Das Pflegetagebuch – Infos, Tipps und Vorlage

Das Pflegetagebuch – Infos, Tipps und Vorlage

Ist ein Pflegefall eingetreten, muss nicht nur entschieden werden, wie der Alltag künftig organisiert wird und wer die Pflege und Betreuung des Betroffenen übernehmen soll. Stattdessen stellt sich auch die Frage nach der Finanzierung der Pflege.

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Die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt die Pflegekosten in einer gewissen Höhe. Voraussetzung dafür ist aber, dass dem Betroffenen eine Pflegestufe zugeordnet wurde. Hierbei wiederum kann ein sogenanntes Pflegetagebuch wichtige Anhaltspunkte liefern.

Doch was ist ein Pflegetagebuch? Und wie wird es geführt? Der folgende Beitrag fasst die wichtigsten Infos und Tipps zum Pflegetagebuch zusammen. Am Ende des Beitrags gibt es außerdem eine Vorlage für ein Pflegetagebuch.

 

Wozu dient ein Pflegetagebuch?

Wenn Leistungen aus der Pflegeversicherung beantragt werden, besucht ein Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) den Betroffenen zu Hause. Bei diesem Termin arbeitet der Gutachter einen bestimmten Fragenkatalog ab, um auf diese Weise die Pflegebedürftigkeit einzuschätzen.

Das Gutachten, das daraufhin erstellt wird, dient der Pflegeversicherung als Entscheidungsgrundlage dafür, ob und wenn ja, welche Pflegestufe dem Betroffenen zugeordnet wird. Ab 2017 wird die Einteilung dann nicht mehr in Pflegestufen, sondern in Pflegegrade erfolgen. Das Prozedere wird aber weitestgehend gleich bleiben.

Das Pflegetagebuch kann ein sehr hilfreiches Instrument beim Gutachtertermin sein. Denn in dem Pflegetagebuch wird erfasst, wobei der Betroffene Hilfe braucht und welche Tätigkeiten die Pflegeperson täglich wie lange erbringt. Dadurch sind sämtliche Aspekte der täglichen Pflege genau dokumentiert. Anders als bei einem mündlichen Bericht ist damit die Gefahr, dass etwas vergessen wird, minimiert.

Sollte der Antrag auf Leistungen abgelehnt oder eine zu niedrige Pflegestufe zuerkannt werden, kann das Pflegetagebuch außerdem ein wichtiges Mittel sein, um im Widerspruchsverfahren die tatsächliche Pflegebedürftigkeit nachzuweisen.

Das Führen eines Pflegetagebuches erfolgt immer auf freiwilliger Basis. Die Pflegeperson ist also nicht dazu verpflichtet, die täglichen Hilfeleistungen zu dokumentieren. Und der Gutachter des MDK kann darf keine Einsicht in das Pflegetagebuch verlangen. Es bleibt somit der Entscheidung der Pflegeperson überlassen, ob sie ein Pflegetagebuch anlegt und ob sie es dem Gutachter zeigt. In der Praxis hat sich das Pflegetagebuch aber bewährt.

 

Was wird im Pflegetagebuch dokumentiert?

Die Inhalte, die im Pflegetagebuch dokumentiert werden, orientierten sich an der Pflegeplanung nach dem Pflegeversicherungsgesetz. Dabei gliedern sich die notwendigen Hilfeleistungen in vier Bereiche:

  1. Körperpflege; z.B. Hilfe beim Waschen, Kämmen, Zähneputzen oder Toilettengang
  2. Ernährung; z.B. Hilfe beim mundgerechten Zubereiten von Speisen oder bei der Nahrungsaufnahme
  3. Mobilität; z.B. Hilfe beim Aufstehen, An- und Ausziehen, Gehen oder Verlassen der Wohnung
  4. Hauswirtschaftliche Versorgung; z.B. Hilfe beim Kochen, Putzen, Einkaufen oder Wäsche waschen
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Die einzelnen Leistungen werden zum einen in Minutenangaben erfasst. Zum anderen kann angegeben werden, in welcher Form die Unterstützung erfolgt. Leitet die Pflegeperson den Betroffenen nur an, unterstützt die den Betroffenen bei der Durchführung, übernimmt sie Tätigkeiten teilweise für den Betroffenen oder verrichtet sie die Aktivitäten? Je nachdem, wie umfangreich die täglichen Hilfeleistungen sind und welchen Zeitraum sie in Anspruch nehmen, wird dann die entsprechende Pflegestufe zugeordnet.

 

Was sollte im Pflegetagebuch außerdem erfasst werden?

Neben den täglichen Verrichtungen sollte im Pflegetagebuch erfasst werden, wenn Besonderheiten aufgetreten sind. Dies können beispielsweise starke Schmerzen oder eine kurzzeitige Zusatzerkrankung wie eine Erkältung sein. Zudem sollten vermeintliche Kleinigkeiten festgehalten werden.

Das Nachschenken von Getränken, Hilfe beim Händewaschen nach dem Essen oder das Zurechtrücken der Kleidung sind Handgriffe, die oft automatisch erfolgen. Für die Einschätzung der Pflegebedürftigkeit spielen aber auch sie eine Rolle.

Außerdem sollte vermerkt werden, wenn Umstände vorliegen, die die tägliche Pflege erschweren. Hierzu können unter anderem Übergewicht, steife Gelenke, fehlende Bereitschaft zur Kooperation, aber auch schwierige räumliche Verhältnisse gehören.

Müssen Hilfsmittel eingesetzt werden oder sind für bestimmte Tätigkeiten zwei Pflegepersonen erforderlich, sollte dies ebenfalls notiert werden. All das wirkt sich nämlich auf den Zeitaufwand aus.

Einen gesonderten Aspekt im Pflegetagebuch bildet eine vorliegende Demenz. Hat die Demenz zur Folge, dass beim Betroffenen eine sogenannte Einschränkung in den Alltagskompetenzen gegeben ist, besteht ein Anspruch auf zusätzliche Leistungen.

Diese belaufen sich auf etwa 100 bis 200 Euro pro Monat und werden unabhängig von den sonstigen Versicherungsleistungen gewährt. Für die sogenannten speziellen Betreuungsleistungen ist ein separater Antrag notwendig. Die Auswirkungen der Demenz können aber ebenfalls im Pflegetagebuch erfasst werden.

 

Wie lange sollte das Pflegetagebuch geführt werden?

Wenn ein Antrag bei der Pflegeversicherung eingegangen ist, muss sie innerhalb von 14 Tagen einen Termin vereinbaren. Diese 14 Tage sollte die Pflegeperson nutzen, um den Pflegebedarf zu erfassen.

Ein Pflegetagebuch, das die tägliche Pflege mindestens zwei Wochen lang lückenlos dokumentiert, ermöglicht einen guten Überblick über die tatsächliche Pflegesituation. Denn der Gutachter kennt den Betroffenen nicht und kann sich bei seiner Einschätzung nur an dem orientierten, was er bei seinem Besuch vorfindet. Insofern erlebt er nur eine Momentaufnahme.

 

Wo sind Pflegetagebücher erhältlich?

Vordrucke für Pflegetagebücher sind kostenlos bei den Kranken- und Pflegekassen erhältlich. Dort können sie in Form von Heften angefordert werden. Daneben stehen die Vordrucke meist auch auf den Internetseiten zum Download zur Verfügung.

Pflegedienste bieten ebenfalls oft kostenfreie Pflegetagebücher an. Die Pflegeperson muss aber weder den Vordruck der Kranken- oder Pflegeversicherung, bei der der Betroffene versichert ist, noch überhaupt ein Musterformular verwenden. Stattdessen kann sie die Aufzeichnungen auch selbst anlegen.

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Eine einheitliche Form für die Pflegetagebücher gibt es nämlich nicht. Und oft sind die Vordrucke recht allgemein gehalten. Deshalb kann es sinnvoll sein, eigene Listen oder stichwortartige Beschreibungen der Tagesabläufe hinzuzufügen. Dadurch kann sich der Gutachter ein noch detailliertes Bild machen.

[Vorlage für ein Pflegetagebuch]

 

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