Krankenpflege Examensfragen
Prüfung schriftlich und praktisch
Eine Berufsausbildung in der Krankenpflege dauert drei Jahre und wird mit einem Examen, beziehungsweise einem Staatsexamen abgeschlossen.
Das Examen wird von einem staatlichen Prüfungsausschuss abgenommen, der Inhalt dieser Prüfung ist gesetzlich geregelt und das gesamte Examen besteht aus einer schriftlichen, einer mündlichen und einer Praktischen Prüfung. Alle drei Prüfungsinhalte sind bundesweit ungefähr gleich.
Die schriftliche Prüfung wir an drei aufeinander folgenden Tagen in insgesamt 120 Minuten geschrieben und ist in drei Hauptteile unterteilt:
1. Pflegesituationen bei Menschen aller Altersgruppen erkennen, erfassen und bewerten,
2. Pflegemaßnahmen auswählen, durchführen und auswerten,
3. Pflegehandeln an Pflegewissenschaftlichen Erkenntnissen, Qualitätskriterien, rechtlichen Rahmenbestimmungen sowie wirtschaftlichen und ökologischen Prinzipien ausrichten.
Im Internet gibt es zahlreiche Informationsseiten, die sich mit dem Examen in der Krankenpflege ganz genau befassen und sehr umfangreich darüber informieren. Meist sind solche Seiten von ehemaligen Azubis der Krankenpflege ins Leben gerufen worden.
Mehr Tipps, Anleitungen und Informationen zur Pflege & Hilfe:
- Regelungen zur Arztwahl – Wartezeiten – verpassten Arztterminen
- Tipps zur Vorbereitung auf den Hausbesuch des MDK
- Fragen und Antworten zur elektronischen Gesundheitskarte
- Zusammensetzung der Kosten für einen Heimplatz
- Wichtige Infos zur häuslichen Pflege durch Personal aus Osteuropa
- Hilfe leisten – was wenn der Helfer den Schaden verschlimmert?
Übersicht:
Fachartikel
Verzeichnis
Über uns
- Welche Wirkung haben CBD-Produkte im menschlichen Körper? - 14. August 2024
- Multiple Sklerose: die Krankheit mit den tausend Gesichtern - 16. Juli 2024
- Die Pflege-Wohngemeinschaft als Alternative zum Heim, 2. Teil - 12. Juni 2024