Was sich 2020 im Bereich Gesundheit ändert, Teil 3

Was sich 2020 im Bereich Gesundheit ändert, Teil 3

Bis zu vier Medikamentenabgaben pro Rezept, ein höherer Festzuschuss beim Zahnersatz, die Impfpflicht gegen Masern, eine bundesweite Rufnummer für ärztliche Notdienste oder mehr Sprechstunden für Kassenpatienten: Mit dem Jahreswechsel wurden einige Neuerungen für Patienten auf den Weg gebracht.

Was sich 2020 im Bereich Gesundheit ändert, Teil 3

In einer dreiteiligen Übersicht zeigen wir, was sich 2020 im Bereich Gesundheit ändert.

Hier ist Teil 3!:

Nur noch ein Rezept bei Heilmitteln

Bislang gibt es bei Krankengymnastik, Ergotherapien, Massagen und ähnlichen Heilmitteln eine Erst- und eine Folgeverordnung. Zum 1. Oktober 2020 tritt eine neue Heilmittel-Richtlinie in Kraft. Dadurch gibt es dann pro Fall nur noch ein Rezept für eine orientierende Behandlungsmenge.

Ist es medizinisch notwendig, kann der Arzt mehr Behandlungen verordnen, ohne dass dafür ein besonderer Antrag notwendig ist. Außerdem muss der Patient die Behandlung nicht mehr innerhalb von 14 Tagen ab der Ausstellung des Rezepts beginnen, sondern hat in Zukunft 28 Tage Zeit.

In begründeten Fällen kann der Patient die Behandlung auch für mehr als zwei Wochen unterbrechen, ohne dass das Rezept seine Gültigkeit verliert.

Dass die Änderungen erst ab Oktober greifen, liegt daran, dass die Software in den Praxen umgestellt werden muss. Und dafür braucht es eine gewisse Vorlaufzeit.

Gesundheits-Apps auf Rezept

Ein digitales Tagebuch für Symptome, eine Dokumentation der Blutzuckerwerte, Verhaltenstipps bei Migräne oder Unterstützung während der Schwangerschaft: Künftig sollen Ärzte ihren Patienten solche Gesundheits-Apps per Rezept verordnen können. Der Startschuss fällt voraussichtlich im zweiten Quartal 2020.

Bevor es losgehen kann, müssen aber noch ein paar Anforderungen erfüllt sein. Dazu gehört, dass die Kassenärztliche Bundesvereinigung bis Ende März ein Sicherheitskonzept erarbeiten muss.

Anschließend werden die Anbieter der Apps in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zertifiziert.

Eine zusätzliche Prüfung führt das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte durch. Dabei geht es um Faktoren wie Sicherheit, Qualität, Funktionstauglichkeit und Datenschutz.

Außerdem wird die jeweilige App als Medizinprodukt überprüft. Wie genau die Prüfung abläuft, muss aber noch geregelt werden.

Die geprüften und zertifizierten Apps werden im nächsten Schritt in das Verzeichnis für Digitale Gesundheitsanwendungen aufgenommen. Dieses Verzeichnis listet alle kassenpflichtigen Gesundheits-Apps auf.

Schafft es eine App in das Verzeichnis, kann sie der Arzt zunächst ein Jahr lang auf Rezept verschreiben. Die Kosten übernimmt die gesetzliche Krankenkasse.

Der Anbieter der App muss im Verlauf dieses Jahres nachweisen, dass die App tatsächlich einen medizinischen Nutzen hat oder zu einer besseren Versorgung der Patienten beiträgt.

Wie seine App vergütet wird, handelt er selbst mit dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung aus.

Organisiertes Programm zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs

Ab 2020 erhalten Frauen zwischen 20 und 65 Jahren regelmäßig Post von der Krankenkasse. Darin werden sie alle fünf Jahre zu einer Untersuchung zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs eingeladen.

Außerdem werden sie darin über den Nutzen und die Risiken der altersabhängigen Angebote im Rahmen des Früherkennungsprogramms informiert.

  • Wie bisher können Frauen zwischen 20 und 34 Jahren einmal pro Jahr den sogenannten Pap-Test durchführen lassen. Dabei wird ein Abstrich vom Gebärmutterhals gemacht und auf veränderte Zellen untersucht. Je nach Ergebnis können sich daran weitere Untersuchungen anschließen.

  • Bei Frauen ab 35 Jahren wird der jährliche Test durch eine Kombinationsuntersuchung ersetzt. Sie umfasst neben dem Pap-Test auch einen HPV-Test. Der HPV-Test untersucht auf veränderte Zellen und auf humane Papillom-Viren. Die Kombinationsuntersuchung wird alle drei Jahre angeboten. Auch hier können je nach Ergebnis weitere Untersuchungen folgen.

Unabhängig von der Einladung der Krankenkasse können Frauen auch weiterhin Untersuchungen zur Krebsfrüherkennung in Anspruch nehmen.

Für Frauen, die älter sind als 65, gilt das ebenfalls. Am Anspruch auf eine klinische Untersuchung pro Jahr zusätzlich zum Screening auf Gebärmutterhalskrebs ändert sich nichts.

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat schon 2018 beschlossen, dass die Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs als organisiertes Programm aufgebaut werden soll. Wie beim Darmkrebs-Screening bildet das Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz die Basis.

Frauenärzte müssen die Ergebnisse der Untersuchungen elektronisch dokumentieren und in verschlüsselter Form an die jeweilige Kassenärztliche Vereinigung übermitteln. In den Schreiben der Krankenkassen finden sich Infos über die geplante Erhebung und Verarbeitung der Daten.

Fettabsaugen unter strengen Bedingungen Kassenleistung

Bei Lipödemen im Stadium 3 können die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für das Fettabsaugen übernehmen. Allerdings ist das an enge Voraussetzungen geknüpft.

Beim Lipödem handelt es sich um eine krankhafte Vermehrung des Fettgewebes. Die Störung kann an den Armen und den Beinen auftreten und insbesondere im Stadium 3 neben Bewegungseinschränkungen auch starke Schmerzen verursachen. Betroffen von dem Krankheitsbild sind fast nur Frauen.

Für eine gesicherte Diagnose muss der behandelnde Arzt feststellen, dass die Patientin an ausgeprägten Lipödemen leidet, die sich in überhängenden Gewebeanteilen von Haut und Unterhaut sowie einem Druck- oder Berührungsschmerz im Weichteilgewebe der betroffenen Arme oder Beine äußern.

Außerdem muss zunächst sechs Monate lang durchgehend eine konservative Behandlung mit Lymphdrainage, Kompression und Bewegungstherapie durchgeführt werden. Lindert die Therapie die Beschwerden nicht, kann der Arzt die Fettabsaugung verordnen.

Voraussetzung ist aber, dass der Body Mass Index (BMI) der Patientin unter 35 liegt. Bei einem BMI ab 35 soll zusätzlich zur Fettabsaugung eine Behandlung der Adipositas erfolgen. Ist der BMI höher als 40, wird zunächst keine Fettabsaugung durchgeführt. Stattdessen soll dann erst die Adipositas behandelt werden.

Die gesetzlichen Krankenkassen können bei Lipödemen im Stadium 3 sowohl ambulante als auch stationäre Eingriffe bezahlen. Allerdings ist das an strenge Bedingungen geknüpft. So muss vor dem ersten Eingriff eine Operationsplanung stattfinden.

Dabei muss dokumentiert werden, welche Körperteile behandelt werden, wie viele Eingriffe es voraussichtlich geben wird und wie viel Fettgewebe abgesaugt werden soll.

Mehr als drei Liter reines Fettgewebe dürfen bei einem Eingriff nur dann abgesaugt werden, wenn sichergestellt ist, dass die Patientin nach dem Eingriff mindestens zwölf Stunden lang unter Beobachtung steht.

Die Leistungen für die Fettabsaugung dürfen Fachärzte für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie abrechnen. Für andere Fachärzte, die solche Operationen durchführen, hat der Gemeinsame Bundesausschuss Anforderungen definiert, wann sie die Leistungen ebenfalls abrechnen können.

Die Entscheidung, dass die gesetzlichen Krankenkassen die Fettabsaugung bezahlen, gilt zunächst von 2020 bis Ende 2024.

Bis dorthin soll eine wissenschaftliche Studie abgeschlossen sein, die den Nutzen und die Risiken bei einer Fettabsaugung auch in den Stadien 1 und 2 untersucht.

Besucher lesen auch gerade folgenden Beitrag:  Altbewährtes Heilmittel: Melissengeist selbstgemacht

Mehr Ratgeber, Tipps und Anleitungen:

Thema: Was sich 2020 im Bereich Gesundheit ändert, Teil 3

-

Übersicht:
Fachartikel
Verzeichnis
Über uns


pflege99

Autoren Profil:
FB/Twitter

Veröffentlicht von

Autoren Profil:

Heiner Trautmann, - Pflegedienstleitung, Anita Bokel, - Stationsleiterin, Peter Machinski, Inhaber Agentur für Altenpflege und Haushaltshilfen, Mike Bocholt, Pflege-Qualitätsmangament und Christian Gülcan Inhaber & Gründer Haushaltshilfen-Agentur Senioren-Familienservice und Betreiber dieser Webseite, schreiben hier Wissenswertes, Ratgeber und Tipps zum Thema Pflege, Betreuung, Gesundheitsthemen, Haushaltshilfen und Versorgung. Unsere Inhalte sind in keiner Weise ein Ersatz für professionelle Diagnosen, Beratungen oder Behandlungen durch ausgebildete und anerkannte Ärzte/Ärztinnen.

Kommentar verfassen