Infos zur neuen Psychotherapie-Richtlinie
Neue Leistungsangebote und besser erreichbare Psychotherapeuten: Eine neue Psychotherapie-Richtlinie soll dazu beitragen, dass Betroffene in einer Krisensituation schneller Hilfe bekommen.
Seit April 2017 gilt eine veränderte Psychotherapie-Richtlinie. Darin sind zum einen neue Leistungen definiert. Zum anderen soll die Richtlinie die Erreichbarkeit von Psychotherapeuten verbessern.
Das Ziel ist, dass Betroffene in einer Krisensituation durch die sogenannte Akutbehandlung schneller Unterstützung erhalten sollen. Doch was heißt das? Im folgenden Beitrag klären wir die wichtigsten Infos zur neuen Psychotherapie-Richtlinie.
Inhalt
- 1 Wie viele Menschen sind von einer psychischen Störung betroffen?
- 1.1 Was sind die wichtigsten Änderungen bei der neuen Psychotherapie-Richtlinie?
- 1.2 Verkürzt sich durch die neue Psychotherapie-Richtlinie die Wartezeit auf einen Therapieplatz?
- 1.3 Verändert die neue Richtlinie die psychotherapeutische Behandlung als solches?
- 1.4 Wann ist eine Psychotherapie überhaupt notwendig?
- 1.5 Wie sieht es eigentlich mit dem Datenschutz bei einer Psychotherapie aus?
- 1.6 Könnte die neue Psychotherapie-Richtlinie dem Patienten auch Nachteile bringen?
- 1.7
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Wie viele Menschen sind von einer psychischen Störung betroffen?
Psychische Erkrankungen sind zu einem großen Thema geworden. Depressionen, Burn-Out oder Angstzustände scheinen sich fast schon zu Volkskrankheiten zu entwickeln.
Und tatsächlich gehen Schätzungen davon aus, dass fast jeder zweite Deutsche irgendwann im Verlauf seines Lebens einmal an einer psychischen Störung leidet. Allerdings sind längst nicht alle Störungen gleich ernsthafte Erkrankungen, die behandelt werden müssen. Viele psychische Störungen treten nur kurzzeitig auf und bilden sich von alleine wieder zurück.
Was sind die wichtigsten Änderungen bei der neuen Psychotherapie-Richtlinie?
Die wichtigste Neuerung bezieht sich auf die sogenannte Akutbehandlung. Steckt ein Betroffener in einer Krisensituation, hat er Anspruch auf eine psychotherapeutische Sprechstunde. Die Wartezeit auf diese Sprechstunde soll möglichst kurz ausfallen.
Die Sprechstunde selbst versteht sich als ein Orientierungsgespräch, bei dem der Psychotherapeut abklärt, ob eine psychische Störung vorliegt, die behandelungsbedürftig ist. Ist das der Fall, kann er weitere Behandlungsschritte verordnen. Die Idee dahinter ist, dass eine schnellere Hilfe bei akuten Problemen ermöglicht werden soll.
Weitere wichtige Neuerungen sind:
- Therapeuten können Gruppentherapien einfacher und besser abrechnen. Deshalb wird es künftig vermutlich auch mehr Angebote für Gruppentherapien geben.
- Bei Kurzzeittherapien müssen Therapeuten keine Anträge mehr stellen und überprüfen lassen. Bislang war das notwendig, um die Kostenübernahme durch die Krankenkasse zu gewährleisten.
- Bei Langzeittherapien wurde die Anzahl der veranschlagten Sitzungen von 45 auf 60 erhöht.
Verkürzt sich durch die neue Psychotherapie-Richtlinie die Wartezeit auf einen Therapieplatz?
Die neue Psychotherapie-Richtlinie verändert die Rahmenbedingungen dahingehend, dass dem Betroffenen bei akuten Problemen schneller geholfen werden kann. Der zeitnahe Kontakt zu einem Psychotherapeuten, das verpflichtende Orientierungsgespräch und die Möglichkeit einer Akutbehandlung sollen den Betroffenen in seiner Krisensituation kurzfristig entlasten und damit einer Verschlimmerung entgegenwirken.
Allerdings heißt das nicht automatisch, dass sich dadurch auch die Wartezeit auf einen Therapieplatz verkürzt. Denn der Erstkontakt und die Akutbehandlung sollen schnelle Hilfe in einer konkreten Belastungssituation ermöglichen. Gleichzeitig wird im Rahmen des Orientierungsgesprächs abgeklärt, ob der Betroffene überhaupt eine Behandlung braucht.
Der Erstkontakt umfasst somit eine kurzfristige Hilfestellung im Rahmen einer Sitzung und stellt zunächst nur einen eventuellen Behandlungsbedarf fest. Ob und welche Auswirkungen die Richtlinie auf die Wartezeit auf einen Therapieplatz haben wird, bleibt abzuwarten.
Verändert die neue Richtlinie die psychotherapeutische Behandlung als solches?
Auf die psychotherapeutischen Behandlungen selbst wirkt sich die neue Richtlinie nicht aus. Das Versorgungssystem der Krankenkassen unterscheidet nach wie vor zwischen Verhaltenstherapien und Behandlungen mit tiefenpsychologischer Ausrichtung.
Die neuen Leistungsangebote fördern zwar eher Behandlungsverfahren, die kurzfristige Unterstützung bieten und bei denen die Informationsvermittlung im Vordergrund steht, und weniger Langzeittherapien mit einer engen Beziehung zwischen Patient und Therapeut.
Aber der Patient erhält die Therapie, die der Therapeut im konkreten Fall für angebracht und notwendig hält und die er zusammen mit dem Patienten vereinbart hat.
Wann ist eine Psychotherapie überhaupt notwendig?
Nicht jede Krisensituation und nicht jedes Problem führt zu einer psychischen Störung, die eine Krankheit ist und behandelt werden muss. Schwere Schicksalsschläge oder familiäre Probleme beispielsweise können den Betroffenen zwar massiv belasten. Allerdings entsteht daraus nicht automatisch die Notwendigkeit einer Psychotherapie.
Eine Psychotherapie ist, vereinfacht erklärt, dann angezeigt, wenn der Betroffene seine Gefühle, seine Denkweisen oder sein Verhalten nicht oder nur in geringem Umfang regulieren kann. Und wenn seine eigenen Bemühungen, die Belastungssituation in den Griff zu bekommen, gescheitert sind.
Bei psychischen Problemen oder sozialen Schwierigkeiten, die keine psychische Erkrankung im engeren Sinne sind, findet der Betroffene auch Hilfe bei städtischen oder kirchlichen Beratungsstellen.
Wie sieht es eigentlich mit dem Datenschutz bei einer Psychotherapie aus?
Psychotherapeuten unterliegen der Schweigepflicht. Gegenüber Dritten dürfen sie nur dann Auskunft erteilen, wenn der Patienten sie ausdrücklich von der Schweigepflicht entbunden hat. Auch die Krankenkassen gehen sorgfältig und verantwortungsvoll mit den Daten um.
Innerhalb des Versorgungssystems hat nur der behandelnde Therapeut Einblick in den Therapieverlauf und die besprochenen Inhalte. Allerdings wird in die Akte eingetragen, dass der Patient eine Psychotherapie in Anspruch genommen hat. Möchte der Patient später eine Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen oder muss er an derer Stelle Auszüge aus seinen Krankenkassendaten vorlegen, kann er also nicht verheimlichen, dass er eine Therapie hinter sich hat.
Könnte die neue Psychotherapie-Richtlinie dem Patienten auch Nachteile bringen?
Es dauert mitunter recht lange, bis ein Patient einen Termin und einen Therapieplatz bekommt. Zudem ist die Anzahl an Psychotherapeuten begrenzt. Gab es in der Nähe des Wohnortes keinen Therapeuten oder hätte der Patient sehr lange auf einen Termin warten müssen, konnte er deshalb mit eben dieser Begründung auch auf einen Therapeuten ohne Kassenleistungen zurückgreifen.
In Zukunft werden die Krankenkassen die Anträge auf die Therapiekostenübernahme von Therapeuten ohne Kassenzulassung vermutlich öfter ablehnen. Denn durch die Regelung, dass der Patient Anspruch auf eine zeitnahe Erstsprechstunde hat, fällt die Begründung der langen Wartezeit weg.
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