Infos rund um die Pflegeversicherung der Rentner

Infos rund um die Pflegeversicherung der Rentner

Wenn Pflegebedürftigkeit eintritt, verändert sich nicht nur die Lebenssituation. Neben den gesundheitlichen Einschränkungen müssen Betroffene oft auch zusätzliche finanzielle Belastungen stemmen. Die Pflegeversicherung der Rentner soll dieses Risiko auffangen. Sowohl die gesetzliche Pflegeversicherung als auch die private Pflegepflichtversicherung springt ein und übernimmt zumindest anteilig die Kosten, die durch die notwendige häusliche oder stationäre Pflege anfallen.

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Infos rund um die Pflegeversicherung der Rentner

Voraussetzung ist allerdings, dass der Betroffene mindestens sechs Monate lang Pflegebedarf hat oder Hilfe im Haushalt braucht. Aber wie sind Rentner eigentlich pflegeversichert? Und wie hoch sind die Versicherungsbeiträge?

Wir haben die wichtigsten Infos rund um die
Pflegeversicherung der Rentner zusammengestellt!:

Wie werden Rentner Mitglied einer Pflegekasse?

Genauso wie die Krankenversicherung ist auch die Pflegeversicherung eine Pflichtversicherung. Ein Rentner kann sich also nicht aussuchen, ob er die Versicherung haben möchte.

Die Mitgliedschaft in der Pflegekasse ist an den Status in der Krankenversicherung gekoppelt. Ist der Rentner gesetzlich krankenversichert, wird er automatisch auch Mitglied in einer Pflegekasse. In aller Regel handelt es sich dabei um die Pflegekasse, die zu seiner Krankenkasse gehört.

Ob der Rentner Pflichtmitglied in der Krankenversicherung der Rentner oder freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist, spielt dabei keine Rolle. Die Beiträge für die Pflegeversicherung führt der Rententräger, wie auch die Beiträge zur Krankenversicherung, direkt an die Pflegeversicherung ab.

Ist der Rentner privat krankenversichert, sieht die Sache anders aus. Hier muss er nämlich einen privaten Versicherungsvertrag für Pflegeleistungen abschließen. Auch für Privatversicherte ist die Pflegeversicherung aber Pflicht.

Damit der Pflegetarif im Alter bezahlbar bleibt, hat der Gesetzgeber festgelegt, dass die Beiträge nach einer Wartezeit von fünf Jahren maximal so hoch sein dürfen wie der Höchstbeitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung.

Wie hoch sind die Beiträge zur Pflegeversicherung der Rentner?

Die Pflegeversicherung unterscheidet zwischen Versicherten mit Kindern und kinderlosen Versicherten. Hintergrund hierzu ist, dass die Anzahl der kinderlosen Paare kontinuierlich steigt. Gleichzeitig wird die Gesellschaft immer älter und damit gibt es auch zunehmend mehr Pflegebedürftige.

Die nachfolgenden Generationen müssen deshalb nicht nur die Versorgung ihrer eigenen Eltern, sondern auch jener Leute ohne Kinder mitfinanzieren.

Seit 2019 beträgt der Beitragssatz zur Pflegeversicherung 3,05 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens. Diese Beitragshöhe gilt für alle Versicherten.

Bei Kinderlosen kommt dann noch ein Zuschlag von 0,25 Prozent dazu. Versicherte, die keine Kinder haben oder hatten, zahlen demnach einen Beitrag von 3,3 Prozent. Es sei denn, der Rentner ist vor dem 1. Januar 1940 geboren. Dann fällt für ihn der Kinderlosen-Zuschlag weg.

Während des Berufslebens teilen sich der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber die Beiträge zur Pflegeversicherung jeweils zur Hälfte. Im Unterschied dazu zahlt der Rentner den Versicherungsbeitrag komplett alleine. Außerdem muss er die Beiträge auch dann weiterhin bezahlen, wenn er bereits Leistungen aus der Pflegekasse bezieht.

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Und Pensionäre?

Pensionierte Beamte und andere Senioren mit einem Anspruch auf Beihilfe müssen nur die halben Beitragssätze zur Pflegeversicherung bezahlen. Im Gegenzug bekommen sie von der Pflegekasse aber auch nur die halben Leistungssätze, wenn der Pflegefall eintritt.

Die andere Hälfte steuert der Träger der Beihilfe bei. Den Zuschlag für Kinderlose müssen allerdings auch beihilfeberechtigte Senioren in voller Höhe leisten.

In die Gruppe der Personen, die einen Anspruch auf Beihilfe haben, können neben pensionierten Beamten auch Richter, Zeit- und Berufssoldaten gehören. Gleiches gilt für Senioren, die als Angestellte auf Bundesebene, für ein Bundesland, auf kommunaler Ebene oder für eine öffentlich-rechtliche Institution tätig waren.

Was zählt zum beitragspflichtigen Einkommen?

Ist der Rentner Mitglied in der Krankenversicherung der Rentner, bezahlt er zunächst einmal auf seine gesetzliche Rente Beiträge für die Pflegeversicherung.

Außerdem zählen Versorgungsbezüge zum beitragspflichtigen Einkommen. Versorgungsbezüge können zum Beispiel eine Betriebsrente, eine Rente aus einem Versorgungswerk oder eine Riester-Rente sein, die als betriebliche Altersvorsorge abgeschlossen wurde.

Daneben ist ein Erwerbseinkommen beitragspflichtig. Andere Einnahmen werden für die Beiträge zur Pflegeversicherung nicht berücksichtigt.

Als freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung ist das anders. In diesem Fall muss der Rentner nämlich auf alle Einkünfte, die ihm für seinen Lebensunterhalt zur Verfügung stehen, Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung bezahlen.

Zu den beitragspflichtigen Einnahmen gehören deshalb

  • die Rente,

  • Versorgungsbezüge,

  • Arbeitseinkommen,

  • Einnahmen aus Kapitalvermögen wie Zinsen und Dividenden,

  • Miet- und Pachteinnahmen sowie

  • Leistungen aus einer privaten Lebens- oder Rentenversicherung.

Allerdings werden die Beiträge nur bis zur sogenannten Beitragsbemessungsgrenze fällig. Sie wird jedes Jahr angepasst. Im Jahr 2021 liegt die Beitragsbemessungsgrenze bei 58.050 Euro. Das entspricht einem monatlichen Einkommen von 4.837,50 Euro.

Auf Einnahmen, die diese Grenze übersteigen, werden keine Beiträge mehr für die Pflegeversicherung erhoben. Damit beläuft sich der Höchstbeitrag zur Pflegeversicherung der Rentner im Jahr 2021 auf 147,54 Euro monatlich für Versicherte mit Kindern und auf 159,64 Euro monatlich für Kinderlose.

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Heiner Trautmann, - Pflegedienstleitung, Anita Bokel, - Stationsleiterin, Peter Machinski, Inhaber Agentur für Altenpflege und Haushaltshilfen, Mike Bocholt, Pflege-Qualitätsmangament und Christian Gülcan Inhaber & Gründer Haushaltshilfen-Agentur Senioren-Familienservice und Betreiber dieser Webseite, schreiben hier Wissenswertes, Ratgeber und Tipps zum Thema Pflege, Betreuung, Gesundheitsthemen, Haushaltshilfen und Versorgung. Unsere Inhalte sind in keiner Weise ein Ersatz für professionelle Diagnosen, Beratungen oder Behandlungen durch ausgebildete und anerkannte Ärzte/Ärztinnen.

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