Ein Pflegekind aufnehmen – die wichtigsten Infos dazu

Ein Pflegekind aufnehmen – die wichtigsten Infos dazu 

Ein Pflegekind bei sich aufzunehmen, ist eine sehr verantwortungsvolle Aufgabe. Viele Pflegekinder kommen aus schwierigen Verhältnissen oder mussten Erfahrungen sammeln und Schicksalsschläge erleben, die sie nachhaltig prägen. Umso wichtiger ist es für sie, ein zu Hause zu finden, in dem sie Liebe und Geborgenheit erfahren.

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Die Pflegeeltern stellt dies gleichzeitig oft vor die besondere Herausforderung, den richtigen Mittelweg zwischen Zuneigung, Einfühlungsvermögen, Geduld und Konsequenz zu finden. Hinzu kommen einige rechtliche Vorgaben, die eingehalten werden müssen.

Die folgende Übersicht fasst die wichtigsten
Infos zur Aufnahme eines Pflegekindes zusammen:

Pflegeeltern müssen ein paar Grundvoraussetzungen erfüllen.

Die Pflegeltern müssen einem Pflegekind ein liebevolles und stabiles Umfeld bieten können. Sie müssen keine pädagogische oder psychologische Ausbildungen vorweisen und auch nicht unbedingt eigene Kinder haben. Entscheidend ist vielmehr, dass sie menschlich geeignet sind, Freude am Zusammenleben mit Kindern haben und Eigenschaften wie Offenheit, Geduld und Einfühlungsvermögen mitbringen. 

Bei Pflegeeltern muss es sich auch nicht um ein Ehepaar handeln. Unverheiratete Paare, gleichgeschlechtliche Paare und sogar Alleinstehende können genauso ein Pflegekind bei sich aufnehmen. Das Jugendamt achtet allerdings darauf, dass das Pflegekind in ein stabiles Umfeld mit einem intakten Familienleben kommt. 

Außerdem muss der Altersunterschied zwischen den Pflegeeltern und dem Pflegekind in etwa dem natürlichen Verhältnis zwischen Eltern und Kindern entsprechen. Darüber hinaus gehören gesicherte finanzielle Verhältnisse und eine ausreichend große Wohnung zu den Voraussetzungen für Pflegeeltern.

Eine ausreichend große Wohnung heißt dabei nicht, dass ein Pflegekind zwingend ein eigenes Zimmer haben muss, vor allem wenn das Pflegekind noch klein ist. Allerdings muss genug Platz vorhanden sein, damit das Kind spielen, lernen und sich auch einmal zurückziehen kann. 

Die Aufnahme eines Pflegekindes ist freiwillig.

Ist die Entscheidung getroffen, ein Pflegekind bei sich aufzunehmen, ist der erste Schritt die Bewerbung beim zuständigen Jugendamt. Dabei müssen ein polizeiliches Führungszeugnis und ein ärztliches Gesundheitsattest vorgelegt werden.

In einigen Bundesländern werden außerdem ein Drogentest und Verdienstnachweise gefordert. Das Jugendamt prüft daraufhin, ob die Bewerber persönlich und aus rechtlicher Sicht geeignet sind. 

Oft finden auch Hausbesuche statt, damit sich die Mitarbeiter des Jugendamtes ein Bild von den Verhältnissen vor Ort machen können. Fällt die Überprüfung positiv aus, erteilt das Jugendamt eine amtliche Pflegeerlaubnis und nimmt die Bewerber in die Liste der potenziellen Pflegeeltern auf. Steht die Vermittlung eines Pflegekindes an, setzt sich das Jugendamt mit den vorgemerkten Pflegeeltern in Verbindung. Zunächst werden die potenziellen Pflegeeltern ausführlich über das Pflegekind informiert. Anschließend finden unter der Leitung des Jugendamtes Gespräche statt, an denen die Pflegeeltern, die leiblichen Eltern und das Pflegekind teilnehmen. 

Die Aufnahme eines Pflegekindes erfolgt immer auf freiwilliger Basis. Wird Pflegeeltern, die in der Vermittlungsliste als Pflegepersonen vorgemerkt sind, ein Pflegekind vorgeschlagen, sind sie also nicht dazu verpflichtet, dieses Pflegekind zu sich zu nehmen. Die Pflegeeltern sollten die Aufnahme auch ablehnen, wenn sie sich nicht vorstellen können, mit dem Pflegekind zusammenzuleben, oder wenn sie sich nicht zutrauen, das Pflegekind auf seinem Weg so zu begleiten und zu unterstützen, wie es dies benötigt. 

Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit dem Jugendamt gehört dazu.

Auch wenn die Freude über das neue Familienmitglied groß ist, müssen sich die Pflegeeltern darüber im Klaren sein, dass sie oft nur Eltern auf Zeit sind. Wie lange ein Pflegekind bei seinen Pflegeeltern bleibt, hängt von der Ausgangssituation im Einzelfall ab.

Manchmal müssen sich die Pflegeeltern schon nach wenigen Monaten wieder von ihrem Pflegekind trennen, manchmal kehrt ein Pflegekind nach ein paar Jahren zu seinen leiblichen Eltern zurück und manchmal bleibt ein Pflegekind bei seinen Pflegeeltern, bis es volljährig ist. 

Die Pflegeeltern sind grundsätzlich dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das Pflegekind regelmäßig Kontakt zu seiner Ursprungsfamilie hat. Das Besuchsrecht der leiblichen Eltern und der regelmäßige Umgang mit der Ursprungsfamilie kann nur dann verweigert werden, wenn dies eine Gefährdung des Kindswohls mit sich bringen könnte. 

Solche Entscheidungen werden jedoch in Absprache mit dem Jugendamt getroffen. Generell ist das Jugendamt ein wesentlicher Ansprechpartner und der Kontakt zwischen dem Jugendamt und den Pflegeeltern bleibt solange bestehen, wie das Pflegekind in der Pflegefamilie lebt. Die Pflegeeltern müssen also bereit sein, eng mit dem Jugendamt zusammenzuarbeiten.

Pflegeeltern haben nicht die gleichen Rechte wie leibliche Eltern.

Nehmen Pflegeeltern ein Pflegekind bei sich auf, wird in aller Regel ein Pflegevertrag abgeschlossen. In diesem Pflegevertrag legen das Jugendamt, die leiblichen Eltern und die Pflegeeltern genau fest, wer welche Rechte und Pflichten hat.

Generell gilt dabei, dass Pflegeeltern weitestgehend die gleichen Pflichten haben wie leibliche Eltern. Das bedeutet, die Pflegeeltern sind dafür verantwortlich, dass das Pflegekind angemessen versorgt und betreut wird, mit allem was dazugehört. 

Allerdings haben Pflegeeltern nicht die gleichen Rechte wie leibliche Eltern. So können die Pflegeeltern die leiblichen Eltern zwar in dem Umfang, der im Pflegevertrag vereinbart ist, vertreten. Das Sorgerecht für das Pflegekind bleibt jedoch in aller Regel bei den leiblichen Eltern. Für die Praxis heißt das, dass die Pflegeeltern einen normalen Alltag leben und Entscheidungen in gewöhnlichen Angelegenheiten des täglichen Lebens treffen können. 

So können sie beispielsweise mit den Lehrern sprechen, das Pflegekind in der Musikschule oder im Sportverein anmelden oder mit ihm zum Arzt gehen, wenn es krank ist. Geht es um weitergehende Entscheidungen, müssen sich die Pflegeeltern aber mit den leiblichen Eltern und dem Jugendamt absprechen.

Über einen Schulwechsel oder einen operativen Eingriff beispielsweise können die Pflegeeltern nicht alleine entscheiden und auch wenn sie mit dem Pflegekind einen Urlaub im Ausland verbringen möchten, brauchen sie dafür die Zustimmung der leiblichen Eltern und des Jugendamtes. 

Im Gegenzug erhalten die Pflegeeltern ein monatliches Pflegegeld, das sich als eine Pauschale für den Unterhalt des Pflegekindes versteht. Für die Erstausstattung und wenn ein besonderer Anlass, etwa eine Klassenfahrt oder die Kommunion oder Konfirmation, ansteht, können die Pflegeeltern weitere Zuschüsse beantragen.

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