7 Fragen zur Pflegeberatung

7 Fragen zur Pflegeberatung

Pflegebedürftige und ihre Angehörigen haben nicht nur verschiedene Möglichkeiten, um sich zur Pflege beraten zu lassen. Vielmehr haben Sie sogar einen rechtlichen Anspruch auf eine unabhängige und umfassende Pflegeberatung, die kostenfrei erfolgt. Doch was genau ist eine Pflegeberatung? Wie läuft sie ab? Wer bietet sie an? Wir beantworten sieben Fragen zum Thema!

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7 Fragen zur Pflegeberatung

  1. Was ist eine Pflegeberatung?

Das Recht auf eine kostenfreie, unabhängige und umfassende Pflegeberatung besteht, sobald der Pflegebedürftige einen Antrag auf Leistungen von der Pflegeversicherung stellt. Doch auch wenn er bereits Leistungen bezieht, steht ihm die Pflegeberatung zu.

Die Pflegekasse weist den Antragsteller innerhalb von zwei Wochen auf sein Anrecht auf eine Beratung hin. Seit dem 1. Juli 2021 gibt es einen weiteren Hinweis, wenn der Pflegebedürftige erneut Leistungen beantragt, zum Beispiel Pflegehilfsmittel oder einen Zuschuss zu Umbaumaßnahmen.

Die Beratung ist kostenfrei und der Pflegebedürftige kann selbst entscheiden, ob er sie in Anspruch nimmt oder nicht.

Pflegende Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen haben ebenfalls das Recht auf eine Pflegeberatung, sofern der Pflegebedürftige damit einverstanden ist.

Um von Anfang an eine möglichst gute Versorgung sicherzustellen, ist es auch durchaus ratsam, die Unterstützung durch eine Beratung so früh wie möglich zu nutzen.

  1. Wer führt die Pflegeberatung durch?

Für eine Pflegeberatung gibt es mehrere Anlaufstellen. Die erste Adresse sollte immer die Pflegekasse sein. Denn sie ist dazu verpflichtet, eine kostenlose Beratung durchzuführen. Als weitere Ansprechpartner kommen Pflegestützpunkte, kommunale Beratungsstellen, kirchliche Träger und Wohlfahrtsverbände infrage.

Ein Pflegeberater ermittelt den individuellen Hilfebedarf und berät umfassend über die Leistungen, die möglich sind. Besteht Bedarf, erstellt er zusammen mit den Betroffenen einen Versorgungsplan.

Der Pflegeberater kann dazu auch Hausbesuche machen. Außerdem hat er nicht nur ein offenes Ohr für die Sorgen und Nöte des Pflegebedürftigen und seiner Angehörigen, sondern bezieht auch Entlastungsangebote für die Pflegepersonen in seine Beratung ein.

  1. Was ist ein Pflicht-Beratungsbesuch Zuhause?

Bezieht der Pflegebedürftige nur Pflegegeld, ohne einen Pflegedienst in Anspruch zu nehmen, muss er nachweisen, dass regelmäßige Beratungsbesuche durch eine Fachkraft stattfinden.

Die Beratungen werden teilweise auch Beratungseinsätze genannt. Gemäß § 37 Abs. 3 SGB XI müssen die Besuche in den Pflegegraden 2 und 3 alle sechs Monate und in den Pflegegraden 4 und 5 alle drei Monate erfolgen.

Die Kosten für die Beratungsbesuche trägt die Pflegekasse. Allerdings muss der Pflegebedürftige selbst an den halb- oder vierteljährlichen Besuch denken und rechtzeitig einen Termin vereinbaren.

Ruft er die Beratung nicht ab, wird das Pflegegeld zunächst gekürzt und im Wiederholungsfall komplett eingestellt.

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Hat der Pflegebedürftige Pflegegrad 1 oder bezieht er körperbezogene Pflegemaßnahmen durch einen Pflegedienst, kann er einmal pro Halbjahr einen Beratungsbesuch abrufen. Diese Beratungseinsätze sind aber keine Pflicht, sondern freiwillig.

  1. Wie läuft ein Beratungsbesuch ab?

Das Ziel von einem Beratungsbesuch in der eigenen Wohnung ist zum einen, die Qualität der häuslichen Pflege sicherzustellen. Zum anderen soll er Hilfestellung bieten, pflegefachliche Informationen und Anleitungen vermitteln und Entlastungsmöglichkeiten für die Pflegepersonen aufzeigen.

Die Themenschwerpunkte des Gesprächs richten sich nach dem Bedarf des Pflegebedürftigen und seiner Angehörigen.

Die Beratungsbesuche können durchgeführt werden von:

       Pflegeberatern der Pflegekassen

       Beratungspersonen der Kommunen, die die notwendige pflegefachliche Kompetenz haben

       unabhängigen Beratungsstellen, die von den Landesverbänden der Pflegekassen anerkannt sind

       Pflegefachkräften im Auftrag der Pflegekasse, die nicht für die Pflegekasse tätig sind

       zugelassenen Pflegediensten

Der Pflegebedürftige und auch seine Pflegeperson sollten die Beratungseinsätze wahrnehmen, um sich individuelle Unterstützung, hilfreiche Informationen und nützliche Tipps zu holen.

  1. Was ist eine Wohnberatung?

Es gibt Pflegeberatungsstellen, die eng mit Wohnberatungsstellen zusammenarbeiten. Nutzt der Pflegebedürftige die Wohnberatung, erfährt er, worauf er achten muss, damit seine Wohnung ein sicheres Umfeld wird und bleibt.

Dabei geht es vor allem um mögliche Sturzgefahren und das Zusammenleben mit Demenzkranken. Außerdem informiert die Wohnberatung zum barrierefreien Wohnen oder Umbauen.

Die Pflegeberatungsstelle kann Ansprechpartner in der Nähe nennen. Ansonsten finden sich im Internet Übersichten.

  1. Was gilt für Pflegekurse?

Die Pflegekassen sind dazu verpflichtet, für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen Pflegekurse anzubieten. In kleinen Gruppen wird vermittelt, wie die Pflegenden zum Beispiel mit körperlichen und psychischen Belastungen umgehen können.

Neben Informationen über die Pflegeversicherung eignen sich die Pflegenden außerdem fachliches und praktisches Wissen an und können sich mit anderen Betroffenen austauschen.

Das Angebot an allgemeinen Pflegekursen wird durch themenbezogene Kurse ergänzt. Darin geht es dann speziell um die Pflege von zum Beispiel Demenzkranken oder Schlaganfallpatienten. Viele Pflegekassen arbeiten bei den Kursen mit ambulanten Pflegediensten oder Wohlfahrtsverbänden zusammen.

Darüber hinaus können Pflegende eine individuelle Schulung daheim nutzen. Vor Ort können die Dinge besprochen und geübt werden, die der Pflegeperson die Durchführung der häuslichen Pflege erleichtern. Auch dieses Angebot finanzieren die Pflegekassen.

  1. Was ist das Pflegetelefon?

Das Pflegetelefon ist ein Angebot des Bundesfamilienministeriums. Es richtet sich an Pflegende, die Fragen zur Pflege haben oder sich überlastet fühlen. Anonym und vertraulich erhalten sie konkrete Hilfestellung in der persönlichen Situation oder werden an unterstützende Stellen in ihrer Nähe vermittelt.

Das Pflegetelefon ist von Montag bis Donnerstag zwischen 9 und 18 Uhr unter der Rufnummer 030 201 79 131 erreichbar. Per E-Mail kann es unter info@wege-zur-pflege.de kontaktiert werden.

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Heiner Trautmann, - Pflegedienstleitung, Anita Bokel, - Stationsleiterin, Peter Machinski, Inhaber Agentur für Altenpflege und Haushaltshilfen, Mike Bocholt, Pflege-Qualitätsmangament und Christian Gülcan Inhaber & Gründer Haushaltshilfen-Agentur Senioren-Familienservice und Betreiber dieser Webseite, schreiben hier Wissenswertes, Ratgeber und Tipps zum Thema Pflege, Betreuung, Gesundheitsthemen, Haushaltshilfen und Versorgung. Unsere Inhalte sind in keiner Weise ein Ersatz für professionelle Diagnosen, Beratungen oder Behandlungen durch ausgebildete und anerkannte Ärzte/Ärztinnen.

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