5 Vorurteile zur privaten Krankenversicherung aufgeklärt

5 Vorurteile zur privaten Krankenversicherung aufgeklärt

Im Krankheitsfall ist es wichtig und beruhigend, eine starke Krankenversicherung an seiner Seite zu haben. Dabei kann die private Krankenversicherung eine gute Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung sein.

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Wer selbstständig ist oder als angestellter Arbeitnehmer ein Einkommen erzielt, das über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, kann zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung wählen.

Er kann also selbst entscheiden, ob er freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bleiben oder Mitglied in einer privaten Krankenversicherung (PKV) werden möchte. Am Ende ist entscheidend, dass der Versicherte die Variante wählt, die ihm den bestmöglichen Schutz bietet.

Denn die Gesundheit ist und bleibt nun einmal das höchste Gut. Gerade mit Blick auf die private Krankenversicherung gibt es aber zahlreiche Klischees und Irrtümer.

Wir haben die fünf häufigsten Vorurteile zur
PKV zusammengetragen – und klären sie auf:

 

Vorurteil Nr. 1: Die Beiträge in der PKV steigen ständig.

Willkürliche Erhöhungen des Versicherungsbeitrags sind in der PKV ausgeschlossen. Das gilt auch für Beitragssteigerungen aufgrund des Alters. Bloß weil der Versicherungsnehmer älter wird, kann sein Versicherer also die künftigen Versicherungsbeiträge nicht ohne Weiteres erhöhen.

Stattdessen erfolgen Beitragssteigerungen in der PKV unter Voraussetzungen, die gesetzlich festgelegt sind. Möglich ist das beispielsweise dann, wenn die Behandlungskosten steigen und sich gleichzeitig die Lebenserwartung erhöht.

Steigende Kosten im Gesundheitswesen betreffen aber nicht nur die PKV, sondern ganz genauso auch die GKV. Aus diesem Grund werden die Beiträge in der GKV ebenfalls regelmäßig erhöht. Bei der GKV kommt außerdem noch dazu, dass der demographische Wandel Einfluss auf die Beitragshöhe hat. Denn es gibt immer weniger Erwerbstätige, die Beiträge zahlen und damit die Krankheitskosten von zunehmend mehr Rentnern mitfinanzieren müssen.

Dass der Eindruck entsteht, dass es immer nur in der PKV zu Beitragserhöhungen kommt, hat einen einfachen Grund: Private Krankenkassen sind privatwirtschaftliche Unternehmen in der Versicherungsbranche. Und als Unternehmen informieren die privaten Krankenkassen ihre Versicherungsnehmer über jede Beitragsänderung.

Im Unterschied dazu werden Beitragserhöhungen in der GKV eher abstrakt kommuniziert. Dabei wird den Versicherten mitgeteilt, dass der prozentuale Beitragssatz oder der Zusatzbeitrag steigt. Unter einer angekündigten Beitragserhöhung um beispielsweise 0,2 Prozentpunkte können sich viele aber weniger vorstellen als unter einer konkreten Zahl.

Hinzu kommt, dass es in der GKV indirekt zu Beitragssteigerungen kommen kann. Das ist etwa dann der Fall, wenn die Beitragsbemessungsgrenze angehoben wird, Leistungen wegfallen oder der Versicherte schlicht mehr verdient.

 

Vorurteil Nr. 2: Im Alter ist die PKV kaum noch bezahlbar.

Um zu verhindern, dass die Beiträge in der PKV mit zunehmendem Alter deutlich steigen, beinhalten die Versicherungsprämien zwei Komponenten. So wird ein Teil der Beiträge verwendet, um die aktuellen Krankheitskosten zu finanzieren. Mit dem anderen Teil werden Rücklagen gebildet, die höhere Kosten im Alter abfedern.

Hinzu kommt, dass in der PKV im Alter bestimmte Bestandteile des Versicherungsbeitrags wegfallen. Zu diesen Bestandteilen gehören beispielsweise der gesetzliche Zuschlag von zehn Prozent ab dem 60. Lebensjahr und der Beitrag für die Krankengeldtageversicherung ab dem Renteneintritt.

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Unterm Strich müssen die Beiträge für die PKV im Alter nicht höher sein als die Beiträge für die GKV. Zumal der Versicherungsnehmer in der PKV die Möglichkeit hat, seinen Versicherungsumfang zu reduzieren oder in den Basistarif zu wechseln, um seine Kosten zu senken. In der GKV hingegen muss ausnahmslos der Prozentsatz vom Einkommen als Versicherungsbeitrag bezahlt werden, den der Gesetzgeber festlegt.

 

Vorurteil Nr. 3: Für Familien ist die PKV eher ungeeignet.

Richtig ist, dass in der PKV jeder Versicherte einen eigenen Versicherungsbeitrag bezahlt. Eine kostenfreie Familienversicherung wie in der GKV gibt es in der PKV nicht. Trotzdem heißt das nicht, dass eine Familie in der PKV automatisch höhere Kosten hat als in der GKV. Tatsächlich ist es so, dass die Kosten in vielen Fällen ungefähr gleich hoch ausfallen.

Das liegt daran, dass sich der Versicherungsbeitrag in der GKV nach dem Einkommen bemisst. Vom monatlichen Einkommen wird ein bestimmter Prozentsatz als Beitrag für die GKV abgeführt. Im Unterschied dazu richtet sich der Versicherungsbeitrag in der PKV nicht nach dem Einkommen, sondern ausschließlich nach dem gewählten Tarif und Leistungsumfang.

Dazu ein Rechenbeispiel: Ein Familienvater ist im Management eines mittelständischen Unternehmens tätig und verdient rund 5.000 Euro brutto monatlich. Seine Frau arbeitet in Teilzeit, ihr monatliches Bruttoeinkommen beläuft sich auf 1.500 Euro. Die Familie hat zwei kleine Kinder. Ausgehend von fiktiven und gerundeten Durchschnittswerten, könnte die Beitragsrechnung ungefähr so aussehen:

 

. Alle in der GKV Mutter in der GKV, Vater und Kinder in der PKV
Beitrag Vater 795,00 Euro 450,00 Euro
Beitrag Mutter 275,00 Euro 275,00 Euro
Beitrag Kind 1 kostenfrei 125,00 Euro
Beitrag Kind 2 kostenfrei 125,00 Euro
Zuschuss der Arbeitgeber – 500,00 Euro – 450,00 Euro
Versicherungsbeitrag 570,00 Euro 525,00 Euro

 

 

Vorurteil Nr. 4: In der PKV gibt es einen Selbstbehalt, in der GKV nicht.

In der PKV wird in aller Regel ein Selbstbehalt vereinbart. Der Selbstbehalt ist der Betrag, mit dem sich der Versicherungsnehmer aus eigener Tasche an den Krankheitskosten beteiligt. Die Kosten, die über den vereinbarten Selbstbehalt hinausgehen, übernimmt die PKV.

In der GKV muss sich der Versicherte aber ganz genauso an den Krankheitskosten beteiligen. Löst er beispielsweise Medikamente ein, verschreibt ihm der Arzt Krankengymnastik oder wird ein Krankenhausaufenthalt notwendig, muss der Versicherte eine Zuzahlung leisten.

Eine Befreiung von den Zuzahlungen ist erst dann möglich, wenn die Zuzahlungen zwei Prozent (bei chronisch Kranken ein Prozent) des jährlichen Bruttoeinkommens überschreiten. Bei einem Jahreseinkommen von 36.000 Euro beispielsweise muss der Versicherte Zuzahlungen von immerhin 720 Euro übernehmen, bevor eine Zuzahlungsbefreiung in Frage kommt. In der GKV gibt es also ebenfalls eine Selbstbeteiligung, auch wenn diese vielleicht nicht ganz so offensichtlich ist wie in der PKV.

Zudem gibt es eine Reihe von Leistungen, die im Leistungskatalog der GKV gar nicht vorgesehen sind oder nur anteilig übernommen werden. Braucht der Versicherte beispielsweise eine Brille, bekommt er von der GKV bestenfalls einen Zuschuss. Auch bei Zahnersatz werden die Kosten nur bis zur Höhe der befundbezogenen Festzuschüsse übernommen.

 

Vorurteil Nr. 5: Die PKV bietet keinen besseren Schutz als die GKV.

Die GKV übernimmt alle Krankheitskosten, die anfallen, um die Gesundheit wieder herzustellen und zu erhalten. Voraussetzung ist, dass die Leistungen, Behandlungen und Therapien aus medizinischer Sicht notwendig sind. Ist der Versicherte krank, muss er also nicht befürchten, dass er eine notwendige Behandlung nicht bekommt.

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Allerdings sieht der Leistungskatalog der GKV in vielen Bereichen nur eine Grundversorgung vor. Diese ist zwar ausreichend. Doch wenn der Versicherte bessere oder umfangreichere Leistungen möchte, muss er diese selbst bezahlen. Anders als in der PKV kann der Versicherte in der GKV dabei keinen Einfluss auf den Versicherungsumfang nehmen. Denn der Leistungskatalog wird vom Gesetzgeber festgelegt.

In der PKV kann sich der Versicherte seinen Leistungsumfang selbst zusammenstellen. Natürlich steigt der Versicherungsbeitrag mit dem Umfang der vereinbarten Versicherungsleistungen. Dafür kann sich der Versicherte aber ein Paket schnüren, das weit über dem Niveau der GKV liegt. Und die vereinbarten Leistungen sind vertraglich festgehalten. Der Versicherte muss also nicht befürchten, dass Leistungen bei gleichem Beitrag einfach gekürzt werden oder wegfallen.

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