Die verschiedenen Pflegedienste in der Übersicht, Teil II

Die verschiedenen Pflegedienste in der Übersicht, Teil II

Die Pflege umfasst verschiedene Dienste, die jeweils unterschiedliche Aufgaben übernehmen. Doch die einzelnen Bezeichnungen können für Verwirrung sorgen. Um Klarheit zu schaffen, haben wir eine zweiteilige Übersicht mit den verschiedenen Pflegediensten erstellt. Hier ist Teil II!

Die verschiedenen Pflegedienste in der Übersicht, Teil II

Intensivpflegedienste

Einige ambulante Pflegedienste haben sich auf die Versorgung und Betreuung von Patienten spezialisiert, die ständig eine Intensivpflege benötigen. Dazu gehören zum Beispiel Patienten im Wachkoma, Patienten mit schweren neurologischen Erkrankungen oder Patienten, die künstlich beatmet werden müssen.

Intensivpflegedienste erbringen medizinische und pflegerische Maßnahmen. Meist arbeiten sie im Schichtsystem, um die Versorgung rund um die Uhr sicherzustellen.

Deshalb wird manchmal auch von einer 24-Stunden-Pflege oder von einer Beatmungspflege gesprochen. Die Kosten für einen Intensivpflegedienst teilen meistens die Kranken- und die Pflegekasse untereinander auf.

Krankenhaussozialdienst

Der Krankenhaus- oder Kliniksozialdienst organisiert eine geregelte Entlassung nach einer stationären Behandlung im Krankenhaus.

Dadurch ist die weitere Versorgung sichergestellt, so zum Beispiel in Form von Rehabilitationsmaßnahmen, mit notwendigen Hilfsmitteln oder durch das Organisieren einer häuslichen Unterstützung.

Für Patienten ist der Krankenhaussozialdienst kostenfrei.

Kurzzeitpflegen

Bei der Kurzzeitpflege handelt es sich um eine Einrichtung, die Pflegebedürftigen für einen begrenzten Zeitraum Unterkunft, Pflege und Betreuung bietet. Sie kann in Anspruch genommen werden, wenn pflegende Angehörige zum Beispiel selbst erkranken, zur Kur fahren, verreisen oder die Pflege aus anderen Gründen vorübergehend nicht leisten können.

Viele vollstationäre Pflegeeinrichtungen halten auch einige Plätze für Kurzzeitpflegegäste bereit. Bei Pflegebedürftigen in den Pflegegraden 2 bis 5 beteiligt sich die Pflegekasse an den Kosten für die Kurzzeitpflege.

Bei Pflegebedürftigen ohne Pflegegrad oder mit Pflegegrad 1 übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen die Krankenkasse die Kosten, ansonsten müssen sie die Kurzzeitpflege aus eigener Tasche finanzieren.

Medizinischer Dienst

Der Medizinische Dienst, kurz MD, ist ein sozialmedizinischer Beratungs- und Begutachtungsdienst. Als unabhängige Instanz übernimmt der MD wichtige Aufgaben in der Qualitätssicherung.

Außerdem ist er für die Begutachtungen zuständig, durch die bei gesetzlich Krankenversicherten die Pflegebedürftigkeit festgestellt wird.

Auch in der privaten Kranken- und Pflegeversicherung gibt es vergleichbare Dienste. Begutachtungen zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit führt zum Beispiel der Gutachterdienst Medicproof durch.

Nachbarschaftshilfe

Im allgemeinen Sprachgebrauch wird von Nachbarschaftshilfe gesprochen, wenn sich Nachbarn untereinander helfen, etwa im Garten, im Haushalt oder bei kleineren Renovierungsarbeiten.

Mit Blick auf die Pflege kann es sich bei Nachbarschaftshilfe aber auch um Angebote handeln, die ehrenamtlich organisiert sind.

Solche Dienste sind teilweise wie Angebote zur Unterstützung im Alltag ausgestaltet. Auch als Freiwilligenzentren bezeichnet, geht es also um ehrenamtlich organisierte Entlastungsdienste. Hat die Organisation eine entsprechende Anerkennung, ist eine Finanzierung über den Entlastungsbetrag der Pflegeversicherung möglich.

Pflegeheime

In einem Pflegeheim leben und wohnen pflegebedürftige Personen. Die Bewohner eines Pflegeheims erhalten neben dem Wohnraum auch die Pflege, Versorgung und Betreuung, die sie benötigen. Eine andere Bezeichnung für Pflegeheim lautet vollstationäre Einrichtung.

Im Unterschied dazu gibt es auch teilstationäre Einrichtungen. Hier werden Pflegebedürftige im Rahmen der Tagespflege nur tagsüber und im Rahmen der Kurzzeitpflege nur für einen begrenzten Zeitraum versorgt.

Bei Pflegebedürftigen mit den Pflegegraden 2 bis 5 übernimmt die Pflegekasse einen Teil der Kosten. Auch im Pflegegrad 1 beteiligt sich die Pflegekasse zwar an den Kosten, allerdings nur in einem sehr geringen Umfang.

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Alle Bewohner müssen sich mit einem teils hohen Eigenanteil an den Kosten für den Heimplatz beteiligen.

Pflege-Wohngemeinschaften

Eine Pflege-WG kann ganz unterschiedlich organisiert sein. Üblicherweise handelt es sich um eine große Wohnung, in der bis zu zwölf Senioren leben. Jedes Mitglied der Wohngemeinschaft hat sein eigenes Zimmer.

Die Küche, Badezimmer, das Wohnzimmer oder ein Aufenthaltsraum, weitere Nutzräume und Außenanlagen hingegen werden als Gemeinschaftsräume zusammen genutzt.

Je nach Ausgestaltung kann es Betreuungs- und Unterstützungsangebote, eine hauswirtschaftliche Versorgung mit Einkaufen, Kochen oder Putzen, Hilfe bei der Strukturierung des Alltags und natürlich auch Pflegeleistungen geben. Je nach Pflegegrad eines Bewohners übernimmt die Pflegekasse den Sachleistungsbetrag für die Pflege- und Betreuungsdienste.

Zusätzlich dazu kann eine Pflege-WG einen Gründungszuschuss, einen Wohngruppenzuschlag und Zuschüsse für Baumaßnahmen, die das Wohnumfeld verbessern, erhalten.

Sozialstationen

Bei Sozialstationen handelt es sich um ambulante Pflegedienste. Ihre Wurzeln liegen in der kirchlichen Pflegestruktur. Auch heute sind viele Sozialstationen noch in kirchlicher Trägerschaft. Es gibt aber inzwischen auch Sozialstationen, bei denen die Kommunen die Träger sind.

Tagespflegen

Die Tagespflege kümmert sich tagsüber um die Pflege, Betreuung und Versorgung von Pflegebedürftigen in einer Einrichtung. Das Ziel dabei ist, die häusliche Versorgung zu unterstützen und aufrechtzuerhalten.

Die Kosten für die Pflege, die Betreuung, die Behandlungspflege und den Fahrdienst zwischen der Wohnung und der Einrichtung übernimmt die Pflegekasse. In welcher Höhe die Pflegekasse die Kosten trägt, richtet sich nach dem Pflegegrad.

Die Kosten für die Unterkunft, die Verpflegung und die sogenannten Investitionskosten müssen die Pflegebedürftigen selbst aufbringen.

24-Stunden-Betreuungsdienste

Die sogenannten 24-Stunden-Betreuungsdienste dürfen nicht mit der 24-Stunden-Pflege verwechselt werden. Die 24-Stunden-Pflege ist eine Intensivpflege. Im Unterschied dazu werden 24-Stunden-Betreuungsdienste meist durch Betreuungskräfte aus dem Ausland erbracht.

Sie wohnen mit im Haushalt, betreuen den Pflegebedürftigen, helfen bei der Körperpflege und übernehmen Arbeiten im Haushalt wie Wäschewaschen, putzen, einkaufen und kochen.

Die Finanzierung der Betreuung erfolgt üblicherweise aus eigenen Mitteln. Dabei wird das Pflegegeld oft ergänzend eingesetzt.

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Heiner Trautmann, - Pflegedienstleitung, Anita Bokel, - Stationsleiterin, Peter Machinski, Inhaber Agentur für Altenpflege und Haushaltshilfen, Mike Bocholt, Pflege-Qualitätsmangament und Christian Gülcan Inhaber & Gründer Haushaltshilfen-Agentur Senioren-Familienservice und Betreiber dieser Webseite, schreiben hier Wissenswertes, Ratgeber und Tipps zum Thema Pflege, Betreuung, Gesundheitsthemen, Haushaltshilfen und Versorgung. Unsere Inhalte sind in keiner Weise ein Ersatz für professionelle Diagnosen, Beratungen oder Behandlungen durch ausgebildete und anerkannte Ärzte/Ärztinnen.

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