Die wichtigsten Infos rund um Rezepte, 1. Teil

Die wichtigsten Infos rund um Rezepte, 1. Teil

Wenn der Arzt feststellt, dass sein Patient ein bestimmtes Medikament braucht, stellt er ein Rezept aus. Und dieses Rezept kann verschiedene Farben haben.

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Durch ein Rezept verordnet der Arzt ein Arznei- oder Heilmittel. Bei Arzneimitteln wird dabei zwischen verschreibungspflichtigen und verschreibungsfreien Medikamenten unterschieden. Verschreibungsfreie Medikamente können einfach so in der Apotheke gekauft werden. Ein ärztliches Rezept ist dafür nicht notwendig.

Im Unterschied dazu unterliegen verschreibungspflichtige Medikamente der Rezeptpflicht. Die Apotheke darf diese Medikamente nur gegen Vorlage eines entsprechenden Rezeptes vom Arzt aushändigen. Nun sehen die Rezepte, die ein Arzt ausstellt, aber unterschiedlich aus. Nur: Was hat es mit den verschiedenen Farben auf sich? Wann stellt der Arzt welches Rezept aus? Was muss auf einem Rezept stehen? Und wie lange kann ein Rezept eigentlich eingelöst werden?

In einem zweiteiligen Beitrag haben wir die wichtigsten Infos rund um Rezepte zusammengestellt. Dabei erklären wir in diesem 1. Teil, was es mit den verschiedenen Farben auf sich hat.

 

Die unterschiedlichen Rezeptarten

Wenn der Arzt ein Medikament verordnet, hat er mehrere Rezeptformulare zur Auswahl. Welchen Vordruck er verwendet, hängt zum einen vom verordneten Medikament und zum anderen davon ab, ob der Patient gesetzlich oder privat krankenversichert ist. Die Rezeptformulare haben verschiedene Farben. Der Apotheker sieht so auf den ersten Blick, um welche Art von Verordnung es sich handelt.

 

Das rote Rezept

Ist der Patient gesetzlich krankenversichert, wird ihm der Arzt meist ein rosarotes Rezept ausstellen. Dieses Rezept wird auch Kassenrezept genannt, denn die Medikamente, die auf diesem Rezept verordnet werden, werden von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet.

Der Patient muss sich nur mit dem gesetzlich festgelegten Anteil an den Kosten beteiligen. Dieser Anteil beträgt grundsätzlich zehn Prozent des Abgabepreises. Allerdings muss der Patient mindestens fünf und höchstens zehn Euro zuzahlen. Ein rotes Rezept sollte der Patient innerhalb von vier Wochen in der Apotheke einlösen.

Achtung: Eigentlich ist das rosarote Kassenrezept drei Monate lang gültig. Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten die Kosten aber nur in den ersten vier Wochen. Hat der Arzt das Rezept vor mehr als vier Wochen ausgestellt, wird es bei der Einlösung wie ein Privatrezept behandelt.

 

Das blaue Rezept

Ist der Patient privat krankenversichert, stellt der Arzt ein blaues Rezept aus. Das blaue Rezept heißt deshalb auch Privatrezept und wenn der Patient das Rezept in der Apotheke einlöst, muss er den vollen Abgabepreis bezahlen. Der Apotheker stempelt das Rezept ab.

Das abgestempelte Rezept reicht der Patient daraufhin bei seiner Krankenversicherung ein, die ihm die Kosten erstattet. Ein blaues Rezept ist grundsätzlich drei Monate lang gültig. Je nach Versicherungstarif kann es aber sein, dass die private Krankenversicherung die Kosten nur dann erstattet, wenn der Patient sein Rezept innerhalb von vier Wochen einlöst.

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Ist der Patient gesetzlich krankenversichert, kann er ebenfalls ein blaues Rezept von seinem Arzt bekommen. Nämlich dann, wenn der Arzt ein Medikament verordnet, das zwar verschreibungspflichtig, im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aber nicht enthalten ist. Für den Patienten heißt das, dass er das Medikament komplett selbst bezahlen muss.

 

Das gelbe Rezept

Auf einem gelben Rezept werden Medikamente verordnet, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen. Hierzu zählen beispielsweise starke Schmerzmittel, Medikamente zur Behandlung von ADHS und Drogenersatzstoffe wie Methadon. Das gelbe Rezept wird auch Betäubungsmittel-Rezept oder kurz BTM-Rezept genannt.

Das Rezeptformular ist ein amtlicher Vordruck, der strengen Auflagen unterliegt. Um einem Missbrauch vorzubeugen, ist jedes BTM-Rezept mit einer Seriennummer versehen. Außerdem besteht es aus drei Teilen. Einen Teil behält der Arzt, ein Teil wird zur Abrechnung an die Krankenkasse geschickt und einen Teil bewahrt die Apotheke, in der das Rezept eingelöst wurde, drei Jahre lang auf.

Die Zuzahlung ist beim gelben Rezept genauso wie beim roten Rezept. Der Patient beteiligt sich also mit zehn Prozent am Abgabepreis, und das im Rahmen zwischen fünf und zehn Euro. Das gelbe Rezept muss innerhalb von sieben Tagen eingelöst werden, danach verfällt es.

 

Das weiße Rezept

Das weiße Rezept, das auch T-Rezept heißt, ist für Medikamente vorgesehen, die die Wirkstoffe Thalidomid, Pomalidomid und Lenalidomid enthalten. Wie das BTM-Rezept ist auch das weiße Rezept ein amtliches, zweiteiliges Formular, das strengen Auflagen unterliegt.

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte gibt die Rezeptformulare nur an Ärzte aus, die über eine ausreichende Sachkenntnis verfügen. Und auch nur diese Ärzte dürfen solche Rezepte ausstellen. Der Grund hierfür ist, dass die Wirkstoffe eine fruchtschädigende Wirkung haben, bei einem Embryo also Fehlbildungen verursachen können. Das weiße Rezept ist sechs Tage lang gültig.

 

Das grüne Rezept

Zum grünen Rezept greift der Arzt, wenn er ein verschreibungsfreies Medikament empfiehlt. Dabei können auf einem grünen Rezept beliebig viele Medikamente aufgeführt sein. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für Medikamente auf einem grünen Rezept nicht. Der Patient muss die Medikamente also selbst bezahlen.

Ob er gesetzlich oder privat krankenversichert ist, spielt dabei keine Rolle. Und weil die Medikamente auf dem Rezept nicht verschreibungspflichtig sind, versteht sich das grüne Rezept in erster Linie als Merkhilfe für den Patienten. Der Arzt könnte seine Medikamentenempfehlung letztlich genauso auch auf einem Notizzettel aufschreiben. Ein grünes Rezept ist unbegrenzt gültig.

Tipp: Der Patient sollte sich bei seiner Krankenkasse erkundigen, ob sie sich nicht vielleicht doch an den Kosten beteiligt. Manchmal gewähren die Krankenkassen zumindest einen Zuschuss. Falls nicht, kann der Patient die Kassenzettel aus der Apotheke sammeln und seine Ausgaben als Krankheitskosten in der Steuererklärung angeben.

 

Die verschiedenen Rezeptarten noch einmal auf einen Blick

Rezeptname Farbe Verwendung Gültigkeit
Kassenrezept rot verschreibungspflichtige Medikamente, die die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen 4 Wochen
Privatrezept blau verschreibungspflichtige Medikamente, die die privaten Krankenversicherungen bezahlen und die gesetzlich Versicherte selbst zahlen müssen 3 Monate
BTM-Rezept gelb Medikamente, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen 7 Tage
T-Rezept weiß Medikamente mit den Wirkstoffen Thalidomid, Pomalidomid und Lenalidomid 6 Tage
Grünes Rezept grün verschreibungsfreie Medikamente unbegrenzt
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Heiner Trautmann, - Pflegedienstleitung, Anita Bokel, - Stationsleiterin, Peter Machinski, Inhaber Agentur für Altenpflege und Haushaltshilfen, Mike Bocholt, Pflege-Qualitätsmangament und Christian Gülcan Inhaber & Gründer Haushaltshilfen-Agentur Senioren-Familienservice und Betreiber dieser Webseite, schreiben hier Wissenswertes, Ratgeber und Tipps zum Thema Pflege, Betreuung, Gesundheitsthemen, Haushaltshilfen und Versorgung. Unsere Inhalte sind in keiner Weise ein Ersatz für professionelle Diagnosen, Beratungen oder Behandlungen durch ausgebildete und anerkannte Ärzte/Ärztinnen.

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