7 Fragen zum E-Rezept, Teil 2

7 Fragen zum E-Rezept, Teil 2

Obwohl der Start etwas holprig war, hat sich das E-Rezept inzwischen eingespielt. Doch auch nach fast einem Jahr – das E-Rezept hat das rosafarbene Papierrezept für gesetzlich Krankenversicherte zum 1. Januar 2024 abgelöst – sind noch nicht alle Unsicherheiten beseitigt. Deshalb beantworten wir in einem zweiteiligen Beitrag die sieben wichtigsten Fragen zum Thema.

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7 Fragen zum E-Rezept, Teil 2

Dabei haben wir in Teil 1 erklärt, was genau ein E-Rezept ist, wie es erstellt wird und wie es eingelöst werden kann. Hier ist Teil 2!:

  1. Welche Vorteile bietet das E-Rezept?

Das E-Rezept trägt maßgeblich dazu bei, die Zettelwirtschaft in Arztpraxen und Apotheken zu reduzieren. Außerdem spart es Zeit und Wege. Über eine App kann das E-Rezept bequem online eingelöst werden, ohne dazu persönlich die Apotheke aufsuchen zu müssen.

In der App ist auch direkt zu sehen, ob das jeweilige Medikament vorrätig ist oder erst noch bestellt werden muss. Hat die Apotheke einen Lieferdienst, müssen Patient:innen ihre Arzneimittel noch nicht einmal selbst abholen.

Wer seine Medikamente in einer Versandapotheke bestellt, musste früher das Originalrezept per Post einreichen. Auch das entfällt durch das E-Rezept. Denn es kann digital übermittelt werden. Das spart Porto, Transportwege und verkürzt die Lieferzeiten.

Patient:innen, die im laufenden Quartal schon einmal in der Arztpraxis waren und bei denen die Gesundheitskarte eingelesen wurde, müssen nicht wieder zum Arzt, wenn sie ein Folgerezept brauchen.

Denn die Praxis kann weitere Rezepte direkt an die E-Rezept-App übermitteln. Außerdem können Ärzte E-Rezepte auch im Rahmen von Videosprechstunden ausstellen. Über die Familienfunktion in der App können zudem Rezepte Dritter, also zum Beispiel von Verwandten, pflegebedürftigen Angehörigen oder auch Heimbewohner:innen, eingelöst werden.

Ein weiterer Vorteil ist, dass ein E-Rezept fälschungssicherer ist als ein Papierrezept. Auch die Gefahr, dass das Rezept verloren geht oder beschädigt wird, besteht beim E-Rezept nicht.

  1. Wie oft kann ein E-Rezept eingelöst werden?

Ein E-Rezept kann, genauso wie vorher das Papierrezept, nur einmal eingelöst werden. Sein Status ist zentral im digitalen Gesundheitsnetz gespeichert.

Sobald eine Apotheke ein E-Rezept eingelöst hat, ändert sich der Status. Dasselbe Rezept ein zweites Mal einzulösen, ist dadurch unmöglich.

  1. Kann ein E-Rezept als Wiederholungsrezept ausgestellt werden?

Aus technischer Sicht ist es möglich, ein E-Rezept auch als Wiederholungsrezept auszustellen. Für die Arztpraxen war das bislang aber aus wirtschaftlichen Gründen uninteressant.

In der Arztpraxis können chronisch Kranke, die eine Dauermedikation benötigen, eine Mehrfachverordnung für bis zu vier E-Rezepte gleichzeitig bekommen. So eine Verordnung ist dann ein Jahr lang gültig.

Bei einer Mehrfachverordnung wird automatisch für jede Abgabe ein separates E-Rezept erstellt und an den E-Rezept-Server übermittelt. In der Verordnung legt der Arzt sowohl die Anzahl der Abgaben als auch die Frist fest, bis wann die einzelnen E-Rezepte aus der Mehrfachverordnung eingelöst werden sollen.

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Solange die jeweilige Frist noch nicht erreicht ist, bleiben die entsprechenden E-Rezepte gesperrt. Sie können also erst nach und nach eingelöst werden.

Patient:innen sind aber nicht an eine Apotheke gebunden. Sie müssen nicht alle Medikamente von der Apotheke beziehen, bei der sie das erste Rezept aus der Mehrfachverordnung eingelöst haben, sondern können die einzelnen Rezepte auch bei verschiedenen Apotheken einlösen.

Ändert sich die Dosierung eines Medikaments, wird die ursprüngliche Mehrfachverordnung gelöscht und automatisch ein neues Rezept ausgestellt.

7 Fragen zum E-Rezept, Teil 2 (1)

  1. Wie sicher sind die Daten beim E-Rezept?

Wenn die Arztpraxis ein E-Rezept ausstellt, fügt sie eine qualifizierte elektronische Signatur hinzu. Anhand dieser Signatur kann die Apotheke technisch sicher nachvollziehen, wer das E-Rezept ausgestellt hat und ob der Inhalt möglicherweise unbefugt verändert wurde.

Zugriff auf das E-Rezept haben nur der Patient bzw. die Patientin, eine von ihm oder ihr bevollmächtigte Person und die Apotheke, die das Rezept einlöst. Der Arzt, der das E-Rezept erstellt und an den E-Rezept-Server übertragen hat, kann es nicht mehr lesen.

Die Arztpraxis wird auch nicht darüber informiert, ob der Patient oder die Patientin die Verordnung eingelöst hat. In bestimmten Fällen hat der Arzt aber die Möglichkeit, ein E-Rezept zu löschen und neu auszustellen. Das gilt zum Beispiel, wenn das Rezept einen Fehler enthielt.

Die Daten des E-Rezepts werden in verschlüsselter Form auf den Servern der sogenannten Telematik-Infrastruktur gespeichert. Diese Server stehen in einem gesicherten Rechenzentrum.

Ist ein E-Rezept eingelöst, werden die Daten dazu automatisch 100 Tage später gelöscht. Patient:innen haben aber die Möglichkeit, die Daten auch schon vor Ablauf dieses Zeitraums eigenständig zu löschen.

Grundsätzlich muss niemand Bedenken wegen der Datensicherheit beim E-Rezept haben.

Wer sich genauer über den Datenschutz beim E-Rezept und die rechtlichen Grundlagen dazu informieren möchte, findet ausführliche Infos in den FAQ des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit.

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