Die wichtigsten Infos zu Demenz und Alzheimer

Die wichtigsten Infos zu Demenz und Alzheimer

Die Gesellschaft wird immer älter. Dies ist einerseits natürlich positiv, denn was gibt es Schöneres, als ein langes und erfülltes Leben? Andererseits häuft sich damit aber auch die Anzahl an altersabhängigen Erkrankungen und der Pflegebedarf wächst. Typische Schlagwörter in diesem Zusammenhang sind Alzheimer und Demenz. Gleichzeitig werfen gerade diese beiden Schlagwörter häufig Fragen auf.

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Hier daher die wichtigsten Infos zu Demenz und Alzheimer in der Übersicht:

Sind Demenz und Alzheimer dasselbe?

Im allgemeinen Sprachgebrauch werden die Begriffe Demenz und Alzheimer oft in einem Atemzug genannt oder synonym verwendet.

Allerdings sind Demenz und Alzheimer nicht dasselbe: 

·         Demenz bezeichnet als medizinischer Oberbegriff fortschreitende Abbauprozesse im Gehirn. Durch die Demenz, also den konstanten Abbau, kommt es dazu, dass die Geistes- und Verstandesfähigkeiten allmählich verloren gehen.

·         Alzheimer ist eine chronische Krankheit, die eine Demenz zur Folge hat. Unter den Erkrankungen, die Abbauprozesse im Gehirn auslösen, ist die Alzheimer Krankheit die bekannteste.

Heute kennt die Medizin eine Reihe weiterer Krankheiten, die akut oder chronisch sein und ebenfalls zu Abbauprozessen im Gehirn führen können. Hierzu gehören beispielsweise Durchblutungsstörungen, Depressionen oder Tumore.

Für Betroffene und Angehörige ist es nicht immer einfach, eine Demenz zu erkennen. Sich nicht mehr erinnern zu können, wo der Schlüsselbund oder die Brille abgelegt wurden, einen Termin zu vergessen, einen Namen oder eine Telefonnummer nicht mehr zu wissen oder nicht auf einen bestimmten Begriff zu kommen, ist zunächst einmal nur Vergesslichkeit.

In gewissem Ausmaß ist Vergesslichkeit völlig normal, vor allem im Alter oder in Stresssituationen. Eine Demenz hat mit solchen kleinen Schwächen nichts zu tun. 

Durch den kontinuierlichen Abbau im Gehirn ist ein Demenzkranker irgendwann nicht mehr in der Lage, logische Zusammenhänge zu erkennen und alltägliche Abläufe zu koordinieren. Oft hat er auch Probleme, sich zu orientieren, vor allem wenn er sich in einer neuen, ihm fremden Umgebung aufhält.

Viele demenzielle Erkrankungen gehen außerdem mit einer Persönlichkeitsveränderung einher. Sie wiederum ist das, was die Situation für den Betroffenen und seine Angehörigen so schwer macht. 

Besteht der Verdacht, dass eine Demenz vorhanden sein könnte, ist es ratsam, sich zunächst an den Hausarzt zu wenden. Er kann die Anzeichen meist richtig einordnen. Für eine präzise Diagnose wird er den Betroffenen dann zu einem Facharzt, beispielsweise einem Neurologen oder Psychiater, oder in die sogenannte Gedächtnissprechstunde in einer Fachklinik überweisen. 

Berücksichtigt die Pflegeversicherung eine Demenz bei der Pflegeeinstufung?

Für die Einstufung in eine der Pflegestufen von I bis III zählt der Hilfebedarf bei der Körperpflege, der Nahrungsaufnahme, der Mobilität und der Hauswirtschaft. Demenzielle Erkrankungen werden nur dann berücksichtigt, wenn sie zu den Ursachen dafür gehören, dass der Betroffene diese Tätigkeiten nicht mehr oder nur noch eingeschränkt selbst erledigen kann, sich also beispielsweise nicht mehr alleine waschen oder anziehen kann. 

Ein erweiterter Betreuungsbedarf im Alltag, der bei Demenzkranken häufig gegeben ist, fließt nicht in die Bewertung ein. 

Muss der Betroffene beispielsweise ständig beaufsichtigt werden, damit er die Wohnung nicht alleine verlässt, rechtfertigt dies für sich noch keine Pflegestufe. Für die Pflegestufe I muss der festgestellte Hilfebedarf bei 90 Minuten pro Tag liegen.

Seit vielen Jahren können jedoch auch Betroffene, die zwar keine Pflegestufe haben, deren Alltagskompetenz aber eingeschränkt ist, Leistungen von der Pflegeversicherung bekommen. Hierbei wird dann von der Pflegestufe 0 gesprochen.  

Welche Leistungen können Demenzkranke in Anspruch nehmen?

Seit der letzten Pflegereform haben Betroffene mit hohem Betreuungsbedarf, die ihren Alltag wegen geistiger Einschränkungen nicht alleine meistern können, ebenfalls Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung.

In diesem Zusammenhang wurde der Fachausdruck “Einschränkungen der Alltagskompetenz” geprägt. In welchem Ausmaß die Alltagkompetenz eingeschränkt ist, wird anhand von 13 Kriterien beurteilt. Zu diesen Kriterien gehört unter anderem, dass der Betroffene gefährliche Situationen nicht richtig einschätzen kann, sein Tag-Nacht-Rhythmus gestört ist oder der unkontrolliert die Wohnung verlässt. 

Sind mindestens zwei der 13 Kriterien erfüllt, kann der Betroffene Leistungen aus der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen. Dies gilt unabhängig davon, ob eine Pflegestufe vorliegt oder ob nicht. Liegt keine Pflegestufe, sondern nur eine eingeschränkte Alltagskompetenz vor, wird von der sogenannten Pflegestufe Null gesprochen.

Der Betroffene kann dann Pflegegeld oder Pflegesachleistungen erhalten. Wird neben der eingeschränkten Alltagskompetenz auch eine Pflegestufe festgestellt, werden die Leistungen in der jeweiligen Pflegestufe durch Aufschläge erhöht.  

Speziell bei Demenzkranken werden außerdem die Kosten für bestimmte Betreuungsleistungen erstattet. Zu diesen Betreuungsleistungen gehören unter anderem eine stundenweise Betreuung zu Hause oder Angehörigengruppen.

Seine Leistungen mit der Pflegeversicherung abrechnen kann der Dienstleister aber nur dann, wenn er über eine entsprechende Anerkennung verfügt. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Betreuung von Kräften durchgeführt wird, die speziell im Umgang mit Demenzkranken geschult sind. 

Wie können Angehörige und Pflegepersonen den Alltag mit einem Demenzkranken (besser) meistern? 

Viele Angehörige leben in der ständigen Sorge, dass jederzeit ein Schaden entstehen oder ein Unfall passieren kann, beispielsweise weil der Demenzkranke einen Fremden in die Wohnung lässt oder vergisst, den Herd auszuschalten oder den Wasserhahn zuzudrehen. 

Hilfe in diesem Zusammenhang bieten die eigens dafür eingerichteten Wohnungsberatungsstellen, die erläutern können, welche Möglichkeiten es gibt, um die Wohnung sicher und demenzfreundlich zu gestalten. Ein anderer großer Knackpunkt ist, dass sich Demenzkranke im Laufe der Zeit verändern.

So können sie sich an Ereignisse und Absprachen, die aktuell sind oder nur kurz zurückliegen, nicht erinnern. 

Manchmal erkennen sich auch Personen, die ihnen nahe stehen, plötzlich nicht mehr. Sachverhalte, die schon sehr lange zurückliegen, sind hingegen oft präsent. Die Angehörigen können deshalb versuchen, auf diesen Erinnerungen aufzubauen und sie in den Alltag zu integrieren. Blättern sie etwa zusammen mit dem Demenzkranken in Fotoalben von früher, hören sie gemeinsam alte Lieder oder lesen sie ihm Geschichten und Gedichte aus seiner Kindheit vor, findet oft wieder eine Annäherung statt. 

Es kann immer wieder auch passieren, dass eine Situation eskaliert. Häufig steckt dabei die Angst des Demenzkranken vor gewissen Dingen dahinter. War es der Demenzkranke aus seiner Kindheit und Jugend beispielsweise gewöhnt, sich mittels Schüssel und Waschlappen zu waschen, kann er nun plötzlich Angst bekommen, wenn er ein Bad in der Badewanne nehmen soll. 

Auch hier kann es wieder hilfreich sein, wenn die Angehörigen die alten, frühen Gewohnheiten kennen und in den heutigen Alltag einbeziehen. Um die Angehörigen zu entlasten, bieten die Pflegekassen verschiedene Unterstützungsangebote an. Hierzu gehören unter anderem Pflegekurse, vierteljährliche Beratungsbesuche zu Hause und Gesprächskreise für pflegende Angehörige. 

Manchmal kann es für alle Beteiligten aber die beste Lösung sein, wenn der Demenzkranke in eine Pflege-WG oder eine Pflegeeinrichtung umzieht. Der Betroffene erhält hier eine Betreuung, die auf seine Bedürfnisse als Demenzkranker abgestimmt ist. Die Angehörigen wiederum sind nicht mehr der ständigen Belastung ausgesetzt, können neue Kraft tanken und den Betroffenen so letztlich oft besser unterstützen.   

Wer entscheidet für den Betroffenen, wenn er seine Geschäftsfähigkeit verliert?

Demenzkranke verlieren im Verlauf der Erkrankung die Fähigkeit, selbst Entscheidungen zu treffen, Geschäfte zu tätigen und Verträge zu schließen. Wer den Betroffenen dann vertritt, hängt davon ab, ob und welche Regelungen für diesen Fall getroffen wurden. Grundsätzlich gibt es dabei zwei Möglichkeiten. Zum einen kann der Betroffene, solange er noch im Vollbesitz seiner geistigen Fähigkeiten ist, eine Vollmacht erteilen. 

Zum anderen kann das zuständige Amtsgericht einen gesetzlichen Betreuer bestellen. Bei diesem Betreuer kann es sich um eine Vertrauensperson des Betroffenen handeln, sofern dies gewünscht ist. Das Gericht kann aber auch einen Fremden als Betreuer bestellen. Eine Vollmacht ist in der Praxis einfacher, setzt aber ein entsprechendes Vertrauensverhältnis voraus. 

Eine gesetzliche Betreuung ist etwas komplizierter und bedeutet mehr Aufwand für den Betreuer, senkt durch die Aufsicht des Gerichts dafür aber die Gefahr eines Missbrauchs.

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