die Krankenkasse prüft die Rechnung und entscheidet daraufhin, ob und in welchem Umfang sie den Rechnungsbetrag erstattet. Dabei gilt grundsätzlich, dass die Krankenkasse nur die Kosten für solche Leistungen und nur in der Höhe übernimmt, die sie auch bei einer Behandlung in Deutschland bezahlt hätte.

Damit die zumindest anteilige Kostenerstattung reibungslos klappt, sollte der Patient deshalb darauf achten, dass auf der Rechnung alle Maßnahmen und Anwendungen einzeln aufgeführt sind. Zudem sollte sich der Patient im Vorfeld bei seiner Krankenkasse erkundigen, welche Leistungen sie in welchem Umfang übernimmt.

Möchte der Patient in Kur gehen, gilt außerdem, dass sein Wunschziel ein anerkannter Kurort sein muss. Einige gesetzliche Krankenkassen arbeiten mit Kureinrichtungen im EU-Ausland zusammen.

Entscheidet sich der Patient für eine solche Einrichtung, kann er sich nicht nur sicher sein, dass die Qualität der Einrichtung und der angebotenen Anwendungen regelmäßig geprüft wird. Stattdessen hat er auch den Vorteil, dass die Kosten unkomplizierter anerkannt werden.

Hinzu kommt, dass die Krankenkasse und die ausländische Kureinrichtung direkt miteinander abrechnen, wodurch der Patient die Kosten nicht auslegen muss.

 

Was gilt bei einer zahnmedizinischen Behandlung im Ausland?

Für zahnmedizinische Behandlungen müssen Patienten in Deutschland mitunter happige Zuzahlungen leisten. Vor allem bei Kronen, Brücken und andere Formen von Zahnersatz kann der Eigenanteil schnell drei-, teils sogar vierstellig werden. Im europäischen Ausland kommt der Patient oft deutlich kostengünstiger davon.

Damit sich die Krankenkasse an den Kosten beteiligt, muss der Patient aber zuvor eine Genehmigung der Krankenkasse einholen. Dafür braucht er zunächst einen Heil- und Kostenplan von einem Zahnarzt in Deutschland. Anschließend muss der Patient einen Heil- und Kostenplan vom ausländischen Zahnarzt erstellen lassen.

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Diese beiden Pläne reicht der Patient dann bei seiner gesetzlichen Krankenkasse ein. Sie vergleicht die Heil- und Kostenpläne miteinander und teilt dem Patienten daraufhin mit, in welcher Höhe sie die Kosten übernimmt. Diese Genehmigung im Vorfeld ist Voraussetzung für eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse.

Holt der Patient zuvor keine Genehmigung ein, sondern legt er die Zahnarztrechnung erst nach erfolgter Behandlung vor, beteiligt sich die gesetzliche Krankenkasse nicht an den Kosten.

Auch bei einer zahnmedizinischen Behandlung kann sich der Patient außerdem bei seiner Krankenkasse erkundigen, ob und mit welchen Zahnärzten im EU-Ausland sie zusammenarbeitet. Ist das der Fall und entscheidet sich der Patient für einen dieser Zahnärzte, gestaltet sich die Abwicklung deutlich einfacher.

 

Was sollte bei einer medizinischen Behandlung im Ausland bedacht werden?

Dass die Kosten im EU-Ausland teils deutlich günstiger ausfallen als hierzulande, sagt nichts über die medizinischen Standards, die Qualität oder die Ausbildung und Erfahrung der Ärzte aus. Stattdessen begründen sich die geringeren Kosten meist schlichtweg darin, dass die Löhne und die Lebenshaltungskosten, teils außerdem auch die Materialkosten und die Kosten für Medikamente im Ausland niedriger sind.

Dennoch sollte der Patient nicht nur die Kosten für die eigentliche Behandlung berücksichtigen. Stattdessen sollte er auch bedenken, dass die Anreise, die Übernachtungen und die Verpflegung vor Ort bezahlt werden müssen. Möglicherweise werden mehrere Aufenthalte notwendig oder es entstehen Zusatzkosten für eine Begleitperson.

Alle diese Kosten sollte der Patient durchrechnen und dann prüfen, ob die Ersparnis so groß ist, dass sich der ganze Aufwand tatsächlich lohnt.

Hinzu kommt, dass sich das Risiko, dass es nach der Behandlung zu Komplikationen kommt, nie ganz ausschließen lässt. In diesem Fall haftet zwar der ausländische Arzt und führt erforderliche Nachbehandlungen und Nachbesserungen durch. Der Patient muss hierfür aber einen erneuten Auslandsaufenthalt in Kauf nehmen, was einen entsprechenden Zeit- und Kostenaufwand mit sich bringt.

Wendet sich der Patient an einen Arzt in Deutschland, wird er die Behandlung zwar ebenfalls durchführen. Allerdings muss der Patient die Kosten dafür mitunter selbst übernehmen. Sinnvoll ist deshalb, dass sich der Patient im Vorfeld erkundigt, ob sein ausländischer Arzt mit einem Kollegen in Deutschland zusammenarbeitet.

In diesem Fall übernimmt der Arzt in Deutschland dann die Nachsorge. Außerdem sollte der Patient versuchen, mit seinem ausländischen Arzt zu vereinbaren, dass auf den Behandlungsvertrag deutsches Recht Anwendung findet und ein deutscher Gerichtsstand angerufen wird.

Andernfalls gilt das Recht des Landes, in dem der Arzt praktiziert. Sollte es zu Unstimmigkeiten kommen, muss der Patient dadurch vor ein ausländisches Gericht ziehen. Dies wiederum kann nicht nur aufwändig, sondern auch sehr teuer werden.

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Heiner Trautmann, - Pflegedienstleitung, Anita Bokel, - Stationsleiterin, Peter Machinski, Inhaber Agentur für Altenpflege und Haushaltshilfen, Mike Bocholt, Pflege-Qualitätsmangament und Christian Gülcan Inhaber & Gründer Haushaltshilfen-Agentur Senioren-Familienservice und Betreiber dieser Webseite, schreiben hier Wissenswertes, Ratgeber und Tipps zum Thema Pflege, Betreuung, Gesundheitsthemen, Haushaltshilfen und Versorgung. Unsere Inhalte sind in keiner Weise ein Ersatz für professionelle Diagnosen, Beratungen oder Behandlungen durch ausgebildete und anerkannte Ärzte/Ärztinnen.

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