Expertenstandard Pflege

Expertenstandard Pflege

Die Qualitätsbeauftragten

Der Expertenstandard in der Pflege soll durch das Messen von Kriterien das Erreichen eines Qualitätsniveaus überprüfen und sichern. Die Festlegung von solchen Expertenstandards erfolgt durch die Pflegedienstleistung, die hierfür in den meisten Fällen einen Qualitätsbeauftragten hat.

Die Expertenstandards haben durch diese Art der Legitimtion den Status einer Dienstanweisung und sind dementsprechend verbindlich durchzuführen. Eine Richtlinie ersetzt allerdings in keiner Weise die nötige soziale Kompetenz der Mitarbeiter, die je nach Situation auch einmal über die Standards hinausgehen müssen.

Zur Überprüfung von den Expertenstandard Pflege macht es notwendig, dass alle pflegerischen Aktivitäten sorgfältig und allgemein verständlich dokumentiert werden. Als Ziele der Expertenstandard Pflege kann man folgende verstehen:

Vollständige Vorbereitung und Pflegeplanung- und qualität verbessern durch Dokumentation.

Zu beachten ist allerdings, dass mit diesen Standards keine allgemeinen Standards gemeint sind. Bei der Wahl einer Pflegeeinrichtung kann und sollte man sich dementsprechend von den Standard in Kenntnis setzen lassen.

Genauso wie von der Überprüfung der Standards. Hier ist es oft hilfreich sich verschiedene Einrichtungen genauer anzusehen und immer wieder bei Unklarheiten nachzufragen. Nur so kann man sich am Ende sicher sein, dass man sich für die richtige Pflegeeinrichtung entschieden hat.

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