Haushaltshilfe Kinderbetreuung
Betreuung von Kindern
Eine Haushaltshilfe kann eine große Hilfskraft sein, die man selber in seinem privaten Haushalt eingestellt, damit einem mit der Hausarbeit, wie putzen, kochen, einkaufen etc. Etwas abgenommen wird. Diese Haushaltshilfe verrichtet alle Tätigkeiten, die zur Führung eines Haushaltes in Betracht gezogen werden.
Doch nicht nur Reinigung und Kochen gehören dazu, sondern zum Beispiel auch die Kinderbetreuung. In einigen wenigen Fällen wird die Haushaltshilfe als Kinderbetreuung von der gesetzlichen Kranken- oder Rentenversicherung als soziale Dienstleistung abgerechnet. Doch dies kann nur bewilligt werden, wenn ein sehr akuter Bedarf der Kinderbetreuung besteht.
Betreuung der Kinder
Zum Beispiel, wenn die Mutter der Kinder oder des Kindes allein erziehend ist und ins Krankenhaus oder in die Rehabilitation gehen muss. Angenommen es gibt auch keine Verwandten, die sich in dieser Zeit um die Kinder kümmern kann, stellt der Staat der Mutter eine Haushaltshilfe zur Kinderbetreuung für den Zeitraum ihrer Abwesenheit zur Verfügung.
Doch wie schon gesagt, ist dies ein extremer Härtefall und wird nur sehr selten und nach ewigen Papierkriegen vom Amt bewilligt. Meist müssen sich die Eltern selbstständig um die Einstellung und Bezahlung einer Haushaltshilfe zur Kinderbetreuung kümmern.
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