Fakten und Infos zum Krankenpflegeexamen

Fakten und Infos zum Krankenpflegeexamen 

Die Gesundheits- und Krankenpflege umfasst einen recht breitgefächerten Aufgabenbereich. 

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So gehören die eigenverantwortliche Betreuung und Versorgung von kranken und pflegebedürftigen Menschen, die Durchführung von ärztlich veranlassten Maßnahmen oder die Assistenz bei Untersuchungen und Behandlungen ebenso zu den Aufgaben und Tätigkeiten wie verwaltende Arbeiten, beispielsweise in Form der Dokumentation von Patientendaten. 

Arbeitsplätze im Zusammenhang mit der Pflege finden sich in Krankenhäusern, in Gesundheitszentren, in Facharztpraxen, aber auch in Altenwohnheimen, in Pflegeheimen, in Einrichtungen der Kurzzeitpflege, in Therapiezentren, in Wohnheimen für behinderte Menschen oder in Pflegestützpunkten. 

die Anforderungen

Insgesamt ist die Aufgabenstellung in der Pflege nicht ganz einfach. Auf der einen Seite setzt die Tätigkeit ein hohes Maß an Kompetenz und Fachwissen voraus, auf der anderen Seite müssen die Pflegekräfte viel Einfühlungsvermögen mitbringen. Zudem stellt ein solcher Beruf hohe Anforderungen an die Belastbarkeit, sowohl physisch als auch psychisch. 

Dennoch oder vielleicht gerade wegen der hohen Anforderungen und der immer neuen Aufgaben gehören Pflegeberufe zu den sehr beliebten Berufen.

Ausbildung

Bei den Ausbildungen im Bereich der Gesundheits- und Krankenpflege handelt es sich üblicherweise um bundesweit einheitlich geregelte schulische Ausbildungen, die drei Jahre lang dauern.

Dabei gliedern sich die Ausbildungen in einen theoretischen und praktischen Unterricht und in eine praktische Ausbildung. Der Unterricht findet an Krankenpflegeschulen oder an Berufsfachschulen statt, die praktische Ausbildung in entsprechenden Einrichtungen wie beispielsweise Krankenhäusern oder Pflegeheimen. 

Am Ende der Ausbildung legen Pflegekräfte eine Prüfung ab, die sich in einen schriftlichen, in einen mündlichen und in einen praktischen Prüfungsteil gliedert. Umgangssprachlich wird diese Prüfung auch als Krankenpflegeexamen bezeichnet, weil es sich dabei um eine staatliche Prüfung handelt. Demzufolge werden auch in Stellenangeboten häufig Stellen für examinierte Pflegekräfte ausgeschrieben.

Hier nun die wichtigsten Fakten und Infos zum sogenannten
Krankenpflegeexamen in der Übersicht:
 

1. Der schriftliche Prüfungsteil

Das schriftliche Examen verteilt sich auf drei Prüfungstage und die Aufgaben beziehen sich auf die folgenden Themenbereiche:

·         Das Erkennen, Erfassen und Bewerten von Pflegesituationen bei Menschen aller Altersklassen

·         Das Auswählen, Durchführen und Auswerten von Pflegemaßnahmen

·         Das Ausrichten der Pflegehandlung auf Grundlage von pflegewissenschaftlichen Erkenntnissen, Qualitätskriterien, rechtlichen Rahmenbestimmungen sowie wirtschaftlichen und ökologischen Prinzipien.

Die Arbeiten dauern jeweils 120 Minuten und gestellt werden sowohl offene als auch Multiple-Choice-Fragen. Bestanden ist der schriftliche Teil der Prüfung, wenn keine der drei Arbeiten schlechter als mit der Note ausreichend bewertet wird.  

2. Der mündliche Prüfungsteil

Im Rahmen des mündlichen Examens werden folgende Themenbereiche behandelt:

·         Die Sicherstellung einer fachkundigen Unterstützung, Beratung und Anleitung bei Fragen, die für die Gesundheit und die Pflege relevant sind

·         Die Entwicklung von einem beruflichen Selbstverständnis und das Erlernen, berufliche Anforderungen zu bewältigen

·         Die Mitwirkung an der medizinischen Diagnostik und Therapie sowie die Zusammenarbeit in Gruppen und Teams

In der mündlichen Prüfung soll der Prüfling nachweisen, dass er die notwendigen beruflichen Kompetenzen mitbringt und in der Praxis anwenden kann. Die Prüfung wird dabei einzeln oder in Gruppen aus bis zu vier Prüflingen abgenommen. Für jeden der drei Themenbereiche sind pro Prüfling mindestens 10, höchstens jedoch 15 Minuten vorgesehen. 

Bestanden ist der mündliche Prüfungsteil, wenn jeder Themenbereich mindestens mit der Note ausreichend bewertet wird.  In der Praxis hat es sich übrigens bewährt, alle Fragen nach einem bestimmten Schema zu beantworten. Erarbeitet sich der Prüfling in seiner Vorbereitung ein solches Schema und verwendet er es dann auch in der Prüfung, kann er das Risiko reduzieren, wichtige Aspekte zu vergessen oder den Faden zu verlieren. 

Ein mögliches Bearbeitungsschema, das sich vor allem für die Krankheitslehre anbietet, wäre beispielsweise:

·         die Erkrankung definieren

·         den anatomischen Aufbau der betroffenen Struktur beschreiben

·         die Ursache oder die Gründe für die Erkrankung erläutern

·         die Vorgehensweise bei der Diagnose sowie typische Symptome schildern

·         die Behandlungsmöglichkeiten und die Prognosen aufzeigen 

3. Der praktische Prüfungsteil

Insgesamt dauert das praktische Examen etwa sechs Stunden, kann aber auf zwei aufeinanderfolgende Tage verteilt werden. Im Rahmen der praktischen Prüfung ist der Prüfling für die Betreuung einer Patientengruppe zuständig, die aus höchstens vier Patienten besteht. Dabei übernimmt der Prüfling alle anfallenden Aufgaben einer prozessorientierten Pflege, inklusive Dokumentation und Übergabe. 

Ein möglicher Ablauf für die praktische Prüfung wäre beispielsweise, dass der Prüfling am ersten Tag eine Pflegeplanung mit Pflegeanamnese für seine Patientengruppe sowie einen Arbeitsablaufplan für den nächsten Tag erstellt und einen entsprechenden Pflegewagen vorbereitet. 

Am zweiten Prüfungstag führt er die jeweiligen Maßnahmen dann durch. Im Anschluss an das praktische Examen findet ein Prüfungsgespräch statt. Dabei erläutert und begründet der Prüfling sein Pflegehandeln und reflektiert die Prüfungssituation. 

Das Gespräch soll als Nachweis dafür dienen, dass der Prüfling die Kenntnisse und Kompetenzen, die er während der Ausbildung erworben hat, im Berufsalltag anwenden kann und in der Lage ist, die Aufgaben in der Gesundheits- und Krankenpflege eigenverantwortlich zu erledigen. Bestanden hat der Prüfling den praktischen Prüfungsteil, wenn seine Prüfungsnote nicht schlechter ist als ausreichend. 

Insgesamt ist das Krankenpflegeexamen bestanden, wenn der Prüfling in keinem der Prüfungsteile und deren Teilbereichen schlechter als mit der Note 4 abschneidet. Ist dies der Fall, kann er die Prüfung aber ein weiteres Mal wiederholen.

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Thema: Fakten und Infos zum Krankenpflegeexamen 

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