Die Haushaltshilfe richtig anmelden

Die Haushaltshilfe richtig anmelden

Zu wenig Zeit für die Hausarbeit, eine Erkrankung, altersbedingte Einschränkungen: Es kann verschiedene Gründe geben, warum ein Privathaushalt eine Haushaltshilfe beschäftigt. Je nach Situation kann die Unterstützung im Haushalt sogar eine Leistung der Kranken- oder Pflegekasse sein. Doch so oder so muss die Haushaltshilfe angemeldet werden. Warum das so ist, welche Beschäftigungsmöglichkeiten infrage kommen und was es für eine richtige Anmeldung der Haushaltshilfe zu beachten gilt, erklären wir in diesem Beitrag.

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Die Haushaltshilfe richtig anmelden

Die Anmeldung der Haushaltshilfe ist Pflicht

Auch ein Privathaushalt ist hierzulande dazu verpflichtet, eine Haushaltshilfe anzumelden. Einer Haushaltshilfe, die legal angestellt ist, stehen die allgemeinen Rechte als Arbeitnehmer zu. So hat sie zum Beispiel Anspruch auf eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und auf Urlaub.

Arbeitet die Haushaltshilfe ohne Anmeldung, handelt es sich um Schwarzarbeit. Fliegt die Beschäftigung auf, droht ein Bußgeld bis zu 5.000 Euro.

Der bürokratische Aufwand bei der Anmeldung ist sehr gering. Das gilt vor allem dann, wenn es sich um einen Minijob handelt. Andersherum ergeben sich für den Privathaushalt aber zwei wichtige Vorteile. Der erste Vorteil besteht darin, dass die Aufwendungen für die Haushaltshilfe von der Steuer abgesetzt werden können.

Als zweiter Vorteil kommt dazu, dass die Haushaltshilfe automatisch in der gesetzlichen Unfallversicherung abgesichert ist. Sollte sie sich bei der Arbeit verletzten, trägt die Unfallversicherung die Kosten.

Die Anmeldung über die Minijob-Zentrale

Verdient die Haushaltshilfe nicht mehr als 520 Euro pro Monat, handelt es sich um eine geringfügige Beschäftigung, auch bekannt als Minijob. In diesem Fall wird die Haushaltshilfe über die Minijob-Zentrale angemeldet.

Für die Anmeldung gibt es das sogenannte Haushaltscheck-Verfahren. Der Privathaushalt muss dann als Arbeitgeber geringe Abgaben bezahlen, die als Pauschalabgaben in die Renten-, Kranken- und Unfallversicherung fließen.

Auf der Webseite der Minijob-Zentrale steht ein Rechner bereit, über den ermittelt werden kann, wie hoch die Kosten für die Haushaltshilfe werden. Außerdem finden sich dort die notwendigen Formulare und weitere Informationen.

Haushaltshilfe im Rahmen einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit

Übersteigt das monatliche Einkommen der Haushaltshilfe die Grenze von 520 Euro, liegt eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit vor. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Privathaushalt seiner Hilfe mehr bezahlt oder ob sie mehrere Minijobs ausübt und dadurch die Minijob-Grenze überschreitet.

Bei einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit muss der Arbeitgeber Lohnsteuer abführen.

Außerdem muss er die Haushaltshilfe bei der Krankenkasse anmelden und jeweils den Arbeitgeberanteil zur Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung bezahlen. Damit hier alles seine Richtigkeit hat, macht es Sinn, sich zuvor mit einem Steuerberater zusammenzusetzen.

Vorübergehende Beschäftigung mit der 70-Tage-Regelung

Ist absehbar, dass die Unterstützung der Haushaltshilfe nur für einen begrenzten Zeitraum benötigt wird, kann die 70-Tage-Regelung die richtige Lösung sein. Wie der Name schon andeutet, ist ein Beschäftigungsverhältnis bei dieser Variante strikt auf 70 Tage beschränkt. Wie viel die Haushaltshilfe verdient, spielt hingegen keine Rolle. Hier gibt es keine Höchstgrenzen.

Die Anmeldung der Haushaltshilfe bei der 70-Tage-Regelung erfolgt über die Minijob-Zentrale. Sozialabgaben muss der Privathaushalt nicht abführen. Allerdings fallen geringe Umlagen an, die sich nach dem Bruttolohn bemessen.

Haushaltshilfe als Leistung der Kranken- oder Pflegekasse

Wer längere Zeit stationär in Behandlung war, einen Unfall hatte oder schwer erkrankt ist und krankheitsbedingt Hilfe im Haushalt braucht, sollte sich mit seiner Krankenkasse in Verbindung setzen. Viele Krankenkassen übernehmen für einen Zeitraum von vier Wochen die Kosten für eine Haushaltshilfe. Der Versicherte muss lediglich einen geringen Eigenanteil leisten.

Wichtig zu wissen ist aber, dass die Haushaltshilfe in diesem Fall wirklich nur für haushaltsnahe Arbeiten zuständig ist. Dazu gehören zum Beispiel Kochen, Wäsche waschen, die Wohnung reinigen oder Gartenarbeiten. Eine Pflegekraft ist die Haushaltshilfe nicht.

Liegt Pflegebedürftigkeit mit mindestens Pflegegrad 1 vor, kann Anspruch auf eine Haushaltshilfe als Leistung der Pflegeversicherung bestehen. Auch hier ist die Haushaltshilfe aber keine Pflegekraft, sondern kümmert sich nur um haushaltsnahe Dienstleistungen.

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Die Pflegekasse übernimmt die Kosten, wenn es sich um einen zertifizierten Anbieter handelt. Wer alles zu den zertifizierten Anbietern zählt, ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. Ratsam ist deshalb, mit der zuständigen Pflegekasse abzuklären, welche Möglichkeit im eigenen Fall bestehen.

Die Suche nach einer Haushaltshilfe

Wird die Haushaltshilfe nach einem Unfall oder wegen einer Erkrankung benötigt, kümmert sich in aller Regel die Krankenkasse um eine entsprechende Arbeitskraft. Ansonsten wird sich der Privathaushalt selbst auf die Suche machen müssen.

Stellenanzeigen in der lokalen Tageszeitung, im örtlichen Anzeigenblatt oder in Onlineportalen halten passende Angebote bereit. Daneben kann es sich lohnen, sich im Bekanntenkreis umzuhören, ob jemand eine zuverlässige Putzkraft kennt.

Klappt die Suche auf diese Weise nicht, können Vermittlungsagenturen oder professionelle Dienstleister wie ein Reinigungsservice die richtigen Ansprechpartner sein. Eine Haushaltshilfe ist dann zwar meist teurer, aber dafür fällt der bürokratische Aufwand weg.

Denn der Privathaushalt wird nicht zum Arbeitgeber, sondern ist lediglich Auftraggeber des Dienstleisters und bezahlt dessen Rechnung.

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Heiner Trautmann, - Pflegedienstleitung, Anita Bokel, - Stationsleiterin, Peter Machinski, Inhaber Agentur für Altenpflege und Haushaltshilfen, Mike Bocholt, Pflege-Qualitätsmangament und Christian Gülcan Inhaber & Gründer Haushaltshilfen-Agentur Senioren-Familienservice und Betreiber dieser Webseite, schreiben hier Wissenswertes, Ratgeber und Tipps zum Thema Pflege, Betreuung, Gesundheitsthemen, Haushaltshilfen und Versorgung. Unsere Inhalte sind in keiner Weise ein Ersatz für professionelle Diagnosen, Beratungen oder Behandlungen durch ausgebildete und anerkannte Ärzte/Ärztinnen.

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