Die neuen Qualitätsprüfungen in Pflegeheimen

Die neuen Qualitätsprüfungen in Pflegeheimen

Die bisherigen Richtlinien sahen vor, dass die Qualität von Pflegeheimen mit einem Notensystem bewertet wird. Allerdings wurden die Pflegenoten immer wieder kritisiert. Ein Kritikpunkt war, dass schlechte Bewertungen bei wichtigen Pflegekriterien durch gute Bewertungen in Punkten, die nicht ganz so bedeutsam sind, ausgeglichen werden konnten.

Anzeige

Die neuen Qualitätsprüfungen in Pflegeheimen

Ein anderer Kritikpunkt lautete, dass die Gesamtnoten kaum Aussagekraft hatten. Denn die Prüfungsergebnisse lagen allesamt im guten Bereich. Schlechte Noten gab es praktisch nicht.

Ab dem 1. November 2019 gelten nun neue Richtlinien. Dafür wurden die früheren Bewertungsmaßstäbe auf der Grundlage wissenschaftlicher Studien überarbeitet.

Die neuen Qualitätsprüfungen in Pflegeheimen beinhalten umfangreichere Informationen, die die Einrichtung selbst, die Qualität der Pflege und externe Prüfungsergebnisse berücksichtigen.

Die neuen Qualitätsprüfungen in Pflegeheimen

Die bisherigen Pflegenoten werden abgeschafft und durch das neue System ersetzt. Und bei diesem System steht die Qualität der Versorgung im Mittelpunkt. Die Bewertung berücksichtigt, ob die Bewohner der Pflegeeinrichtung so versorgt werden, wie es ihrem Bedarf und ihren Bedürfnissen entspricht.

Gleichzeitig wird die Darstellung der Qualität deutlich ausführlicher, aber auch komplexer und etwas komplizierter.

Dabei stützt sich die Qualitätsdarstellung auf drei Säulen, nämlich:

  1. strukturelle Einrichtungsinformationen

  2. Qualitätsindikatoren

  3. Ergebnisse von externen Qualitätsprüfungen

Bis Ende 2019 sollen die Schulungen der Pflegeeinrichtungen für das neue Verfahren und die Datenerhebungen, die dafür notwendig sind, beendet sein. Die externen Prüfungen nach den neuen Richtlinien starten ab November 2019.

Geplant ist, dass bis Ende 2020 alle Pflegeheime einmal durch die medizinischen Dienste der Krankenversicherungen überprüft sein sollen.

Wie bisher auch, werden die Ergebnisse der Qualitätsprüfungen online auf den Seiten der Pflegekassen veröffentlicht. Die externen Überprüfungen werden dafür in einer Übersicht zusammengefasst, die neben den aktuellen Ergebnissen auch einen Vergleich zur vorherigen Prüfung enthält.

Wie das aussehen wird, zeigt dieses Beispiel des Qualitätsausschusses Pflege. Ab Mitte 2020 werden dann auch die Ergebnisse aus den beiden anderen Bereichen veröffentlicht.

Die strukturellen Einrichtungsinformationen

Die erste Säule der neuen Qualitätsprüfung sind die strukturellen Einrichtungsinformationen. Hierbei handelt es sich um Informationen über die Pflegeeinrichtung. Diese Informationen erstellen die Heime selbst.

Dabei können sie Angaben zu zwölf Punkten machen:

  • allgemeine Infos über das Heim und externe Dienstleistungen

  • Ausstattung

  • Spezialisierung und Schwerpunkte der Versorgung

  • Möglichkeiten, das Pflegeheim kennenzulernen

  • Gruppenangebote

  • religiöse Angebote

  • Einbeziehen der Angehörigen

  • Kontakte des Pflegeheims zum sozialen Umfeld

  • personelle Ausstattung im Bereich Pflege und Betreuung

  • Kooperationsvereinbarungen

  • Planung der gesundheitlichen Versorgung in der letzten Lebensphase

  • zusätzliche kostenpflichtige Angebote

Dass die Pflegeheime Informationen zu den genannten Punkten bereitstellen können, liegt daran, dass die Angaben freiwillig sind. Die Heime sind also nicht dazu verpflichtet, die Infos bereitzustellen. Stattdessen entscheiden sie selbst, ob und in welchem Umfang sie Angaben zur Struktur der Einrichtung veröffentlichen.

Die Qualitätsindikatoren

Die zweite wichtige Säule des neuen Bewertungssystems bilden die sogenannten Qualitäts- oder Ergebnisindikatoren. Hierbei handelt es sich um Kennzahlen, die die Qualität der Pflege abbilden.

Jedes Heim ist dazu verpflichtet, zweimal pro Jahr festgelegte Kriterien für alle Heimbewohner zu erfassen und an eine zentrale Datenauswertungsstelle zu übermitteln.

Diese zentrale Stelle wertet die Daten aus und teilt der Pflegeeinrichtung anschließend mit, wie diese im Vergleich zu anderen Heimen in Deutschland abgeschnitten hat.

Auf diese Weise soll das interne Pflegemanagement des Heims unterstützt werden. Gleichzeitig soll es einfacher werden, gute Qualität zu erkennen und Schwachstellen aufzuspüren.

Mit der Übermittlung der Indikatoren haben die Heime im Oktober 2019 begonnen. Dabei werden insgesamt zehn Kennzahlen in drei Qualitätsbereichen erhoben:

  • Erhalt und Förderung der Mobilität: Dieser Bereich umfasst drei Kennzahlen, nämlich die erhaltene Mobilität, die erhaltene Selbstständigkeit bei alltäglichen Verrichtungen und die erhaltene Selbstständigkeit bei der Gestaltung des Lebensalltags.

  • Schutz vor gesundheitlichen Schädigungen und Belastungen: Hier geht es zum einen um das Dekubitusrisiko, also die Gefahr, dass sich die Bewohner wund liegen. Als weitere Kriterien kommen schwerwiegende Folgen von Stürzen und unbeabsichtigte Gewichtsverluste dazu.

  • Unterstützung bei spezifischen Bedarfslagen: Dieser Bereich bündelt Kennzahlen zu vier verschiedenen Themen. Dazu gehört das Integrationsgespräch, das Auskunft darüber geben soll, wie gut sich ein Bewohner im Heim eingelebt hat. Daneben geht es um die Anwendung von Fixiergurten und von Bettseitenteilen. Die vierte Kennzahl bezieht sich darauf, wie aktuell die Einschätzung von Schmerzen ist.

Damit verschiedene Risikogruppen besser erfasst werden können, werden die Bewohner bei einigen Indikatoren in zwei Gruppen eingeteilt und getrennt voneinander betrachtet. Dabei wird dann zwischen Menschen mit und ohne kognitive Einschränkungen unterschieden. Auch bei der Bewertung des Dekubitusrisikos wird differenziert.

Den ermittelten Durchschnittswert kann das Heim näher erläutern. Denn es ist möglich, dass ein Pflegeheim, das beispielsweise auf die Versorgung von Demenzkranken spezialisiert ist, durch diesen Versorgungsschwerpunkt in Bereichen wie Selbstständigkeit oder Gewichtsverlust schlechter abschneidet.

Ist die Auswertung der Daten abgeschlossen, werden die Ergebnisse in einer Skala dargestellt. Die Skala umfasst fünf Stufen, die von „Ergebnisqualität liegt weit über dem Durchschnitt“ bis zu „weit unter dem Durchschnitt“ reichen.

Erste Ergebnisse sollten ab Mitte 2020 veröffentlicht werden. Ihre Ergebnisse leitet die zentrale Datenauswertungsstelle auch an die Stellen weiter, die externe Qualitätsprüfungen durchführen.

Die externen Qualitätsprüfungen

Die externen Qualitätsprüfungen übernehmen Prüfer vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung oder vom Verband der Privaten Krankenversicherung. Reguläre Prüfungen werden in Zukunft einen Tag vorher angekündigt.

Bei einer Qualitätsprüfung werden stichprobenartig die Lebensverhältnisse von neun Heimbewohnern begutachtet. Die Teilnahme daran ist freiwillig und die betroffenen Bewohner müssen zuvor einwilligen.

Die Prüfer berücksichtigen verschiedene Qualitätsaspekte, von denen 20 in die veröffentlichten Ergebnisse einfließen. Der Schwerpunkt liegt auf Kriterien, die sich auf die Qualität der Versorgung der Bewohner beziehen.

Die strukturellen Infos der Pflegeeinrichtung und auch Auffälligkeiten bei der Dokumentation rücken in den Hintergrund. Die Prüfer stellen ein Qualitätsdefizit fest, wenn sie ein Risiko oder eine negative Auswirkung für den Bewohner erkennen.

Zusätzlich dazu kontrollieren die Prüfer stichprobenartig die Ergebniskriterien. Auf diese Weise soll verhindert werden, dass die Heime bei der Datenerhebung falsche Angaben machen.

Die Ergebnisse der Qualitätsprüfung werden in einer vierstufigen Skala erfasst. Sie reicht von „keine oder geringe Qualitätsdefizite“ bis hin zu „schwerwiegende Qualitätsdefizite“.

Fazit

Die neuen Qualitätsprüfungen in Pflegeheimen sind ein guter Schritt in die richtige Richtung. Denn die Informationen sind ausführlicher und die Bewertungsergebnisse haben mehr Aussagekraft als die bisherigen Pflegenoten.

Durch die verschiedenen Kriterien können Betroffene Einrichtungen leichter miteinander vergleichen und sich vor allem die Bereiche näher anschauen, die ihnen besonders wichtig sind.

Trotzdem bleibt letztlich entscheidend, dass sich der künftige Bewohner selbst einen Eindruck verschafft. Er sollte sich die Zeit nehmen, um das jeweilige Heim zu besuchen und sich mit der Heimleitung und Bewohnern zu unterhalten. Denn der Bewohner muss sich in seinem neuen zu Hause wohlfühlen. Und dieses Gefühl kann kein Bericht vorhersagen.

Besucher lesen auch gerade folgenden Beitrag:  Einen Schlaganfall erkennen - Infos und Tipps

Mehr Ratgeber, Tipps und Anleitungen:

Anzeige

Thema: Die neuen Qualitätsprüfungen in Pflegeheimen

-

Übersicht:
Fachartikel
Verzeichnis
Über uns


pflege99

Autoren Profil:
FB/Twitter

Veröffentlicht von

Autoren Profil:

Heiner Trautmann, - Pflegedienstleitung, Anita Bokel, - Stationsleiterin, Peter Machinski, Inhaber Agentur für Altenpflege und Haushaltshilfen, Mike Bocholt, Pflege-Qualitätsmangament und Christian Gülcan Inhaber & Gründer Haushaltshilfen-Agentur Senioren-Familienservice und Betreiber dieser Webseite, schreiben hier Wissenswertes, Ratgeber und Tipps zum Thema Pflege, Betreuung, Gesundheitsthemen, Haushaltshilfen und Versorgung. Unsere Inhalte sind in keiner Weise ein Ersatz für professionelle Diagnosen, Beratungen oder Behandlungen durch ausgebildete und anerkannte Ärzte/Ärztinnen.

Kommentar verfassen