Was macht einen barrierefreien Zugang aus? 1. Teil

Was macht einen barrierefreien Zugang aus? 1. Teil

Ein selbstbestimmtes Leben im vertrauten Umfeld wünschen sich viele Menschen. Doch eine Erkrankung oder das fortgeschrittene Alter können die Anforderungen an das Wohnumfeld verändern. Umso besser ist dann, wenn die Wohnung barrierefrei ist. Denn der Alltag lässt sich umso leichter bewältigen, je weniger Hürden vorhanden sind. Doch ein barrierefreies oder zumindest barrierearmes Wohnumfeld fängt schon vor dem Eingang an.

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Was macht einen barrierefreien Zugang aus 1. Teil

Der Bewohner braucht schließlich nicht nur ein Zuhause, in dem er sich sicher bewegen kann. Stattdessen muss es ihm genauso möglich sein, seine Wohnung sicher zu erreichen und zu verlassen.

Damit stellt sich aber die Frage, was einen barrierefreien Zugang ausmacht. Wie sollte er gestaltet sein? Welchen Anforderungen muss er gerecht werden?

In einem zweiteiligen Ratgeber gehen wir solchen Fragen nach:

Grundlegendes zu barrierefreien Zugängen und Türen

In einem barrierefreien Wohnumfeld gilt grundsätzlich, dass alle Eingänge und Türen gut zu erkennen und einfach bedienbar sein müssen. Außerdem muss ihre Gestaltung gewährleisten, dass alle Bewohner die Zugänge sicher passieren können.

Die Barrierefreiheit berücksichtigt aber nicht nur Bewohner, die auf Gehhilfen angewiesen sind oder im Rollstuhl sitzen. Vielmehr dürfen Eingänge auch für Bewohner mit anderen körperlichen Einschränkungen oder geistigen Behinderungen keine gefährlichen Hindernisse oder unüberwindbaren Hürden sein.

Die grundsätzlichen Voraussetzungen für eine
barrierefreie Tür sind deshalb, dass sie

  • eindeutig als Wohnungs- oder Haustür zu erkennen sein muss. Um das zu erreichen, kann der entsprechende Bereich zum Beispiel in auffälligen Farben gehalten, gut ausgeleuchtet und mit einem Boden mit einer anderen Struktur ausgestattet sein.

  • einfach zu bedienen sein muss. Eine Türklinke, die bequem zu erreichen ist, oder ein elektrischer Türöffner leisten hier gute Dienste.

  • keine hohe Schwelle, Stufe oder sonstige Stolperkante haben sollte.

  • so breit sein muss, dass auch ein Bewohner mit Rollator oder im Rollstuhl sicher und bequem durchfahren kann.

Unterschiedliche Typen von Türen

Bei den Türen wird zwischen verschiedenen Typen unterschieden. Dabei ergeben sich die Unterschiede in erster Linie aus der Art und Weise, wie die Türen geöffnet und geschlossen werden:

  • Eine Drehflügeltür hat einen Flügel, der um eine senkrechte Achse gedreht werden kann. Dabei kann eine Drehflügeltür eine sogenannte Anschlagtür sein, bei der das Türblatt gegen einen Widerstand stößt. Die andere Ausführung ist eine Pendel- oder Schwingtür. Sie hat einen oder zwei Flügel. Beim Öffnen schwingen die Flügel durch und federn anschließend wieder zurück.

  • Eine Schiebetür läuft in Schienen. Um sie zu öffnen oder zu schließen, wird das Türblatt waagerecht zur Seite geschoben.

  • Bei einer Falttür besteht aus Türblatt aus mehreren Teilen, die sich ähnlich wie eine Ziehharmonika zusammenklappen.

  • Bei einer Automatiktür sorgt ein elektrischer Antrieb dafür, dass sich die Tür öffnet und schließt.

  • Eine Drehtür verfügt über Kammern. Sie dreht sich im Kreis und gibt die Öffnung frei, wenn die jeweilige Kammer die entsprechende Position erreicht hat. Drehtüren sind vor allem in Einkaufszentren, Hotels und öffentlichen Gebäuden anzutreffen.

Dreh- und Pendeltüren sind für Personen mit eingeschränkter Mobilität nur schwer zu passieren. Für ein barrierefreies Umfeld scheiden solche Türen deshalb aus.

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Barrierefreie Zugänge und Türen nach DIN 18040-2

Für den Begriff der Barrierefreiheit gibt es eine gesetzliche Definition. Gemäß § 4 BGG (Behindertengleichstellungsgesetz) ist dann eine barrierefreie Anlage gegeben, wenn sie für alle Personen gleichermaßen – und damit auch unabhängig von möglichen Einschränkungen – zugänglich und nutzbar ist.

Was das barrierefreie Bauen und Wohnen angeht, gibt es vom Gesetzgeber aber keine konkreten Vorschriften. Diese Aufgabe übernimmt vielmehr die DIN 18040-2. Die Norm legt die barrierefreie Gestaltung und Ausstattung von Wohnungen, Wohnhäusern und Außenanlagen fest.

Allerdings unterscheidet die Norm zwischen barrierefreiem und rollstuhlgerechtem Wohnraum. Ist ein Umfeld so ausgestaltet, dass es von einem Rollstuhlfahrer uneingeschränkt genutzt werden kann, ist es immer und automatisch auch barrierefrei.

Ein rollstuhlgerechtes Umfeld hingegen geht noch einen Schritt weiter. Es berücksichtigt nämlich zusätzlich die Anforderungen und Bedürfnisse, die sich speziell bei einer Nutzung im Rollstuhl ergeben. Ein barrierefreies Umfeld muss deshalb nicht unbedingt auch rollstuhlgerecht sein.

Der barrierefreie Zugang zum Haus

Das barrierefreie Wohnen fängt schon vor der Wohnungs- und Haustür an. Denn es geht nicht nur darum, dass der Bewohner die Räume in seiner Wohnung sicher und möglichst ohne Einschränkungen nutzen kann. Vielmehr sollte es ihm auch möglich sein, seine Wohnung ohne fremde Hilfe zu erreichen und zu verlassen.

Ein barrierefreier Zugang setzt deshalb zunächst einmal entsprechende Zuwege voraus. Sie sollten im Idealfall so breit sein, dass zwei Bewohner mit Rollator oder im Rollstuhl ohne Schwierigkeiten aneinander vorbeikommen.

Außerdem sollte ein barrierefreier Zugang ohne hohe Schwellen, Stufen oder Treppen auskommen. Geht das nicht, ist eine Rampe oder ein Treppenlift notwendig.

Weitere Anforderungen, die die DIN 18040-2 an einen barrierefreien Zugang stellt, sind unter anderem diese:

  • Gehwege müssen leicht auffindbar und immer beleuchtet sein.

  • Menschen mit sensorischen Einschränkungen müssen sich gut orientieren und sicher zurechtfinden können. Das lässt sich zum Beispiel mit starken Farbkontrasten, unterschiedlichen Bodenbelägen, akustischen Signalen oder auffälligen Begrenzungen erreichen.

  • Der Eingangsbereich sollte einen Schutz vor der Witterung bieten.

  • Vor den Türen muss es ausreichend große Bewegungsflächen geben, die ermöglichen, dort mit dem Rollator oder Rollstuhl zu wenden.

  • Bogenförmige, U-förmige oder senkrecht angeordnete Türklinken machen Personen mit motorischen Einschränkungen oder einem reduzierten Sehvermögen die Nutzung leichter.

Ideal, aber keine Vorschrift, ist eine Automatiktür, die sich von selbst mit der notwendigen Verzögerung öffnet und schließt. Neben dem Briefkasten und der Klingel sollte der Eingangsbereich außerdem mit einer Video- oder Gegensprechanlage ausgestattet sein.

Barrierefreie Türen außer- und innerhalb der Wohnung

Um die Anforderungen an die Barrierefreiheit zu erfüllen, müssen grundsätzlich alle Türen leicht zu bedienen und sicher zu durchqueren sein. Zusätzlich dazu unterscheidet die DIN 18040-2 aber noch einmal zwischen Türen außerhalb und innerhalb der Wohnung.

Zu den Türen außerhalb der Wohnung gehören zum Beispiel die Haustür und die Türen im Hausflur.

Sie müssen folgenden Vorgaben gerecht werden:

  • Die lichte Breite muss mindestens 90 cm und die lichte Höhe mindestens 205 cm betragen. Die Tiefe der Leibung darf 26 cm nicht unterschreiten.

  • Vor einer Drehtür muss es eine mindestens 150 x 150 cm große Bewegungsfläche geben. So eine Bewegungsfläche ist auch vorgeschrieben, wenn sich gegenüber der Tür eine Wand befindet.

  • Die Türklinke oder der Türgriff muss auf einer Höhe von 85 cm angebracht sein. Gleichzeitig muss der Abstand zu anderen Bauteilen oder Ausstattungselementen mindestens 50 cm betragen.

  • Der Türspion muss sich auf einer Höhe von 120 cm befinden, damit auch ein Rollstuhlfahrer ihn nutzen kann.

  • Beschilderungen sollten zwischen 120 und 140 cm hoch angebracht sein.

  • Untere Türanschläge sind nicht zulässig und Schwellen sollten möglichst vermieden werden. Lassen sich Schwellen aus technischen Gründen nicht umgehen, dürfen sie höchstens 2 cm hoch sein.

Anders als außerhalb der Wohnung, wo Türen immer eine Breite von mindestens 90 cm brauchen, genügen innerhalb der Wohnung 80 cm breite Türen. Soll die Wohnung aber barrierefrei und rollstuhlgerecht sein, müssen auch die Türen in der Wohnung 90 cm breit sein.

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Außerdem müssen die Türen so gestaltet sein, dass sie der Bewohner ohne großen Kraftaufwand öffnen und schließen kann.

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Heiner Trautmann, - Pflegedienstleitung, Anita Bokel, - Stationsleiterin, Peter Machinski, Inhaber Agentur für Altenpflege und Haushaltshilfen, Mike Bocholt, Pflege-Qualitätsmangament und Christian Gülcan Inhaber & Gründer Haushaltshilfen-Agentur Senioren-Familienservice und Betreiber dieser Webseite, schreiben hier Wissenswertes, Ratgeber und Tipps zum Thema Pflege, Betreuung, Gesundheitsthemen, Haushaltshilfen und Versorgung. Unsere Inhalte sind in keiner Weise ein Ersatz für professionelle Diagnosen, Beratungen oder Behandlungen durch ausgebildete und anerkannte Ärzte/Ärztinnen.

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