7 Fragen zum E-Rezept, Teil 1

7 Fragen zum E-Rezept, Teil 1

Schon seit dem 1. Januar 2024 erhalten gesetzlich Krankenversicherte anstelle eines Rezepts auf rosafarbenem Papier ein E-Rezept. Nach einem etwas holprigen Start funktioniert das Verfahren inzwischen auch recht gut. Trotzdem bestehen nach wie vor Unsicherheiten. In einem zweiteiligen Beitrag beantworten wir deshalb die sieben wichtigsten Fragen zum E-Rezept!

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7 Fragen zum E-Rezept, Teil 1

  1. Was ist ein E-Rezept?

In vielen anderen Ländern Europas wie Holland, Dänemark, Schweden oder Portugal ist es schon länger möglich, Rezepte auf elektronischen Wegen einzulösen.

In Deutschland stand die notwendige Technik noch nicht flächendeckend zur Verfügung. Deshalb hatte sich die Einführung des E-Rezepts verzögert.

Doch seit dem 1. Januar 2024 sind Ärzt:innen, Zahnärzt:innen und Psychotherapeut:innen dazu verpflichtet, bei gesetzlich Krankenversicherten E-Rezepte für verschreibungspflichtige Medikamente auszustellen.

Zunächst ersetzt das E-Rezept das klassische Kassenrezept auf rosafarbenem Papier. Im Laufe der Zeit sollen auch Überweisungen an Fachärzt:innen und Verordnungen für Heilmittel, Hilfsmittel und die häusliche Krankenpflege digitalisiert werden.

Außerdem ist vorgesehen, dass Mitglieder von privaten Krankenversicherungen E-Rezepte ebenfalls nutzen können. Auch das blaue Privatrezept soll also digital werden. Einige private Krankenkassen bieten den Service bereits an.

  1. Wie wird ein E-Rezept erstellt?

Um ein digitales Rezept auszustellen, greift der Arzt oder die Ärztin auf eine Software im Verwaltungssystem der Arztpraxis zurück.

Dabei enthält ein E-Rezept die gleichen Informationen wie zuvor das rosafarbene Papierrezept, nämlich:

  • die Daten des oder der Patient:in
  • die Daten des Arztes oder der Ärztin
  • die verordneten Medikamente oder Wirkstoffe
  • Dosierhinweise

Das digitale Rezept wird in verschlüsselter Form an den zentralen E-Rezept-Server übertragen. Der E-Rezept-Server wird auch als E-Rezept-Fachdienst bezeichnet. Gleichzeitig wird zu jedem E-Rezept automatisch ein sogenanntes E-Rezept-Token erstellt.

Das Token ist eine Art digitaler Schlüssel und enthält den Code, den der oder die Patient:in braucht, um das E-Rezept in der Apotheke einzulösen. In der Arztpraxis wird nun nicht mehr das rosafarbene Rezept, sondern nur noch das E-Rezept-Token ausgehändigt.

  1. Wie kann ein E-Rezept eingelöst werden?

Um ein E-Rezept einzulösen, haben Patient:innen vier verschiedene Möglichkeiten zur Auswahl. So können sie ihre elektronische Gesundheitskarte, die E-Rezept-App, das eHealth-Cardlink-Verfahren einer Apotheken-App oder einen Papierausdruck mit QR-Code verwenden.

Die elektronische Gesundheitskarte

Mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) der Krankenkasse kann das E-Rezept in jeder Apotheke eingelöst werden. Dazu wird die eGK einfach nur in das Kartenterminal der Apotheke gesteckt. Die Eingabe einer PIN ist nicht notwendig.

Beim Auslesen der Gesundheitskarte findet aus Sicherheitsgründen automatisch eine Prüfung statt, ob die Karte echt ist.

Die Apotheke ruft alle offenen Rezepte vom zentralen E-Rezept-Server ab und händigt die verschriebenen Arzneimittel aus.

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Die E-Rezept-App

Um die E-Rezept-App der Gematik nutzen zu können, wird ein Smartphone benötigt, das mindestens mit Android 7 oder iOS 15 läuft. Die App kann aus den gängigsten App-Stores oder direkt beim Anbieter heruntergeladen werden. Außerdem brauchen Patient:innen ihre elektronische Gesundheitskarte mit NFC-Funktion für den kontaktlosen Datenaustausch und eine PIN. Die PIN kann bei der Krankenkasse angefordert werden.

Nachdem die E-Rezept-App auf dem Smartphone installiert ist, erfolgt das Einloggen mit der CAN-Nummer und der PIN. Die CAN-Nummer ist die sechsstellige Zahl, die rechts oben auf der Gesundheitskarte steht.

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Verordnet der Arzt oder die Ärztin ein Medikament, wird das dazugehörige E-Rezept über das Praxisverwaltungssystem verschlüsselt an den zentralen E-Rezept-Server geschickt. Gleichzeitig wird das Token zum Rezept in die App auf dem Smartphone übertragen.

Beim Einlösen liest die Apotheke das Token aus und kann die verordneten Medikamente herausgeben. Über die App kann das Rezept aber auch online eingelöst werden, um es zu einem späteren Zeitpunkt in der Apotheke abzuholen oder es sich nach Hause liefern zu lassen.

Die E-Rezept-App dient aber nicht nur als Speicher für die Token zu E-Rezepten. Stattdessen bietet sie noch weitere Funktionen:

Über die Apothekensuche können Apotheken in der näheren Umgebung gesucht und deren Öffnungszeiten nachgeschaut werden.

Bei einer Apotheke kann digital angefragt werden, ob das verordnete Medikament vorrätig ist. Außerdem lässt sich das Medikament bestellen.

Die App kann mehrere Konten verwalten, sodass zum Beispiel die Kinder oder andere Familienmitglieder eingefügt werden können. Auch die Familienmitglieder brauchen aber eine NFC-fähige Gesundheitskarte und eine PIN.

In der App stehen zusätzliche Informationen zum Medikament bereit.

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Das eHealth-Cardlink-Verfahren

Durch das eHealth-Cardlink-Verfahren können E-Rezepte digital mit dem Smartphone und der Gesundheitskarte eingelöst werden. Eine PIN der Krankenkasse ist nicht notwendig.

Um das Verfahren nutzen zu können, muss zunächst die App einer Apotheke, die das Cardlink-Verfahren anbietet, heruntergeladen und auf dem NFC-fähigen Smartphone installiert werden. Einige Apotheken-Apps erfordern, dass ein Nutzerkonto angelegt wird.

In diesem Konto können dann aber meist auch mehrere Personen verwaltet werden. Zum Verifizieren wird ein Code per SMS zugeschickt, der in der App eingegeben werden muss. Außerdem ist in aller Regel die Angabe der CAN-Nummer erforderlich.

Beim eHealth-Cardlink-Verfahren dient das Smartphone als Lesegerät. Dazu wird die elektronische Gesundheitskarte an das Smartphone gehalten.

Über die kontaktlose Kommunikation (NFC) verbinden sich die APP und die eGK miteinander. In der App wird daraufhin das hinterlegte E-Rezept angezeigt und kann bestellt werden.

Der Papierausdruck

Wer sein E-Rezept nicht auf die Gesundheitskarte aufspielen lassen möchte und auch keine App nutzen kann oder will, kann sich in der Arztpraxis einen Papierausdruck erstellen lassen.

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Auf dem Papierausdruck befindet sich ein QR-Code, in dem die Rezeptdaten hinterlegt sind. Die Apotheke kann diesen Code dann einfach abscannen. Auch in Online-Apotheken kann der Papierausdruck mit Code eingereicht werden.

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Heiner Trautmann, - Pflegedienstleitung, Anita Bokel, - Stationsleiterin, Peter Machinski, Inhaber Agentur für Altenpflege und Haushaltshilfen, Mike Bocholt, Pflege-Qualitätsmangament und Christian Gülcan Inhaber & Gründer Haushaltshilfen-Agentur Senioren-Familienservice und Betreiber dieser Webseite, schreiben hier Wissenswertes, Ratgeber und Tipps zum Thema Pflege, Betreuung, Gesundheitsthemen, Haushaltshilfen und Versorgung. Unsere Inhalte sind in keiner Weise ein Ersatz für professionelle Diagnosen, Beratungen oder Behandlungen durch ausgebildete und anerkannte Ärzte/Ärztinnen.

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