Anmeldung von Haushaltshilfen
Private Haushalte oder einzelne Personen können auch genau so Arbeitgeber sein, wie jeder normale Geschäftsführer.
Damit haben auch diese Menschen nach den Regeln der geringfügigen Beschäftigung zu handeln. Das heißt im Klartext: Man muss seine Haushaltshilfe anmelden, wenn man eine solche bei sich zu Hause beschäftigen möchte. Dies tut man am besten beim Arbeitsamt oder zuständigen Bürgeramt.
Aber auch im Internet kann man sich die Formulare, die man benötigt, um eine Haushaltshilfe anzumelden, herunterladen und dann per Post oder E-Mail an das zuständige Amt schicken.
Haushaltshilfen anmelden
Das anmelden der Haushaltshilfe ist sehr wichtig, denn grundsätzlich darf man als Haushaltshilfe mit Arbeit in einem Privat Haushalt nicht mehr als 400 Euro im Monat verdienen. Und das muss ja auch irgendwie kontrolliert und nachgewiesen werden.
Denn auch solche Jobs sind nun mal Steuer pflichtig. Alles andere zählt als schwarz Arbeit und wird mit hohen Bußgeldern bestraft. Und dieses Bußgeld zahlt nicht etwa die Haushaltshilfe, sondern der Arbeitgeber selbst.
Der Arbeitgeber, in diesem Fall die Familie, die eine Haushaltshilfe bei sich im Haushalt beschäftigt, hat eine Steuer Pauschale von 12% zu zahlen. Diese 12 % sind unterteilt in 5% Renten- und Krankenversicherung und 2% normale Steuer. Allerdings kann man die Kosten für eine Haushaltshilfe im Nachhinein steuerlich absetzen.
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