Die wichtigsten Änderungen in Sachen Gesundheit und Pflege in 2012
Das Jahr 2012 bringt einige Veränderungen mit sich, beispielsweise im Zusammenhang mit der gesetzlichen Krankenversicherung, mit Besuchen beim Zahnarzt und im Hinblick auf die Pflege von Angehörigen.
Hier die wichtigsten Änderungen im Sachen
Gesundheit und Pflege in 2012 in der Übersicht:
Die Beitragsbemessungs- und die Versicherungspflichtgrenze steigen.
Wie jedes Jahr wurden auch für 2012 die Grenzen für die Beitragsbemessung und die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung neu festgesetzt. Die Beitragsbemessungsgrenze ist von bislang 3.712,50 auf nun 3.825 Euro gestiegen.
Liegt das monatliche Bruttoeinkommen über dieser Grenze, müssen für die Einnahmen oberhalb von 3.825 Euro keine Beiträge in die Krankenkasse einbezahlt werden. Die Versicherungspflichtgrenze hat sich von 49.500 auf 50.850 Euro erhöht. Bis zu dieser Grenze besteht für Arbeitnehmer Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Übersteigt das Jahreseinkommen die Versicherungspflichtgrenze, können Arbeitnehmer frei entscheiden, ob sie weiterhin freiwillige Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben oder in eine private Krankenversicherung wechseln möchten.
Die drohende Insolvenz einer Krankenkasse muss frühzeitig angekündigt werden.
Nach dem Versorgungsstrukturgesetz, das am 01. Januar in Kraft getreten ist, muss eine Krankenkasse ihre Mitglieder acht Wochen vor der möglichen Schließung informieren, falls die Insolvenz droht. Außerdem muss die Krankenkasse ihre Mitglieder im Fall der Schließung beim Wechsel der Krankenkasse unterstützen.
Hierfür muss sie dem Informationsschreiben eine Liste mit Krankenkassen beilegen, aus denen der Versicherte auswählen kann. Sämtliche Krankenkassen sind dabei verpflichtet, den Versicherten aufzunehmen, eine Ablehnung wegen des Alters, eines geringen Einkommens oder einer Erkrankung ist nicht zulässig.
Hatte die bisherige Krankenkasse Heil- und Hilfsmittel bereits bewilligt, muss die neue Krankenkasse diese außerdem ebenfalls bezahlen.
Zahnarztbesuche werden teurer.
Die novellierte Gebührenordnung für Zahnärzte, kurz GOZ, ist seit dem 01. Januar 2012 wirksam. Für gesetzlich Versicherte bedeutet das, dass vor allem Brücken, Kronen und Prothesen teurer werden. Dies liegt daran, dass die Krankenkassen nur die Kosten für die Regelversorgung nach dem Bewertungsmaßstab zahnärztlicher Leistungen übernehmen.
Behandlungen, die über die Regelversorgung hinausgehen, können Zahnärzte entsprechend der GOZ abrechnen. Privat Versicherte erhalten ihre Rechnung immer nach der GOZ, weshalb für sie Zahnarztbesuche im Allgemeinen teurer werden.
Die Familienpflegezeit kann in Anspruch genommen werden.
Eine Neuerung ist die sogenannte Familienpflegezeit, die Arbeitnehmer in Anspruch nehmen können, wenn sie einen Angehörigen pflegen. Das Modell sieht vor, dass ein Arbeitnehmer seine Arbeitszeit über einen Zeitraum von zwei Jahren ohne gravierende Geldeinbußen auf bis zu 15 Wochenstunden verringern kann.
Reduziert der Arbeitnehmer seine wöchentliche Arbeitszeit beispielsweise um die Hälfte, erhält er von seinem Arbeitgeber für die kommenden zwei Jahre 75 Prozent seines bisherigen Bruttoeinkommens. Nach Ablauf der zwei Jahre erhöht der Arbeitnehmer seine Wochenarbeitszeit wieder auf den vollen Umfang, erhält aber weiterhin die 75 Prozent seines ursprünglichen Lohnes oder Gehalts.
Dies wird fortgeführt, bis die Vorauszahlungen während der Familienpflegezeit wieder ausgeglichen sind, meist wird dies ebenfalls nach zwei Jahren der Fall sein. Um die Ausfallrisiken des Arbeitgebers zu reduzieren, falls der Arbeitnehmer während der Familienpflegezeit berufs- oder erwerbsunfähig werden sollte, muss eine entsprechende Versicherung abgeschlossen werden. Wichtig zu wissen ist außerdem, dass der Arbeitgeber einer Familienpflegezeit nicht zustimmen muss.
Die Sätze in den Pflegestufen werden angehoben.
Für Pflegebedürftige, die Unterstützung von den Pflegekassen erhalten, sind die Sätze zu Jahresbeginn angehoben werden. Bei der Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst wurden die Sätze in Pflegestufe I um zehn Euro auf 450 Euro monatlich erhöht.
In Pflegestufe II sind die Sätze um 60 Euro auf 1.100 Euro im Monat und in Pflegestufe III um 40 Euro auf 1.550 Euro monatlich gestiegen. Ebenfalls angehoben wurde das Pflegegeld. In den Pflegestufen I und II erhöht sich das Pflegegeld um jeweils 10 Euro auf 235 und 440 Euro, bei Pflegestufe III werden 700 Euro pro Monat bezahlt.
Die Sätze für die Leistungen in der Tages- und Nacht- sowie der Kurzzeit- und Verhinderungspflege wurden um jeweils 40 Euro auf 1.550 Euro erhöht, gleiches gilt für stationäre Pflegeleistungen bei Pflegestufe III.
Für die Pflegeversicherung ist eine Reform geplant.
Nach den Plänen der Bundesregierung soll 2012 die Reform der Pflegeversicherung vorangebracht werden. So sollen zum 01. Juli zum einen die Leistungen für Demenzkranke erhöht werden. Zum anderen sollen Pflegebedürftige, bei denen die Versorgung durch ambulante Pflegedienste erfolgt, mehr Flexibilität bei der Vereinbarung von Leistungspaketen haben.
Diese Änderungen sollen durch höhere Pflegeversicherungsbeiträge ab 2013 finanziert werden. Denkbar ist außerdem, dass private Vorsorgemaßnahmen für den Pflegefall mit Steuervorteilen belohnt werden.
Warmwasseranlagen müssen künftig überprüft werden.
Eine Novelle der Trinkwasserverordnung, kurz TVO, sieht vor, dass Vermieter ab 2012 einmal pro Jahr überprüfen müssen, ob ihre Warmwasseranlagen legionellenfrei sind. Legionellen sind Bakterien, die unter anderem Lungenentzündungen hervorrufen können. Gleichzeitig gelten neue Grenzwerte für Uran und Cadmium.
So darf ein Liter Wasser maximal 0,01 Milligramm Uran enthalten, der Grenzwert für Cadmium wurde, wie von der Weltgesundheitsorganisation WHO gefordert, auf 0,003 Milligramm pro Liter reduziert. Cadmium ist ein Schwermetall, das zu Schädigungen der Knochen und der Nieren führen kann.
Die novellierte TVO gilt bereits seit November 2011 und verpflichtet Vermieter dann zu der jährlichen Überprüfung, wenn es in einem Mehrfamilienhaus eine zentrale Wassererwärmung gibt oder wenn die Trinkwassererwärmung und die Wasserentnahmestelle durch Leitungen mit mehr als drei Liter Fassungsvermögen verbunden sind. Dies entspricht Leitungen mit einer Länge von etwa zwei bis drei Metern. Wird ein Haus privat genutzt, ist die Kontrolle der Anlage nicht vorgeschrieben.
Mehr Tipps, Anleitungen und Informationen zur Pflege & Hilfe:
- Wichtige Infos zur Vorsorgevollmacht
- Tipps zum Umgang mit Demenzkranken
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- Übersicht zur Kinderkrankenpflege
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Thema: Die wichtigsten Änderungen in Sachen Gesundheit und Pflege in 2012
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