Was macht einen barrierefreien Zugang aus? 2. Teil

Was macht einen barrierefreien Zugang aus? 2. Teil

Viele Menschen möchten möglichst lange selbstbestimmt in ihrem vertrauten Umfeld wohnen bleiben. Doch die Gesundheit spielt leider nicht immer mit. Körperliche oder geistige Einschränkungen müssen zwar nicht zwangsläufig bedeuten, dass der Bewohner seine Wohnung aufgeben muss.

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Was macht einen barrierefreien Zugang aus 2. Teil

Doch um den Wohnraum sicher zu machen und barrierefrei oder zumindest barrierearm auszugestalten, sind oft einige Umbaumaßnahmen notwendig.

Dabei beziehen sich solche Arbeiten nicht nur auf die eigentliche Wohnung. Vielmehr geht es schon vor dem Hauseingang los. Schließlich nutzt es dem Bewohner wenig, wenn es in seinem Zuhause kaum Hindernisse gibt, er seine Wohnung aber weder sicher erreichen noch verlassen kann.

Nur: Was macht einen barrierefreien Zugang aus? In einem zweiteiligen Ratgeber erklären wir die Anforderungen und zeigen verschiedene Möglichkeiten auf. Im 1. Teil haben wir uns mit dem Zugang zum Haus und den Türen in- und außerhalb der Wohnung beschäftigt.

Im 2. Teil geht es um Rampen:

Barrierefreier Zugang mit einer Rampe

Für Bewohner mit eingeschränkter Mobilität können nicht nur Treppen und größere Absätze zum echten Hindernis werden. Bereits Türschwellen können gefährliche Stolperkanten sein. Beim sicheren Überwinden von Höhenunterschieden, Absätzen und Übergangen kann dann eine Rampe gute Dienste leisten.

Rampen gibt es in unterschiedlichen Varianten. Welche Art die beste Wahl ist, hängt von mehreren Faktoren ab. So spielen der Einsatzort und das Hindernis eine Rolle. Aber auch die Belastung und die notwendige Tragkraft müssen berücksichtigt werden.

Generell müssen Rampen immer aus einem stabilen, robusten und belastbaren Material bestehen. Andernfalls halten sie zum Beispiel das Gewicht eines Elektro-Rollstuhls nicht aus.

Außerdem braucht eine Rampe eine rutschfeste Oberfläche, damit sie auch bei Regen und Schnee befahrbar bleibt. Irgendwelche selbst gebauten Konstruktionen aus Holz sind keine Option – auch nicht als Notlösung oder Provisorium!

Flächen- und Schienenrampen

Rampen gliedern sich grob in zwei Gruppen. Die eine Gruppe bilden die Flächenrampen. Sie heißen so, weil sie aus einer breiten, durchgehenden Fläche bestehen. Eine Flächenrampe ist sehr stabil und bequem zu befahren. Bedingt durch ihre Bauart ist sie aber auch groß und schwer. Eine Flächenrampe wird deshalb meist fest vor Ort eingebaut.

Die andere Gruppe beinhaltet die Schienenrampen. Eine Schienenrampe besteht aus zwei Schienen, die parallel nebeneinander angeordnet werden. Die Fahrfläche ist rutschhemmend ausgestaltet und die Seitenkanten der Schienen sind etwas höher, um ein bequemes und sicheres Befahren zu gewährleisten.

Meist sind die Schienen aus Aluminium gefertigt, wodurch sie vergleichsweise leicht sind. Das handliche Format ermöglicht außerdem einen schnellen Auf- und Abbau. Eine Schienenrampe eignet sich daher auch für den mobilen Einsatz.

Stufenrampen

Rollstuhlfahrern und Menschen mit eingeschränkter Mobilität machen Treppen das alltägliche Leben ganz schön schwer. Eine Stufenrampe, die auch als Rollstuhlrampe bezeichnet wird, kann dann für einen barrierefreien Zugang sorgen.

Geht die Rampe über mehrere Stufen, braucht sie allerdings eine entsprechende Länge. Sonst wird die Steigung so groß, dass ein Befahren enorm viel Kraft erfordert. Außerdem muss das Material umso stabiler sein, je länger die Rampe ist.

Weil Stufenrampen deshalb entsprechend groß und schwer sind, sind sie in erster Linie für den festen Einbau vor Ort konzipiert.

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Bei einer Treppe mit mehreren Absätzen ist ein System aus einzelnen Modulen eine gute Wahl. Die Module können dann passend zur Form der Treppe zusammengesetzt werden. So kann die Rampe auch um Ecken führen.

Die Norm-Vorgaben für Rollstuhlrampen

Wie für die Wege, Zugänge und Türen gibt es auch für Rollstuhlrampen gewisse Richtlinien. So schreibt die DIN 18040 für Rampen in Mietshäusern und im öffentlichen Bereich folgende Anforderungen vor:

  • maximal sechs Prozent Steigung

  • mindestens 120 cm Breite

  • 150 x 150 cm große Bewegungsflächen vor und hinter der Rampe

  • mindestens 150 cm großes Zwischenpodest ab einer Rampenlänge von sechs Metern

  • Seitenkanten mit 10 cm hohen Radabweisern; seitliche Begrenzungen an der Schiene zur Wand hin sind nicht notwendig, wenn die Rampe direkt an einer Wand entlang verläuft

  • beidseitige Handläufe mit einem Durchmesser zwischen 3 und 4,5 cm auf einer Höhe von 85 bis 90 cm

  • sichere Entwässerung bei einer Rampe im Außenbereich

Wird nachträglich in eine Privatwohnung eine Rollstuhlrampe eingebaut, müssen diese Vorschriften nicht eingehalten werden. In vielen Fällen wäre das auch gar nicht machbar. Trotzdem ist die Norm eine gute Orientierungshilfe für einen Zugang, der allen Beteiligten die Pflegesituation erleichtert.

Die Berechnung einer Rampe

Um herauszufinden, welche Maße eine geeignete Rampe vor Ort haben müsste, sind drei Angaben wichtig. Das sind der Höhenunterschied, die Rampenlänge und die Steigung.

Der wichtigste Wert ist die Höhe der Treppe, die mit der Rampe überwunden werden soll. Zusammen mit der Steigung kann dann ausgerechnet werden, wie lang die Rampe sein muss.

Möglich ist aber auch, vom vorhandenen Platz auszugehen. Zusammen mit dem Höhenunterschied zeigt sich daraus, welche Steigung die Rampe hätte.

Die Rechenformeln für die einzelnen Werte lauten wie folgt:

(Höhe x 100) : Steigung = Länge der Rampe
(Steigung x Länge) : 100 = überwindbare Höhe
(Höhe x 100) : Länge = Steigung

Lift statt Rampe für einen barrierefreien Zugang

Jeder Zentimeter Höhe, der überwunden werden soll, verlängert die Rampe deutlich. Soll dann auch die maximale Steigung von sechs Prozent nicht überschritten werden, ist eine Rampe oft nicht mehr sinnvoll. Zumal in vielen Fällen gar nicht genug Platz vorhanden ist.

Ein Beispiel:

Die Rampe ist für eine Treppe vorgesehen, die drei je 18 cm hohe Stufen hat. Der Höhenunterschied beträgt demnach 54 cm. Bei einer Steigung von sechs Prozent müsste allein die Rampe neun Meter lang sein.

Dazu kämen die 150 cm großen Bewegungsflächen vor und nach der Rampe. Außerdem bräuchte die Rampe ein Zwischenpodest, weil sie länger als sechs Meter wäre. So viel Platz steht selten zur Verfügung.

In vielen Fällen ist deshalb ein Lift die bessere Lösung. Denn ein Hub- oder Plattformlift nimmt weit weniger Platz in Anspruch. Außerdem kann der Bewohner mit einem Lift auch lange und steile Treppen bequem überwinden, ohne dass er dafür viel Kraft braucht.

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