Die verschiedenen Pflegedienste in der Übersicht, Teil I
In der Pflege wirken verschiedene Dienste zusammen. Allerdings ist oft nicht ganz klar, was mit den einzelnen Bezeichnungen gemeint ist und welche Aufgaben die jeweiligen Dienste übernehmen. Um Abhilfe zu schaffen, erklären wir die verschiedenen Pflegedienste in einer zweiteiligen Übersicht!
Inhalt
Ambulante Betreuungsdienste
Bei ambulanten Betreuungsdiensten handelt es sich um mobile Dienste, die Leistungen der häuslichen Betreuung erbringen und bei der Haushaltsführung helfen.
Zu ihrem Angebot gehören unter anderem persönliche Hilfeleistungen wie zum Beispiel Unterstützung bei der Gestaltung des Alltags, im Haushalt, bei der Pflege sozialer Kontakte und bei der Aufrechterhaltung sozialer Fähigkeiten.
Ihre Leistungen können zum Beispiel darin bestehen, mit dem Pflegebedürftigen spazieren zu gehen, mit ihm Gesellschaftsspiele zu spielen oder ihn zu Veranstaltungen zu begleiten.
Im Unterschied zu ambulanten Pflegediensten dürfen Betreuungsdienste nicht bei der Körperpflege helfen und keine häusliche Krankenpflege leisten.
Geleitet wird ein Betreuungsdienst von einer Fachkraft, die aber nicht unbedingt eine Pflegefachkraft sein muss. Die Finanzierung der Leistungen kann über die Pflegesachleistungen erfolgen.
Ambulante Hospiz- und Palliativdienste
Ein ambulanter Hospizdienst begleitet einen Sterbenden und seine Angehörigen. Der Dienst unterstützt dabei, dass der Patient so lange wie möglich daheim bleiben kann. Während der Sterbe- und Trauerphase ist der Dienst für alle Betroffenen da.
Hauptamtliche Koordinatoren schulen die ehrenamtlichen Kräfte und organisieren und begleiten deren Einsäte. Dabei können die Einsätze Zuhause, aber auch im Pflegeheim erfolgen.
Außerdem können die Dienste eine Ergänzung zur SAPV sein. SAPV steht für spezialisierte ambulante Palliativversorgung und umfasst eine professionelle Versorgung durch Ärzte und Pflegekräfte mit besonderer Weiterbildung.
Ambulante Hospiz- und Palliativdienste werden von den Krankenkassen finanziert. Betroffene können die Begleitung kostenfrei in Anspruch nehmen.
Ambulante Pflegedienste
Ambulante Pflegedienste übernehmen Pflegeleistungen. Sie besuchen den Pflegebedürftigen daheim und können ihm bei der Körperpflege helfen, häusliche Krankenpflege erbringen, sich um die Betreuung kümmern und im Haushalt unterstützen.
Braucht eine Person zum Beispiel nach einem Unfall nur vorübergehend Hilfe, kann die Krankenkasse für die Kosten aufkommen. In diesem Fall wird von einer Übergangs- oder Überleitungspflege gesprochen.
Auch für Maßnahmen der Behandlungspflege, die ein Arzt verordnet hat, ist die Krankenkasse zuständig. Dabei führen Pflegekräfte medizinische Maßnahmen durch. Dazu kann zum Beispiel gehören, Medikamente zu verabreichen, Wunden zu versorgen oder Kompressionsstrümpfe an- und auszuziehen.
Die Pflegekasse ist der zuständige Ansprechpartner, wenn eine dauerhafte Unterstützung bei der Körperpflege, der Ernährung, der Betreuung und im Haushalt notwendig ist.
Dazu muss ein Pflegegrad festgestellt werden. Je nach Pflegegrad sind dann verschiedene Leistungsarten möglich.
Betreutes Wohnen
Beim betreuten Wohnen, auch Service-Wohnen genannt, handelt es sich um eine spezielle Wohnform. Sie verbindet ein klassisches Wohnangebot mit verschiedenen kostenpflichtigen Serviceleistungen.
Die Serviceleistungen werden vertraglich vereinbart und können zum Beispiel Reinigungsdienste, Betreuungs- oder Pflegedienste, Notrufdienste oder Unterstützung bei der Alltagsgestaltung umfassen.
Weil die Preise frei gestaltet werden können, können die Kosten sehr unterschiedlich ausfallen. Ist das Einkommen zu gering, kann das Sozialamt die Wohnkosten bezuschussen.
Pflegeleistungen werden von ambulanten Pflegediensten erbracht und entsprechend abgerechnet. Ist ein Pflegegrad vorhanden, kann sich die Pflegekasse an den Kosten vom Pflegedienst beteiligen.
Außerdem kann der Betroffene bei der Pflegekasse Leistungen wie einen Hausnotruf und Maßnahmen, die das Wohnumfeld verbessern, beantragen.
Entlastungsdienste
Entlastungsdienste bieten Betreuungsdienstleistungen im Haushalt des Pflegebedürftigen. Außerdem helfen sie im Haushalt und begleiten zu verschiedenen Alltags- und Freizeitterminen.
Anstelle von Entlastungsdiensten wird auch von Angeboten zur Unterstützung im Alltag gesprochen.
Anbieter solcher Dienste müssen nach dem jeweiligen Landesrecht anerkannt sein. Die Kosten können über den Entlastungsbetrag finanziert werden. Zusätzlich dazu können bis zu 40 Prozent des Pflegesachleistungsbetrags eingesetzt werden, um die Kosten zu decken.
Fahrdienste
Fahrdienste übernehmen die Beförderung von Personen, die aus medizinischen oder sozialen Gründen an verschiedene Stellen gebracht werden müssen. Dabei kann es sich zum Beispiel um Fahrten in eine Arztpraxis, zu einer ambulanten Behandlung oder vom Krankenhaus nach Hause handeln.
Je nach Fall sind unterschiedliche Anbieter und Kostenträger zuständig, so zum Beispiel die Krankenversicherung.
Hospiz
Ist die Versorgung daheim nicht mehr möglich und eine Heilung ausgeschlossen, unterstützen stationäre Hospize in der letzten Phase des Lebens. In den Einrichtungen arbeiten Teams, die sich aus verschiedenen Disziplinen zusammensetzen.
Dadurch können sie die medizinische und pflegerische Versorgung sicherstellen, aber auch spirituell begleiten und psychosozial unterstützen.
Der Ansatz in einem Hospiz ist, dass der Tod und die Trauer ein Teil des Lebens sind. Das Ziel ist, die Würde und Lebensqualität eines Menschen bis zum Schluss zu erhalten.
Gesetzlich Krankenversicherte müssen für ein Hospiz nichts bezahlen. Die Kosten übernimmt die Krankenkasse, die Pflegeversicherung und zu einem kleinen Teil das Hospiz selbst.
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Thema: Die verschiedenen Pflegedienste in der Übersicht, Teil I
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