Haushaltshilfe Steuern
Steuern und Schwarzarbeit
Grundsätzlich darf man als Haushaltshilfe mit Arbeit in einem Privat Haushalt nicht mehr als 400 Euro im Monat verdienen. Denn auch solche Jobs sind nun mal Steuer pflichtig. Leider melden die wenigsten Familien, die eine Haushaltshilfe bei sich im Haushalt beschäftigen diese auch an.
Man sollte nie vergessen, dass auch so etwas vor dem Gesetz als Schwarzarbeit zählt und damit verfassungswidrig ist.
Der Arbeitgeber, in diesem Fall die Familie, die eine Haushaltshilfe bei sich im Haushalt beschäftigt, hat eine Steuer Pauschale von 12% zu zahlen. Diese 12 % sind unterteilt in 5% Renten- und Krankenversicherung und 2% normale Steuer. Allerdings kann man die Kosten für eine Haushaltshilfe im Nachhinein steuerlich absetzen.
In haushalten mit getrennter Veranlagung sieht das Gesetz diese Steuervergünstigung für beide Ehepartner jeweils zu 50 % vor.
Wichtig ist auch noch die Tatsache, dass Sozialhilfe Empfänger oder Hartz vier Empfänger durch diese Regelung eher benachteiligt sind. In diesem Fall kann man von der Steuerregelung leider nur sehr wenig profitieren, weil man nur in einem sehr begrenzten Umfang etwas dazu verdienen darf, denn sonnst droht einem die Kürzung der sozial Leistungen vom Amt.
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