Wann zahlt die Krankenkasse welche Früherkennungs- und Vorsorgeuntersuchungen?
Viele Krankheiten können wesentlich besser und erfolgreicher behandelt werden, wenn die Diagnose in einem frühen Stadium gestellt wird. Manchmal lassen sich der Ausbruch einer Krankheit oder damit zusammenhängende Folgebeschwerden sogar komplett verhindern oder zumindest spürbar abschwächen. Dies macht die Situation nicht nur für betroffene Patienten einfacher, sondern spart auch den Krankenkassen viel Geld ein.
Aus diesem Grund sind im Leistungskatalog der Krankenkassen auch verschiedene Untersuchungen zur Früherkennung und Maßnahmen zur Vorsorge enthalten.
Wann zahlt die Krankenkasse welche Früherkennungs- und Vorsorgeuntersuchungen?
Gemäß dem Motto “Vorsorgen ist besser als Heilen” übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen verschiedene Früherkennungs- und Vorsorgeuntersuchungen.
Konkret tragen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für folgende Maßnahmen:
Inhalt
Schutzimpfungen
In § 20d Sozialgesetzbuch (SGB) V ist festgelegt, dass die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für Schutzimpfungen übernehmen müssen. Die Ständige Impfkommission beim Robert-Koch-Institut spricht dabei Empfehlungen aus, aus denen der Gemeinsame Bundesausschuss dann Richtlinien ableitet.
Eine gesetzliche Krankenkasse hat zusätzlich die Möglichkeit, auf freiwilliger Basis weitere Impfungen in ihren Leitungskatalog aufzunehmen. Die Kosten für Impfungen, die im Zusammenhang mit einer privaten Urlaubsreise anfallen, muss der Versicherte aber selbst bezahlen.
Früherkennungsuntersuchungen
Ab dem 35. Lebensjahr hat jeder Versicherte Anspruch auf eine ärztliche Untersuchung, die dazu dient, Krankheiten frühzeitig zu erkennen. Im Vordergrund stehen dabei Herz-Kreislauf- und Nierenerkrankungen sowie die Zuckerkrankheit. Diesen sogenannten Check-up bezahlen die gesetzlichen Krankenkassen alle zwei Jahre. Festgelegt ist das in § 25 Abs.1 SGB V.
Seit vielen Jahren kann jeder Versicherte, der das 18. Lebensjahr beendet hat, außerdem einmal pro Jahr eine Untersuchung zur Früherkennung von Krebserkrankungen durchführen lassen. Vorher hatten Frauen einen solchen Anspruch erst ab dem 20. Lebensjahr, Männer sogar erst ab dem 45. Lebensjahr.
Die Möglichkeit, jedes Jahr eine Krebsfrüherkennung in Anspruch zu nehmen, ergibt sich aus § 25 Abs.2 SGB V. Die Kosten für das sogenannte Hautkrebs-Screening werden aber nach wie vor nur alle zwei Jahre bezahlt.
Bei diesem Screening schaut sich der Arzt die gesamte Haut des Patienten an. Finden sich irgendwo Stellen, die auf einen Hautkrebs hindeuten oder das Hautkrebsrisiko erhöhen könnten, entnimmt der Arzt Gewebeproben, die er dann unter dem Mikroskop untersucht.
Vorsorgeuntersuchungen während der Schwangerschaft
Während einer Schwangerschaft bezahlen die gesetzlichen Krankenkassen drei Ultraschalluntersuchungen. Die erste Ultraschalluntersuchung findet im dritten Schwangerschaftsmonat statt.
Durch sie soll zum einen die Schwangerschaft sicher festgestellt werden. Außerdem wird sie durchgeführt, um den voraussichtlichen Entbindungstermin und mögliche Risiken abschätzen zu können. Die zweite Ultraschalluntersuchung steht im sechsten Schwangerschaftsmonat an.
Bei dieser Untersuchung geht es vor allem darum, das kindliche Wachstum zu beurteilen und eventuelle Fehlbildungen oder krankhafte Veränderungen der Plazenta festzustellen. Die dritte Ultraschalluntersuchung erfolgt im achten Schwangerschaftsmonat und legt das Augenmerk auf das Wachstum des Kindes, die Qualität der Plazenta und die Menge des Fruchtwassers.
Besteht ein besonderer Verdacht auf eine Erkrankung oder treten Komplikationen auf, bezahlen die Krankenkassen auch weitere Ultraschalluntersuchungen, wenn diese aus medizinischer Sicht notwendig sind.
Einige Gynäkologen empfehlen Schwangeren zusätzliche Ultraschalluntersuchungen, ohne dass eine medizinische Notwendigkeit dafür besteht. Solche Untersuchungen muss die Schwangere dann selbst bezahlen.
Die U- und die J-Untersuchungen
Für Kinder gibt es zunächst einmal die sogenannten U-Untersuchungen. Ihr Sinn und Zweck liegt darin, den Entwicklungszustand und die Reife eines Kindes zu beurteilen und mögliche Gesundheitsrisiken frühzeitig zu erkennen, um bei Bedarf entgegensteuern zu können. Die erste U-Untersuchung, die U1, erfolgt direkt nach der Geburt. Die letzte U-Untersuchung, die U9, steht zwischen dem 60. und dem 64. Lebensmonat auf dem Programm.
Die genauen Zeitpunkte und den jeweiligen Umfang der Untersuchungen erfahren die Eltern vom Kinderarzt.
Auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Gesundheit sind diese Infos ebenfalls hinterlegt. Zwischen dem 13. und dem 14. Lebensjahr findet dann die J-Untersuchung, die Jugendgesundheitsuntersuchung, statt. Dabei untersucht der Arzt den Blutdruck und die Schilddrüsenfunktion, außerdem prüft er die Haltung, die Motorik und den Impfstatus.
Durch die J-Untersuchung sollen eventuelle Wachstums- und Entwicklungsstörungen, Erkrankungen im Hals-, Brust- und Bauchbereich sowie Verhaltensauffälligkeiten erkannt werden.
Weitere Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen
Zusätzlich zu den genannten Maßnahmen enthalten die Leistungskataloge der gesetzlichen Krankenkassen noch viele weitere Untersuchungen, die der Vorsorge und Früherkennung dienen. Zudem gibt es verschiedene Sonderregelungen, die teils mit dem Alter und der Krankengeschichte zusammenhängen.
Möchte der Versicherte eine bestimmte Untersuchung durchführen lassen, ist sich aber nicht sicher, ob er sie nicht selbst bezahlen muss, sollte er sich vorab mit seiner Krankenkasse in Verbindung setzen. Dies gilt auch für den Fall, dass der Arzt Untersuchungen oder Maßnahmen empfohlen hat.
Wie sieht es mit Früherkennungs- und Vorsorgeuntersuchungen bei den privaten Krankenkassen aus?
Auch diejenigen, die privat krankenversichert sind, haben einen Anspruch darauf, dass ihre Krankenversicherung die Kosten für Früherkennungs- und Vorsorgeuntersuchungen übernimmt. Hierfür wurden gesetzliche Programme eingeführt. Diese haben zur Folge, dass der Leistungskatalog der privaten Krankenkassen mindestens dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen entspricht.
Wenn der Versicherte ganz sicher sein möchte, sollte er vorab bei seiner Krankenversicherung nachfragen, ob die geplante Vorsorgeuntersuchung über seinen Versicherungsschutz abgedeckt ist oder ob nicht. Einige private Krankenkassen arbeiten mit Tarifen, bei denen der Versicherte einen Teil seiner Beiträge erstattet bekommt, wenn er eine gewisse Zeit lang keine Versicherungsleistungen in Anspruch nimmt.
In diesem Fall wäre dann auch abzuklären, ob Früherkennungs- und Vorsorgeuntersuchungen als Versicherungsleistungen gelten, durch die die Beitragsrückerstattung entfällt.
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