Tipps zur Vorbereitung auf den Hausbesuch des MDK

Infos und Tipps zur Vorbereitung auf den Hausbesuch des MDK 

Bevor die Pflegeversicherung Leistungen gewährt, steht zunächst einmal eine Begutachtung durch den MDK auf dem Programm. Der MDK entscheidet darüber, ob und in welche Pflegestufe der Pflegebedürftige eingeordnet wird und damit auch darüber, wie hoch die Leistungen aus der Pflegeversicherung sind.

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Bei seinem Hausbesuch kann sich der MDK allerdings kein umfassendes Bild von der alltäglichen Pflege- und Lebenssituation des Betroffenen machen, denn dies ist im Rahmen eines Termins nicht möglich.

Umso wichtiger ist es daher, sich gut auf den Besuch vorzubereiten, um sich so die Chance auf ein Gutachten zu sichern, das dem vorhandenen Pflegebedarf auch tatsächlich gerecht wird. Die folgende Übersicht fasst die wichtigsten Infos und Tipps zur Vorbereitung auf den Hausbesuch des MDK zusammen. 

Was ist der MDK und was ist seine Aufgabe?

Das Kürzel MDK steht für Medizinischer Dienst der Krankenkassen und bezeichnet den Beratungs- und Begutachtungsdienst der Kranken- und Pflegekassen. Werden Leistungen bei der zuständigen Pflegekasse beantragt, führt der MDK einen Hausbesuch durch.

Dabei arbeitet er einen standardisierten Fragebogen ab, um den Grad der Pflegebedürftigkeit zu ermitteln. Auf dieser Grundlage erstellt er anschließend ein Gutachten, das über die Einordnung in eine Pflegestufe entscheidet.

Das Gutachten hat somit maßgeblichen Einfluss darauf, ob und in welcher Höhe der Betroffene Leistungen aus der Pflegeversicherung erhält.

 

Wie stellt der MDK einen Pflegebedarf fest?

Die Feststellung eines Pflegebedarfs erfolgt anhand ganz bestimmter Hilfebedarfe. Diese werden als Katalog-Verrichtungen bezeichnet und gliedern sich in vier Gruppen. Die erste Gruppe bilden Hilfen bei der Körperpflege, beispielsweise in Form von Unterstützung beim Duschen und Baden oder beim Toilettengang.

Die zweite Gruppe besteht aus Hilfen bei der Ernährung, etwa das Anreichen von Essen oder das Zerteilen der Speisen in mundgerechte Stücke. In der dritten Gruppe werden Hilfen bei der Mobilität erfasst, also unter anderem die Unterstützung beim Aufstehen und Zubettgehen, beim Gehen oder beim An- und  Ausziehen.

Als vierte Gruppe gibt es noch den Hilfebedarf für die Hauswirtschaft. Hierunter fallen Leistungen wie das Einkaufen, das Waschen der Wäsche oder das Zubereiten von Mahlzeiten.

Neben einem standardisierten Fragebogen, durch den der Pflegebedarf ermittelt wird, prüft der MDK mit einem zusätzlichen Fragebogen, ob auch ein besonderer Betreuungsbedarf gegeben ist. Ist dies der Fall, können abhängig vom Schweregrad zusätzliche Betreuungsleistungen gewährt werden.‘

Generell sehen die Richtlinien zur Begutachtung bestimmte Zeitfenster für die Durchführung der einzelnen Tätigkeiten vor. Allerdings soll die Begutachtung die tatsächliche Situation berücksichtigen.

Aus diesem Grund kann der MDK durchaus von den Richtzeiten abweichen. So sind Zeitzuschläge vor allem dann möglich, wenn bestimmte Umstände die Pflege erschweren, beispielsweise wenn der Pflegebedürftige versteifte Gelenke hat, unter starken Schmerzen leidet oder übergewichtig ist. 

Wie sollte sich der Antragssteller auf den Hausbesuch des MDK vorbereiten?

Der Hausbesuch des MDK ist letztlich nur eine Momentaufnahme, denn bei einem Besuchstermin kann sich der Gutachter nur bedingt einen Überblick über den Alltag verschaffen. Deshalb ist eine gute Vorbereitung auf den Besuchstermin sehr wichtig, damit letztlich ein Gutachten entsteht, das den tatsächlichen Pflegebedarf richtig beurteilt.

Zur Vorbereitung gehört zum einen, alle Unterlagen, Befunde und Berichte von Ärzten, Therapeuten und anderen Einrichtungen zusammenzustellen, die die Krankengeschichte dokumentieren und den notwendigen Pflegeaufwand erklären. Zum anderen sollte mindestens zwei Wochen lang ein Pflegetagebuch geführt werden, in dem erfasst wird, welche der Katalog-Verrichtungen wie oft und in welchem Umfang durchgeführt werden und welche Zeiten dafür notwendig sind.

Vordrucke für Pflegetagebücher gibt es bei den Kranken- und Pflegekassen, aber beispielsweise auch auf den Internetseiten der Verbraucherzentralen.

Beim Besuchstermin selbst sollte die Pflegeperson unbedingt anwesend sein.

Wird der Pflegebedürftige bereits von einem ambulanten Pflegedienst versorgt, sollte auch ein Mitarbeiter an dem Termin teilnehmen. Sehr wichtig bei dem Termin ist aber auch, ehrlich zu antworten. Pflegebedürftige geben immer wieder an, bestimmte Tätigkeiten noch alleine verrichten zu können, teils aus Scham und teils weil sie ihre Pflegebedürftigkeit nicht wahrhaben möchten.

Im Ergebnis kann dies aber dazu führen, dass zu wenig oder sogar überhaupt keine Leistungen gewährt werden.  

Wann muss das Ergebnis vorliegen?

Das Ergebnis der Pflegekasse muss innerhalb von fünf Wochen ab Antragsstellung vorliegen. Wird der Pflegebedürftige von einem Angehörigen gepflegt und hat dieser Pflege- oder Familienpflegezeit beantragt, hat die Pflegekasse zwei Wochen Zeit, um ihr Ergebnis mitzuteilen.

Die Frist für eine Begutachtung verkürzt sich auf eine Woche, wenn sich der Pflegebedürftige im Krankenhaus, in einer Rehabilitationseinrichtung oder in einem Hospiz befindet oder wenn er eine ambulante Palliativversorgung erhält.

Ist der Antragssteller mit der Einstufung und den gewährten Leistungen nicht einverstanden, hat er vier Wochen lang Zeit, um bei der Pflegekasse Widerspruch einzulegen. Die Einstufung in eine Pflegestufe ist jedoch grundsätzlich nicht endgültig, sondern richtet sich nach dem momentanen Hilfebedarf. Verschlechtert sich der Zustand und wird der höhere Pflegebedarf dauerhaft bestehen, können also Leistungen aus einer höheren Pflegestufe beantragt werden.

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Hierfür ist ein neuer Antrag notwendig, der dann auch einen erneuten Hausbesuch des MDK mit sich bringt.

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