Grauer Star: Diese Kosten übernimmt die Krankenkasse

Grauer Star: Diese Kosten übernimmt die Krankenkasse

So mancher Augenarzt schlägt im Zusammenhang mit dem Grauen Star kostenpflichtige Zusatzleistungen vor. Doch der Patient muss sich darauf nicht einlassen. Denn Maßnahmen, die medizinisch notwendig sind, bezahlt die Krankenkasse.

Anzeige

Der Graue Star ist eine Augenkrankheit, die vor allem bei älteren Patienten recht häufig auftritt. Bei der Erkrankung, die auch Katarakt genannt wird, trübt sich die Augenlinse zunehmend ein.

Die Folge davon ist eine allmähliche Erblindung. Mit Medikamenten lässt sich der Graue Star nicht stoppen. Stattdessen hilft nur ein operativer Eingriff, die sogenannte Katarakt-OP. Dabei wird die trübe Augenlinse entfernt und durch eine künstliche Linse ersetzt. Ist die Behandlung des Grauen Stars aus medizinischer Sicht notwendig, übernimmt die Krankenkasse die Kosten für die Operation. Gleiches gilt für die erforderlichen Vor- und Nachsorgeuntersuchungen.

Gerade was die Voruntersuchungen angeht, gibt es neben den Kassenleistungen aber auch kostenpflichtige IGeL-Leistungen als Alternative. Und viele Augenärzte schlagen ihren Patienten genau diese kostenpflichtigen Voruntersuchungen vor.

Teilweise erklären sie sogar, dass sie den operativen Eingriff nur dann durchführen können oder wollen, wenn der Patient den kostenpflichtigen Untersuchungen zustimmt. Aber darauf muss sich der Patient keinesfalls einlassen!

 

Diese Kosten übernimmt die Krankenkasse bei Grauem Star

Wurde bei einem Patient der Graue Star festgestellt, wird in den meisten Fällen eine Operation notwendig sein. Denn die Eintrübung der Augenlinse lässt sich durch Medikamente nicht aufhalten. Damit es nicht zu einer Erblindung kommt, muss die trübe Augenlinse gegen eine Kunstlinse ausgetauscht werden.

Und um eine geeignete Kunstlinse auswählen zu können, muss das erkrankte Auge vor der Katarakt-OP genau vermessen werden. Diese Vorsorgeuntersuchung nennt sich Biometrie vom Auge.

Dabei kennt die Augenmedizin zwei verschiedene Verfahren, mit denen die Untersuchung durchgeführt werden kann, nämlich die Biometrie mit Ultraschall und die optische Biometrie mit dem IOL-Master.

  • Die Biometrie mit Ultraschall wird unter lokaler Betäubung durchgeführt. Dies liegt daran, dass die Augenlinse bei der Messung berührt werden kann. Und weil eine solche Berührung sehr unangenehm ist, wird lokal betäubt. Die Vermessung des erkrankten Auges mit Ultraschall ist eine Kassenleistung. Die Kosten dafür übernimmt also die Krankenkasse.
  • Bei der optischen Biometrie mit dem IOL-Master erfolgt die Messung mittels Lasertechnik. Da es bei diesem Verfahren zu keiner Berührung der Augenlinse kommt, ist auch keine Betäubung notwendig. Unterm Strich ist die optische Biometrie mittels Laserstrahl also schonender. Allerdings muss der Patient etwa 100 Euro aus eigener Tasche beisteuern, wenn sein Auge mit dieser Methode vermessen werden soll.
  • Ist vor der Operation eine Glaukom-Untersuchung notwendig, übernimmt die Krankenkasse auch diese Kosten. Das Glaukom wird auch Grüner Star genannt und steht für eine Augenerkrankung, bei der Fasern des Sehnervs kaputtgehen. Auch der Grüne Star kann zu einer Erblindung führen. Im Zuge der Glaukom-Untersuchung wird der Sehnerv untersucht und der Augeninnendruck gemessen. Außerdem führt der Augenarzt eine Untersuchung des Auges mit dem Spaltlampenmikroskop durch. Eine aus medizinischer Sicht notwendige Glaukom-Untersuchung vor einem chirurgischen Eingriff am Auge ist eine Kassenleistung. Statt diese Kassenleistung zu erbringen, stellt so mancher Augenarzt aber eine Gebühr von 20 Euro oder mehr in Rechnung. Darauf sollte sich der Patient nicht einlassen.
Besucher lesen auch gerade folgenden Beitrag:  Pflege und Beruf vereinen - die Möglichkeiten im Überblick, Teil 1

Neben den notwendigen Voruntersuchungen bezahlt die Krankenkasse die Operation. Außerdem trägt sie die Kosten für alle erforderlichen Nachsorgeuntersuchungen. Nimmt der Patient nur die Kassenleistungen in Anspruch, entstehen für ihn also keine Zusatzkosten, die er selbst übernehmen muss. Und die Kassenleistungen reichen völlig aus, um den Grauen Star zu behandeln. Kostenpflichtige Extras sind eine Ergänzung der Kassenleistungen und können die Behandlung bestenfalls etwas angenehmer machen. Sie sind aber immer freiwillig. Der Patient darf also nicht dazu verpflichtet werden, sie in Anspruch zu nehmen.

 

Wie der Patient zu seinem Recht kommt

Ein Arzt mit Kassenzulassung darf seinen Patient nicht dazu drängen, die sogenannten Individuellen Gesundheitsleistungen, kurz IGeL, in Anspruch zu nehmen. Und er darf eine notwendige medizinische Behandlung auch nicht davon abhängig machen, ob der Patient kostenpflichtigen Extras zustimmt. Dies wäre nämlich ein Verstoß gegen die ärztlichen Berufspflichten.

Ein Augenarzt, der eine Kassenzulassung hat, muss grundsätzlich alle wesentlichen Kassenleistungen in seiner Praxis anbieten. Kann er das nicht, weil ihm die notwendigen Apparate und Gerätschaften fehlen, muss er seinen Patient darauf hinweisen, dass ein anderer Augenarzt die zuzahlungsfreie Kassenleistung durchführen kann.

Der Patient kann daraufhin entscheiden, ob er die kostenfreie Untersuchung von einem anderen Augenarzt durchführen lässt oder ob er bei seinem Augenarzt bleibt und die kostenpflichtige IGeL-Leistung in Anspruch nimmt.

Der Patient kann sich aber auch an seine Krankenkasse wenden. Sie kann ihm mitteilen, welche Augenärzte in seiner Umgebung eine Biometrie per Ultraschall durchführen und auch die anderen Kassenleistungen bei der Behandlung des Grauen Stars erbringen.

Hat sich ein Augenarzt geweigert, den Patienten zu behandeln, weil dieser kostenpflichtige Extras abgelehnt hatte, kann der Patient die Kassenärztliche Vereinigung seines Bundeslandes über diesen Vorfall informieren. Die zuständige Berufsaufsicht leitet Disziplinarverfahren gegen Ärzte ein, die ein unseriöses Verhalten an den Tag legen.

Mehr Tipps, Ratgeber und Anleitungen:

Anzeige

Thema: Grauer Star: Diese Kosten übernimmt die Krankenkasse

 

-

Übersicht:
Fachartikel
Verzeichnis
Über uns


pflege99

Autoren Profil:
FB/Twitter

Veröffentlicht von

Autoren Profil:

Heiner Trautmann, - Pflegedienstleitung, Anita Bokel, - Stationsleiterin, Peter Machinski, Inhaber Agentur für Altenpflege und Haushaltshilfen, Mike Bocholt, Pflege-Qualitätsmangament und Christian Gülcan Inhaber & Gründer Haushaltshilfen-Agentur Senioren-Familienservice und Betreiber dieser Webseite, schreiben hier Wissenswertes, Ratgeber und Tipps zum Thema Pflege, Betreuung, Gesundheitsthemen, Haushaltshilfen und Versorgung. Unsere Inhalte sind in keiner Weise ein Ersatz für professionelle Diagnosen, Beratungen oder Behandlungen durch ausgebildete und anerkannte Ärzte/Ärztinnen.

Kommentar verfassen