Leistungen der Pflegekasse kombinieren – 5 Beispiele

Leistungen der Pflegekasse kombinieren – 5 Beispiele

In sehr vielen Fällen übernehmen Angehörige die Pflege. Denn weder sie selbst noch der Pflegebedürftige möchten eine stationäre Unterbringung im Heim. Allerdings bedeutet es eine hohe Belastung, einen Angehörigen zu Hause zu pflegen.

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Leistungen der Pflegekasse kombinieren - 5 Beispiele

Wer das monate- oder gar jahrelang leistet, läuft Gefahr, sich irgendwann aufzureiben. Zudem kann es passieren, dass die Pflegeperson bestimmte Aufgaben wie zum Beispiel körperlich schwere Tätigkeiten irgendwann einfach selbst nicht mehr schafft.

Doch dass die Pflegeperson Unterstützung oder eine kurze Auszeit braucht, muss keineswegs die Pflege zu Hause beenden und den gefürchteten Umzug ins Heim für den Pflegebedürftigen bedeuten.

Denn die Pflegeversicherung bietet eine Reihe von Leistungen, um pflegende Angehörige zu entlasten. Zusätzlich zum Pflegegeld können sie verschiedene Hilfen beantragen, die die Situation für alle Beteiligten erleichtern.

Wir zeigen anhand von fünf Beispielen, wie Betroffene Leistungen der Pflegekasse kombinieren können: 

  1. Beispiel: Pflegegeld und ambulanter Pflegedienst

Bisher hat Frau Müller ihren Ehemann komplett alleine gepflegt. Weil Herr Müller Pflegegrad 3 hat, bezahlt die Pflegeversicherung ein Pflegegeld von 545 Euro monatlich. Allerdings ist Frau Müller auch schon eine ältere Dame.

Deshalb schafft sie es nicht mehr, ihren Mann bei der Körperhygiene zu unterstützen. Aus diesem Grund kommt ab sofort dreimal pro Woche ein ambulanter Pflegedienst vorbei.

Die Pflegekräfte helfen Herrn Müller beim Duschen, Rasieren, Kämmen und Wechseln der Kleidung. Der Pflegedienst berechnet für seine Unterstützung 389,40 Euro pro Monat und rechnet die Sachleistung direkt mit der Pflegekasse ab.

Liegt der Pflegegrad 3 vor, bezahlt die Pflegekasse solche Sachleistungen bis zu einem monatlichen Höchstbetrag von 1.298 Euro. Herr Müller schöpft diesen Betrag nicht voll aus und kann deshalb auch weiterhin Pflegegeld bekommen.

Allerdings wird das Pflegegeld um den Anteil gekürzt, der von der maximal möglichen Sachleistung in Anspruch genommen wird. Dabei ist nicht der Betrag in Euro maßgeblich, sondern nur der Anteil in Prozent.

Bei Herr Müller belaufen sich die Sachleistungen auf 389,40 Euro. Das entspricht 30 Prozent des monatlichen Höchstbetrags für Sachleistungen von 1.298 Euro. Folglich wird das Pflegegeld um 30 Prozent gekürzt und beläuft sich in Zukunft auf 381,50 Euro.

Die Eheleute Müller verzichten nun zwar auf einen Teil des Pflegegeldes. Aber durch die Sachleistung hilft der ambulante Pflegedienst Frau Müller bei den Tätigkeiten, die sie nicht mehr schafft. Frau Müller ist dadurch entlastet und Herr Müller gut versorgt.

  1. Beispiel: Entlastungsleistungen

Bei einer Untersuchung stellt sich heraus, dass Herr Müller an Demenz erkrankt ist. Frau Müller lässt sich daraufhin von ihrer Pflegeversicherung beraten, welche Möglichkeiten es nun gibt.

Die Pflegekasse informiert Frau Müller über die Entlastungsleistungen und empfiehlt einen Gesprächskreis für Demenzkranke. Herr Müller findet die Idee gut und besucht die Gesprächsrunde einmal pro Woche.

Die Teilnahme kostet 95 Euro monatlich. Frau Müller bezahlt die Rechnung und legt sie anschließend der Pflegekasse vor. Die Pflegekasse erstattet das Geld dann aus dem Entlastungsbetrag.

Pflegebedürftige haben Anspruch auf diesen Entlastungsbetrag. Er beträgt 125 Euro pro Monat. Da der Entlastungsbetrag zweckgebunden ist und nur für anerkannte Betreuungs- und Entlastungsleistungen gewährt wird, wird er aber nicht als Pauschale ausgezahlt.

Stattdessen muss der Pflegebedürftige die entsprechende Rechnung einreichen, die die Pflegekasse dann erstattet.

Nimmt der Pflegebedürftige den Erstattungsbetrag gar nicht oder nur teilweise in Anspruch, kann der nicht genutzte Anteil bis zur Mitte des Folgejahres angespart werden. Anschließend kann das Guthaben eingesetzt werden, um eine höhere Einmalausgabe zu finanzieren.

Die Gesprächsgruppe hilft Herrn Müller dabei, mit seiner Erkrankung umzugehen. Durch den Entlastungsbetrag übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten. Die Eheleute Müller haben so keine Mehrausgaben. Gleichzeitig kann Frau Müller die Zeit, in der ihr Mann bei der Gesprächsgruppe ist, für sich nutzen.

  1. Beispiel: Umwandlungsanspruch

Wird der Höchstbetrag für Pflegesachleistungen nicht vollständig ausgeschöpft, kann der Rest für weitere Betreuungs- und Entlastungsleistungen eingesetzt werden. Der Entlastungsbeitrag von 125 Euro wird auf diese Weise aufgestockt.

Diese Möglichkeit wird auch Umwandlungsanspruch genannt. Allerdings ist der Umwandlungsanspruch begrenzt, und zwar auf 40 Prozent des Höchstbetrags für die Pflegesachleistungen im jeweiligen Pflegerad.

Da Herr Müller Pflegegrad 3 hat, kann er somit maximal 40 Prozent von 1.298 Euro für zusätzliche Betreuungsleistungen nutzen. Das sind 519,20 Euro. Das Geld kann zum Beispiel in eine stundenweise Betreuung fließen, wenn Frau Müller etwas unternehmen möchte.

Macht Herr Müller vom Umwandlungsanspruch Gebrauch, wird das Pflegegeld wie bei der Sachleistung anteilig gekürzt.

Wandelt Herr Müller die Sachleistungen teilweise um und nutzt das Geld für Entlastungs- oder Betreuungsleistungen, wird Frau Müller spürbar entlastet.

Denn sie kann sich auf diese Weise Auszeiten freischaufeln, in denen sie etwas unternehmen, durchatmen und neue Kraft tanken kann. Vor allem wenn die Pflege des Angehörigen körperlich machbar, aber psychisch sehr belastend ist, kann das sehr wichtig sein.

  1. Beispiel: Pflegegeld, ambulanter Pflegedienst und Tages- oder Nachtpflege

Der Gesundheitszustand von Herr Müller verschlechtert sich zunehmend. Deshalb entscheiden die Eheleute, dass Herr Müller an zwei Tagen pro Woche in eine Tagespflege-Einrichtung geht.

An diesen beiden Tagen wird Herr Müller morgens zu Hause abgeholt. In der Einrichtung nimmt er an verschiedenen Aktivitäten wie Gesangsgruppen, Bastelstunden oder Gesprächskreisen teil und isst gemeinsam mit anderen Senioren zu Mittag.

Am späten Nachmittag wird Herr Müller wieder nach Hause gefahren. Den wöchentlichen Gesprächskreis, an dem Herr Müller bislang teilgenommen hat, besucht er nicht mehr.

Die Betreuung in der Tagespflege-Einrichtung kostet 597 Euro im Monat. Da die Pflegekasse bei Pflegegrad 3 bis zu 1.298 Euro monatlich übernimmt, bezahlt sie die Kosten komplett.

Herr Müller muss für die Unterkunft, die Verpflegung und die Investitionskosten einen Eigenanteil von 175 Euro monatlich bezahlen. Dafür nutzt er den Entlastungsbetrag von 125 Euro, so dass nur die Differenz von 50 Euro bleibt.

Auf das Pflegegeld und die Sachleistung durch den ambulanten Pflegedienst hat der Besuch der Tagespflege-Einrichtung keinerlei Auswirkungen. Denn Leistungen der Tages- und Nachtpflege werden seit dem Pflegestärkungsgesetz I nicht angerechnet, sondern zusätzlich gewährt.

Durch den verschlechterten Zustand von Herr Müller ist sein Pflegeaufwand gestiegen. Frau Müller muss sich aber deswegen nicht zwischen der Pflege zu Hause und der Unterbringung im Heim entscheiden.

Kombiniert sie die Leistungen der Pflegeversicherung geschickt miteinander, kann ihr Mann weiterhin zu Hause bleiben und ist trotzdem gut versorgt. Gleichzeitig ist Frau Müller entlastet und auch der Eigenanteil fällt kaum ins Gewicht.

  1. Beispiel: Pflegegeld und Kurzzeitpflege

Durch die jahrelange Pflege ihres Mannes ist Frau Müller müde und kaputt. Sie möchte deshalb ein paar Tage verreisen, um sich zu erholen und neue Kraft zu schöpfen.

Damit die Pflege und Betreuung ihres Mannes sichergestellt ist, hat sie sich in einer Pflegeeinrichtung um einen Kurzzeitpflegeplatz für Herr Müller kümmert.

Für die Kurzzeitpflege berechnet die Einrichtung insgesamt 1.740 Euro. 840 Euro davon entfallen auf die pflegebedingten Kosten, die restlichen 900 Euro werden für die Unterkunft, die Verpflegung und die Investitionskosten fällig.

Die Pflegeversicherung übernimmt die pflegebedingten Kosten von 840 Euro. Den Rest muss Herr Müller selbst bezahlen. In der Zeit, in der er in Kurzzeitpflege ist, bekommt er das halbe Pflegegeld.

Generell bezahlt die Pflegekasse eine Kurzzeitpflege für bis zu acht Wochen pro Jahr. Der Höchstbetrag beläuft sich auf 1.612 Euro.

Er kann aber verdoppelt werden, wenn der Pflegebedürftige den Betrag, der ihm pro Jahr für die Verhinderungspflege zusteht, noch nicht ausgeschöpft hat und für die Kurzzeitpflege einsetzt.

Die Pflege eines Angehörigen ist anstrengend und belastend. Damit sich Frau Müller eine Auszeit nehmen kann, müssen die Eheleute zwar einen Teil der Betreuungskosten selbst finanzieren. Aber unterm Strich ist das besser, als wenn Frau Müller irgendwann so angeschlagen ist, dass sie ihren Mann gar nicht mehr pflegen kann.

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