Medikamente im Ausland kaufen – Infos und Tipps

Medikamente im Ausland kaufen – Infos und Tipps

Urlauber nutzen einen Auslandsaufenthalt gerne, um sich mit Medikamenten einzudecken, die vor Ort kostengünstiger sind als in deutschen Apotheken. Dagegen ist auch grundsätzlich nichts einzuwenden. Allerdings begrenzen die Zollbestimmungen die zulässigen Mengen. Außerdem gibt es ein paar weitere Risiken, die bedacht werden sollten. Das gilt auch für den Online-Einkauf in ausländischen Versandapotheken.

Anzeige

Medikamente im Ausland kaufen - Infos und Tipps

Wir haben die wichtigsten Infos und Tipps für alle zusammengestellt, die Medikamente im Ausland kaufen wollen:

Was gilt bei der Einreise nach Deutschland für Arzneimittel und Medikamente?

Der Reisende darf grundsätzlich mit allen Medikamenten, die er für sich selbst braucht, aus dem Ausland nach Deutschland einreisen. Ob er ein Medikament zuvor schon in Deutschland gekauft hatte und nach dem Urlaub wieder mitbringt oder ob er die Arzneimittel während der Reise im Ausland gekauft hat, spielt keine Rolle.

Ob die Medikamente verschreibungs- oder apothekenpflichtig sind, ist ebenfalls unerheblich. Und es macht keinen Unterschied, ob der Urlauber aus einem EU-Mitgliedsstaat oder einem Drittland zurückkehrt.

Als üblicher persönlicher Bedarf gilt in aller Regel die Menge, die bei der empfohlenen Dosierung für einen Zeitraum von drei Monaten reicht.

Die Dosierungsempfehlung für ein Medikament ergibt sich entweder aus der Packungsbeilage oder aus einer ärztlichen Verordnung. Medikamente, die den Eigenbedarf für drei Monate decken, sind somit zugelassen.

Worauf sollte der Reisende beim Kauf von Medikamenten im Ausland achten?

Bringt der Reisende Medikamente aus einem EU- oder Drittland für den persönlichen Bedarf mit, muss er sie nicht verzollen. Anders kann es aber aussehen, wenn er aus einem zoll- oder steuerrechtlichen Sondergebiet einreist. In diesem Fall können nämlich Einfuhrabgaben fällig werden.

Um böse Überraschungen zu vermeiden, sollte sich der Reisende deshalb im Vorfeld informieren, welche Regelungen in seinem Fall gelten.

Außerdem sollte sich der Reisende über die Ein- und Ausfuhrbestimmungen in seinem Urlaubsland erkundigen. Ob und in welcher Menge er Medikamente im Gepäck haben darf, wenn er in ein anderes Land einreist oder von dort ausreist, können von den Vorgaben in Deutschland abweichen.

Ist der Reisende auf bestimmte Medikamente angewiesen, sollte er sich ein Attest vom Arzt ausstellen lassen. Damit ist er auf der sicheren Seite.

Beim Medikamentenkauf sollte der Reisende bedenken, dass die Präparate im Ausland anders heißen können. Unter welchen Namen ein Medikament im Ausland vertrieben wird, ist meist in der Packungsbeilage aufgeführt. Wichtig ist aber generell, dass der Reisende genau hinschaut.

Denn eine Bezeichnung, die ähnlich klingt, muss nicht zwangsläufig für die gleichen Inhaltsstoffe, Zusammensetzungen oder Dosierungen stehen.

Um verbotene Substanzen sollte der Reisende immer einen großen Bogen machen. Anabolika zum Beispiel dürfen gar nicht in den Verkehr gebracht werden. Einige Medikamente können unter das Betäubungsmittelgesetz fallen und dadurch sehr strengen Auflagen unterliegen.

Vitamin- und Lifestyle-Präparate, Nahrungsergänzungsmittel oder Naturheilmittel wiederum sind im Ausland mitunter frei verkäuflich, gelten in Deutschland aber als Arzneimittel. In diesem Fall kann die zulässige Einfuhrmenge begrenzt sein. Manchmal enthalten solche Produkte auch Substanzen, deren Einfuhr aus artenschutzrechtlichen Gründen untersagt ist.

Bevor der Reisende einkauft, sollte er sich also informieren, wie das jeweilige Medikament in Deutschland eingestuft ist und welche Menge zollfrei bleibt.

Besucher lesen auch gerade folgenden Beitrag:  Wann zahlt die Krankenkasse eine ärztliche Zweitmeinung?

Vorsicht vor Fälschungen

Besonders vorsichtig sollte der Reisende mit Blick auf gefälschte Medikamente sein. Denn Fälschungen können gefährliche Stoffe enthalten, falsch dosiert sein oder fehlerhafte Kennzeichnungen haben.

Die mögliche Folge ist, dass sie eine wesentlich stärke, eine ganz andere oder überhaupt keine Wirkung zeigen. Denkbar ist außerdem, dass die Inhaltsstoffe bedenkliche Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten hervorrufen oder erhebliche Nebenwirkungen haben.

Nun ist für einen Laien aber kaum zu erkennen, ob er es mit einem originalen oder einem gefälschten Produkt zu tun hat. Aus diesem Grund sollte er Arzneimittel nie aus fragwürdigen Quellen, sondern nur und ausnahmslos in zugelassenen Apotheken kaufen.

Worauf muss bei Online-Bestellungen in ausländischen Versandapotheken geachtet werden?

Medikamente aus dem EU-Ausland dürfen dann bestellt werden, wenn in dem jeweiligen Land ähnliche Sicherheitsvorschriften gelten wie in Deutschland. Innerhalb der EU dürfen die Versandapotheken dann Medikamente auf dem Postweg verschicken.

Derzeit gilt das für Online-Apotheken mit Sitz in

  • Island,

  • den Niederlanden, sofern es neben der Versandapotheke auch eine Präsenz-Apotheke gibt,

  • Schweden, allerdings nur für verschreibungspflichtige Medikamente, und

  • Tschechien, hier aber nur für nicht verschreibungspflichtige Medikamente.

Wichtig vor einer Bestellung ist, die Seriosität der Bezugsquelle zu überprüfen. Unbedenklich ist es, Medikamente in deutschen Versandapotheken und bei zugelassenen Anbietern aus der EU zu bestellen. Dabei sind Versandapotheken, die in Europa zugelassen sind, an einem einheitlichen Sicherheitslogo zu erkennen.

Das EU-Sicherheitslogo besteht aus einem weißen Kreuz auf drei grünen Streifen, der jeweiligen Landesflagge und dem Hinweis, dass der legale Handel über die Webseite mit einem Klick auf das Logo überprüft werden kann.

Generell sind die Preise in Online-Apotheken oft günstiger als in der Apotheke vor Ort. Rabatte oder Boni auf verschreibungspflichtige Medikamente dürfen die Versandapotheken gesetzlich Krankenversicherten aber nicht mehr anbieten.

In Versandapotheken, die ihren Sitz in Drittländern haben, dürfen keine Medikamente bestellt werden. Arzneimittel bei Anbietern außerhalb der EU oder des EWG-Wirtschaftsraums zu kaufen und sich per Post zuschicken zu lassen, ist von Deutschland aus grundsätzlich verboten.

Besucher lesen auch gerade folgenden Beitrag:  Nach BGH-Urteil: Wichtige Infos zur Patientenverfügung

Mehr Ratgeber, Tipps und Anleitungen:

Anzeige

Thema: Medikamente im Ausland kaufen – Infos und Tipps

-

Übersicht:
Fachartikel
Verzeichnis
Über uns


pflege99

Autoren Profil:
FB/Twitter

Veröffentlicht von

Autoren Profil:

Heiner Trautmann, - Pflegedienstleitung, Anita Bokel, - Stationsleiterin, Peter Machinski, Inhaber Agentur für Altenpflege und Haushaltshilfen, Mike Bocholt, Pflege-Qualitätsmangament und Christian Gülcan Inhaber & Gründer Haushaltshilfen-Agentur Senioren-Familienservice und Betreiber dieser Webseite, schreiben hier Wissenswertes, Ratgeber und Tipps zum Thema Pflege, Betreuung, Gesundheitsthemen, Haushaltshilfen und Versorgung. Unsere Inhalte sind in keiner Weise ein Ersatz für professionelle Diagnosen, Beratungen oder Behandlungen durch ausgebildete und anerkannte Ärzte/Ärztinnen.

Kommentar verfassen