Übersicht: für diese Vorsorgeuntersuchungen und Gesundheitschecks wird keine Praxisgebühr fällig
Im Allgemeinen gilt, dass eine frühzeitige Diagnose die Chancen auf eine Heilung erhöhen und den Verlauf einer Erkrankung vorteilhaft beeinflussen kann. Aus diesem Grund sollten sich Patienten nicht nur regelmäßig untersuchen lassen, sondern auch solche Vorsorgeuntersuchungen in Anspruch nehmen, durch die schwere und chronische Erkrankungen wie beispielsweise Krebs, Diabetes oder Herzkrankheiten frühzeitig erkannt werden können.
Nun wissen viele aber überhaupt nicht, dass und welche vorbeugenden Maßnahmen von gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden. Noch weniger wissen vermutlich, dass die Untersuchungen zur Früherkennung und Vorsorge von der Praxisgebühr ausgenommen sind.
Hier daher die wichtigsten Vorsorgeuntersuchungen und Gesundheitschecks, für die keine Praxisgebühr fällig wird, in der Übersicht.:
Inhalt
Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und Jugendliche
Von der Geburt an bis zum Erreichen der Volljährigkeit sieht der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen eine Reihe von Untersuchungen zur Früherkennung und Vorsorge vor. So beinhaltet das Vorsorgeangebot in den ersten sechs Lebensjahren insgesamt zehn Untersuchungen, bei denen es um Gesundheitschecks der Sinnes-, Atmungs- und Verdauungsorgane sowie der Zähne und Kiefer, dem Mund, dem Skelett und der Muskulatur geht.
Außerdem wird überprüft, ob angeborene Stoffwechselstörungen und möglicherweise Entwicklungs- oder Verhaltensstörungen vorliegen. Zusätzlich zu diesen zehn Untersuchungen stehen mehrere Regelimpfungen auf dem Programm, die Kinder werden unter anderem gegen Diphtherie, Keuchhusten, Kinderlähmung, Masern, Mumps, Tetanus und Röteln geimpft.
Eltern erhalten nach der Geburt ihres Kindes ein Gesundheitsheft, in dem alle wichtigen Untersuchungen aufgeführt sind.Für Kinder und Jugendliche, die zwischen 12 und 15 Jahre alt sind, sind im Rahmen der sogenannten Jugendgesundheitsuntersuchung weitere Gesundheitschecks vorgesehen, bei denen die körperliche Verfassung und die seelische Entwicklung untersucht wird.
Nach ärztlicher Beratung übernehmen die Krankenkassen außerdem die Kosten für die Schutzimpfung gegen Gebärmutterhalskrebs bei 12- bis 17jährigen Mädchen. Bis zum Alter von 18 Jahren fällt bei Kindern und Jugendlichen grundsätzliche keine Praxisgebühr an.
Vorsorgeuntersuchungen für Erwachsene
Für Erwachsene sind ebenfalls eine Reihe von Vorsorgeuntersuchungen und allgemeinen Gesundheitschecks vorgesehen. Dabei gliedern sich die Untersuchungen aber in altersabhängige und altersunabhängige Maßnahmen.
Zu den Untersuchungen, die vom Alter abhängen, gehören folgende:
· Ab einem Alter von 20 Jahren übernehmen die Krankenkassen einmal pro Jahr die Kosten für eine Genitaluntersuchung zur Früherkennung von Krebs bei Frauen. Bis zum Alter von 25 Jahren ist für Frauen außerdem einmal jährlich ein Test auf eine Infektion mit Chlamydien vorgesehen.
· Ab einem Alter von 30 Jahren kommt bei Frauen zu der jährlichen Krebsvorsorge einmal pro Jahr auch eine Untersuchung der Brust und der Haut hinzu.
· Ab dem 35. Lebensjahr ist für Frauen und Männer alle zwei Jahre ein allgemeiner Gesundheitscheck vorgesehen. Bei diesem Check geht es unter anderem um die Früherkennung von Diabetes, Nieren- und Herz-Kreislauferkrankungen.
Ebenfalls alle zwei Jahre steht außerdem eine visuelle Ganzkörperuntersuchung zur Früherkennung von Hautkrebs auf dem Programm.
· Männer können ab dem 45. Lebensjahr einmal pro Jahr eine Krebsvorsorgeuntersuchung der Prostata und der Genitalien in Anspruch nehmen.
· Zwischen dem 50. und dem 54. Lebensjahr übernehmen die Krankenkassen einmal pro Jahr die Kosten für eine Dick- und Enddarmuntersuchung bei Frauen und Männern. Ab dem 55. Lebensjahr sieht die Darmkrebsfrüherkennung dann entweder alle zwei Jahre eine Stuhluntersuchung oder maximal zwei Darmspiegelungen im Abstand von zehn Jahren vor.
· Im Alter zwischen 50 und 69 Jahren werden Frauen alle zwei Jahre zu einer Mammographie eingeladen.
Neben diesen vom Alter abhängigen Vorsorgeuntersuchungen gibt es Maßnahmen, die unabhängig vom Alter bezahlt werden:
· Zahnmedizinische Vorsorge.
Als Prophylaxe wird ein Zahnarztbesuch pro Jahr empfohlen, besser sind jedoch zwei Untersuchungen pro Jahr. Beide Vorsorgeuntersuchungen bezahlt die Krankenkasse, einmal pro Jahr außerdem auch die Kosten für die Entfernung von Zahnstein.
· Schwangerschaftsvorsorge.
Vorsorgeuntersuchungen während der Schwangerschaft und Maßnahmen nach der Entbindung gehören zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen. Darin eingeschlossen sind unter anderem drei Ultraschalluntersuchungen, besteht medizinische Notwendigkeit, etwa weil eine Fehlentwicklung des Kindes vermutet wird, übernehmen die Krankenkassen aber auch zusätzliche Untersuchungen.
Welche Leistungen konkret vorgesehen sind, ist im Rahmen der sogenannten Mutterschafts-Richtlinien aufgelistet.
· Schutzimpfungen.
Impfungen, beispielsweise gegen Grippe oder Tetanus, gehören ebenfalls zu den Vorsorgeleistungen der Krankenkassen.
Die ständige Impfkommission am Robert-Koch-Institut empfiehlt jedes Jahr Schutzimpfungen und diese empfohlenen Impfungen werden dann zu Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Darüber hinaus können Krankenkassen aber auf freiwilliger Basis auch weitere Impfungen in ihre Vorsorgemaßnahmen aufnehmen.
Keine Praxisgebühr für Vorsorgeuntersuchungen
Nimmt ein Patient Untersuchungen zur Vorsorge und Früherkennung aus dem Leistungskatalog seiner Krankenkasse in Anspruch, fällt keine Praxisgebühr an. Dabei beinhalten die Leistungen sowohl die eigentliche medizinische Untersuchung als auch das Informationsgespräch zwischen Arzt und Patient. Findet im Anschluss an die Maßnahme noch ein therapeutisches Beratungsgespräch statt, wird auch hierfür keine Praxisgebühr fällig.
Die Praxisgebühr muss erst dann bezahlt werden, wenn weitere Leistungen hinzukommen, beispielsweise wenn der Arzt ein Rezept ausstellt. Grundsätzlich sind die Krankenkassen dazu verpflichtet, ihre Mitglieder jeweils zu Beginn eines Kalenderjahres über die empfohlenen Untersuchungen zur Vorsorge und Früherkennung zu informieren.
Einige Krankenkassen bieten außerdem Bonusprogramme an, durch die Versicherte von Bonusleistungen oder finanziellen Zuschüssen profitieren, wenn sie die regelmäßige Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen nachweisen können. Ein Beispiel hierfür sind die finanziellen Zuschüsse, die alle Krankenkassen als Belohung für regelmäßige Kontrolluntersuchungen beim Zahnarzt gewähren.
Die sogenannten IGeL-Leistungen
Zusätzlich zu den Vorsorgeuntersuchungen, die zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gehören und für Versicherte kostenfrei sind, bieten Arztpraxen die sogenannten IGeL-Leistungen an. Das Kürzel IGeL steht für Individuelle Gesundheitsleistungen und bezeichnet Maßnahmen, die der Patient aus eigener Tasche bezahlen muss.
In vielen Fällen ist jedoch umstritten, inwieweit diese Zusatzbehandlungen tatsächlich nützlich sind. Wer unsicher ist, sollte sich daher bei seiner Krankenkasse erkundigen, wie sinnvoll die Zusatzleistungen im Einzelfall sind. Bedenken sollten Patienten außerdem, dass gesetzliche Krankenkassen verpflichtet sind, die Kosten für zusätzliche Vorsorge- und Früherkennungsmaßnahmen zu übernehmen, wenn bestimmte Beschwerden oder Symptome auftreten.
Hat der Patient Zusatzleistungen jedoch bereits aus eigener Tasche bezahlt, werden die Kosten nachträglich meist nicht mehr erstattet.
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