Änderungen im Bereich Gesundheit und Pflege in 2014

Die wichtigsten Änderungen im Bereich Gesundheit und Pflege in 2014 

Mit Jahresbeginn hat die elektronische Gesundheitskarte mit Foto die bisherige Versicherungskarte der gesetzlichen Krankenversicherung abgelöst. Einrichtungen der stationären Pflege müssen ausführlicher über ihre Leistungen im Bereich der medizinischen Versorgung informieren und Pflegeheime werden künftig mit einem anderen Bewertungssystem benotet.

Rumänen und Bulgaren brauchen keine Arbeitserlaubnis mehr, um in Deutschland beispielsweise als Pflegekraft oder Haushaltshilfe tätig zu werden. Der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD sieht ebenfalls ein paar Neuerungen vor. 

Hier die wichtigsten Änderungen im Bereich
Gesundheit und Pflege in 2014 in der Übersicht:
 

Elektronische Gesundheitskarte mit Foto und Chip

Gemäß der Vereinbarung zwischen dem Spitzenverband der Krankenkassen (GKV) und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung ist die bisherige Versichertenkarte der gesetzlichen Krankenkassen seit dem 01. Januar 2014 nicht mehr gültig. Stattdessen müssen gesetzlich Krankenversicherte bei einem Arztbesuch nun die neue, elektronische Gesundheitskarte vorlegen. Die neue Karte ist mit einem Chip ausgestattet. 

Bislang sind auf diesem Chip nur die Stammdaten gespeichert. Zu den Stammdaten gehören der Name, die Anschrift, das Geburtsdatum und die Krankenversicherungsnummer und diese Daten waren auch schon auf der alten Karte gespeichert. Für die Zukunft ist jedoch geplant, dass Versicherte zusätzlich Notfalldaten beispielsweise zu Allergien und Vorerkrankungen oder Angaben wie die Blutgruppe speichern lassen können.

Die große Neuerung an der Karte ist das Foto des Versicherten. Durch dieses Foto soll der Versicherte besser zu identifizieren sein und gleichzeitig dem Kartenmissbrauch entgegengewirkt werden.  

Kinder, die jünger sind als 15 Jahre, und Personen, die beispielsweise bettlägerig sind und sich nicht fotografieren lassen können, brauchen die neue Gesundheitskarte mit Foto nicht. Und auch Versicherte, die noch keine neue Karte bekommen haben, müssen keine Angst haben, dass der Arzt sie wieder wegschickt.

Selbst wenn der Arzt die alte Versichertenkarte nicht akzeptieren sollte, können Versicherte nämlich innerhalb von zehn Tagen eine Bestätigung über die bestehende Krankenversicherung nachreichen. 

Nach Ablauf der zehn Tage darf der Arzt die Behandlung privat in Rechnung stellen. Kann der Versicherte seine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse bis spätestens zum Quartalsende belegen, erstattet ihm die Krankenkasse aber die Kosten der bereits privat bezahlten Arztrechnung zurück. 

Mehr Infos in der stationären Pflege

Seit Jahresbeginn 2014 sind die Pflegeheime dazu verpflichtet, die Pflegekassen darüber zu informieren, wie die medizinische Behandlung ihrer Bewohner und deren Versorgung mit Medikamenten gewährleistet wird. Die Informationen werden anschließend aufbereitet und in verständlicher Form für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen im Internet veröffentlicht.

Die Daten zur medizinischen Versorgung müssen außerdem in den Pflegeeinrichtungen gut sichtbar ausgehängt werden, so dass sie Interessierte auch vor Ort nachlesen können.

Neues Benotungssystem für Pflegeheime

In Deutschland werden alle Pflegeheime und sämtliche Pflegedienste mindestens einmal pro Jahr überprüft. Dazu schicken die Pflegekassen unangemeldet Mitarbeiter in die Einrichtungen, die die verschiedenen Qualitätsbereiche anhand von bestimmten Bewertungskriterien kontrollieren. Qualitätsbereiche sind beispielsweise die Pflege und medizinische Versorgung, der Umgang mit Demenzkranken, die soziale Betreuung oder die Verpflegung und Hygiene. 

Aus den Bewertungen der einzelnen Bereiche wird dann die Gesamtnote ermittelt, die sich zwischen sehr gut und mangelhaft bewegen kann.

An diesem Bewertungssystem wurde zunehmend Kritik laut, denn fast alle Pflegeeinrichtungen erhielten die Pflegenote sehr gut. Ein Grund dafür ist, dass selbst schlechte Leistungen in einem Qualitätsbereich durch sehr gute Leistungen in einem anderen Qualitätsbereich ausgeglichen werden können. 

Deshalb wurde das Bewertungssystem zum 01. Januar 2014 nachjustiert. Das Prüfsystem selbst bleibt zwar weitestgehend gleich, die Anforderungen für die Note sehr gut sind jetzt jedoch höher. Die Aspekte, die im Hinblick auf die Pflegeleistungen und die Pflegequalität besonders wichtig sind, sollen künftig außerdem in den veröffentlichten Pflegeergebnissen hervorgehoben werden.

Das geänderte Bewertungsschema findet jedoch nur bei Pflegeheimen Anwendung. Bei der Benotung von ambulanten Pflegediensten bleibt erst einmal alles beim Alten. 

Alle Arbeitnehmerrechte für Bulgaren und Rumänen

Seit dem 01. Januar 2014 können Menschen aus Bulgarien und Rumänien alle Rechte als EU-Bürger in Anspruch nehmen. Dazu gehört auch, dass es keine Beschränkungen mehr beim Austausch von Arbeitskräften und Dienstleistungen zwischen Deutschland und Bulgarien sowie Rumänien mehr gibt. 

Folglich müssen Bulgaren und Rumänen auch keine Arbeitserlaubnis mehr beantragen, wenn sie in Deutschland tätig werden möchten. Hierzulande werden sie gerne als Haushaltshilfen oder als Pflege- und Betreuungskräfte für Senioren und Pflegebedürftige eingestellt. 

Neuerungen im Koalitionsvertrag

Im Koalitionsvertrag zwischen der CDU/CSU und der SPD sind ein paar Neuerungen vorgesehen, die den Bereich Gesundheit und Pflege betreffen.

Die wichtigsten Punkte dabei sind folgende:

·         In Zukunft soll jede gesetzliche Krankenkasse wieder den Beitrag erheben dürfen, den sie für die Deckung ihrer Kosten benötigt. Derzeit beläuft sich der Krankenkassenbeitrag für alle gesetzlich Krankenversicherten auf 15,5 Prozent. 

Nach dem Willen der Koalitionspartner kann es künftig aber wieder möglich sein, dass eine Krankenkasse beispielsweise 16,5 Prozent in Rechnung stellt, während eine andere Krankenkasse mit einem Beitrag von 15 Prozent auskommt. Die derzeitige Aufteilung nach dem paritätischen Prinzip soll aber auch in Zukunft beibehalten werden.

Aktuell bezahlt der Arbeitgeber 7,3 Prozent des Krankenkassenbeitrags und der Arbeitnehmer die übrigen 8,2 Prozent. Wird der Krankenkassenbeitrag künftig erhöht, geht die Differenz zu Lasten des Arbeitnehmers.

·         Gesetzlich Krankenversicherte sollen in Zukunft schneller einen Termin bei einem Facharzt bekommen. Dafür soll eine zentrale Terminservicestelle bei der Kassenärztlichen Vereinigung eingerichtet werden. Sie soll einem Patienten, der sich mit einer Überweisung an sie wendet, einen Termin besorgen. 

Die Wartezeit auf den Termin beim Spezialisten darf maximal vier Wochen betragen. Kann die Terminservicestelle die Vier-Wochen-Grenze nicht einhalten, muss sie dem Patienten einen Termin bei einem Facharzt in einem Krankenhaus anbieten.

·         Schon jetzt werden jährliche Berichte veröffentlicht, die über die Qualität von Krankenhäusern informieren. Allerdings kann der Laie mit diesen Qualitätsberichten oft wenig anfangen. Geht es nach dem Willen der Koalitionspartner, sollen die Berichte deshalb in Zukunft verständlicher und so verfasst werden, dass Patienten sie als Grundlage für ihre Entscheidung verwenden können. 

Gleiches gilt für die Qualitätsberichte von Pflegeeinrichtungen.Spätestens zum 01. Januar 2015 soll der Beitrag für die Pflegeversicherung um 0,3 Prozent steigen.

Eine Anhebung um weitere 0,2 Prozent ist geplant, wenn der sogenannte „neue Pflegebedürftigkeitsbegriff“ umgesetzt wurde. Hierbei geht es um das Vorhaben, körperliche Einschränkungen und geistige Erkrankungen gleichzustellen.

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