Inkontinenzhilfen – die wichtigsten Neuregelungen in der Übersicht

Inkontinenzhilfen – die wichtigsten Neuregelungen in der Übersicht

Bei der Auswahl und der Lieferung von Inkontinenzhilfen traten immer wieder Schwierigkeiten auf. Neue Vorgaben der gesetzlichen Krankenkassen sollen den Problemen nun ein Ende bereiten.

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Patienten mit Blasenschwäche sind auf spezielle Einlagen angewiesen. Andernfalls sind sie in ihrer Teilhabe am gesellschaftlichen Leben eingeschränkt. Dabei müssen die Einlagen, die sogenannten Inkontinenzhilfen, individuell angepasst, saugfähig, dicht und vor allem bei Bedarf verfügbar sein.

Braucht ein Patient dieses Hilfsmittel, übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten. Allerdings kann der Patient die Einlagen nicht in jedem beliebigen Sanitätshaus beziehen. Stattdessen muss er sich an ein Sanitätshaus wenden, das einen entsprechenden Versorgungsvertrag mit seiner Krankenkasse geschlossen hat.

In der Vergangenheit traten regelmäßig Schwierigkeiten bei der Versorgung mit den so dringend benötigten Einlagen auf. Seit März 2017 gibt es neue Vorgaben der gesetzlichen Krankenkassen. Sie sollen sicherstellen, dass die Versorgung mit Inkontinenzhilfen in Zukunft besser funktioniert. Demnach bekommt ein Patient nun saugfähigere Einlagen, die auf seine individuellen Bedürfnisse angepasst sind. Außerdem kann er auf eine kompetente Beratung bestehen.

Auch das tagelange Warten auf die Lieferung soll der Vergangenheit angehören. Und der Patient muss sich nicht mehr selbst darum bemühen, sich die Einlagen zu beschaffen. Falls es trotz der neuen Vorgaben Schwierigkeiten geben sollte, kann sich der Patient an seine Krankenkasse wenden. Sie muss nämlich dafür sorgen, dass die Versorgung mit dem Hilfsmittel reibungslos klappt.

Doch was heißt das alles konkret?

Hier die wichtigsten Neuregelungen zu Inkontinenzhilfen in der Übersicht!:

 

Die Versorgung mit Inkontinenzhilfen

Damit die Krankenkasse die Kosten für die Inkontinenzhilfen übernimmt, braucht der Patient eine ärztliche Verordnung. Auf dieser Verordnung sollte der Arzt die Diagnose, die Bezeichnung des verordneten Artikels und die benötigte Menge vermerken.

Der Fachhändler, bei dem das Rezept eingelöst wird, muss ein fester Vertragspartner der jeweiligen Krankenkasse sein. Er darf auf Rezept nur solche Inkontinenzhilfen aushändigen, die im neuen Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenkassen aufgeführt sind und dem vereinbarten Standard entsprechen. Ist die Notwendigkeit gegeben, kann die Krankenkasse in Ausnahmefällen aber auch Sondereinlagen bewilligen.

 

Die Kostenübernahme bei Inkontinenzhilfen

Für die medizinischen Einlagen bezahlen die gesetzlichen Krankenkassen den Betrag, den sie jeweils mit den Sanitätshäusern oder Apotheken vereinbart haben. Meist bewegt sich dieser Betrag zwischen 14 und 28 Euro pro Kunde und Monat. Der Patient muss sich aber an den Kosten beteiligen, und zwar mit zehn Prozent, aber maximal zehn Euro monatlich.

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Bezieht der Patient seine Einlagen von einem Sanitätshaus, das kein Vertragspartner seiner Krankenkasse ist, muss er eventuelle Mehrkosten, die dann anfallen, meist selbst bezahlen. Gleiches gilt, wenn er für sich Inkontinenzhilfen auswählt, die qualitativ höherwertig sind als es aus medizinischer Sicht notwendig wäre.

 

Die Pflichten des Fachhändlers

Die neuen Vorgaben verpflichten den Fachhändler dazu, dem Patienten eine Beratung anzubieten, um den individuellen Versorgungsbedarf festzustellen. Dabei kann die Beratung persönlich oder telefonisch erfolgen. Auf Wunsch des Patienten muss der Fachhändler das Beratungsgespräch auch im Rahmen eines Hausbesuches durchführen. Außerdem ist der Fachhändler dazu verpflichtet, den Patienten über die Kassenleistungen zu informieren, die dieser in Anspruch nehmen kann.

Damit der Patient das für ihn richtige Produkt finden kann, muss das Sanitätshaus verschiedene Modelle vorrätig haben. Aus diesen Inkontinenzhilfen wird dann ein Produkt ausgewählt und individuell angepasst. Kommen mehrere Produkte in Frage, kann der Patient die unterschiedlichen Varianten ausprobieren.

Neben der Beratung gehört es außerdem zu den Aufgaben des Sanitätshauses oder der Apotheke, den Kunden in den richtigen Umgang mit den Inkontinenzhilfen einzuweisen.

 

Die Lieferung der Inkontinenzhilfen

Eine weitere wichtige Neuregelung betrifft die Lieferung. So müssen die Inkontinenzhilfen künftig unverzüglich geliefert werden. Damit soll das mitunter tagelange Warten, bis die Inkontinenzhilfen endlich da sind, der Vergangenheit angehören. Außerdem muss der Fachhändler eine Telefonhotline haben.

Anders als bislang muss sich der Patient auch nicht mehr selbst darum kümmern, wie er an die Einlagen kommt. Denn der Fachhändler muss einen Bringdienst anbieten. Dabei muss er einen neutralen Karton für die Einlagen verwenden. Zudem muss er berücksichtigen, wie viel Platz der Patient hat, um die Inkontinenzhilfen bei sich zu Hause zu lagern.

 

Die Krankenkasse als Ansprechpartner bei Problemen

Durch die Neuregelungen sollten die typischen Schwierigkeiten, die bislang immer wieder auftreten sind, nun nicht mehr vorkommen. Falls es aber doch Probleme mit dem Fachhändler geben sollte, sollte sich der Patient umgehend an seine Krankenkasse wenden.

Denn seine Krankenkasse muss dafür sorgen, dass der Patient die Hilfsmittel, die er braucht, kurzfristig, in der richtigen Qualität und in der benötigten Menge erhält. Lässt sich keine patientenfreundliche Regelung finden, kann der Patient zu einem anderen Fachhändler wechseln.

Eine Krankenkasse hat in aller Regel Versorgungsverträge mit mehreren Fachhändlern abgeschlossen. Darüber muss die Krankenkasse den Patienten informieren und ihm die entsprechenden Alternativen nennen.

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Heiner Trautmann, - Pflegedienstleitung, Anita Bokel, - Stationsleiterin, Peter Machinski, Inhaber Agentur für Altenpflege und Haushaltshilfen, Mike Bocholt, Pflege-Qualitätsmangament und Christian Gülcan Inhaber & Gründer Haushaltshilfen-Agentur Senioren-Familienservice und Betreiber dieser Webseite, schreiben hier Wissenswertes, Ratgeber und Tipps zum Thema Pflege, Betreuung, Gesundheitsthemen, Haushaltshilfen und Versorgung. Unsere Inhalte sind in keiner Weise ein Ersatz für professionelle Diagnosen, Beratungen oder Behandlungen durch ausgebildete und anerkannte Ärzte/Ärztinnen.

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