Wohngeld für Pflegeheimbewohner – Infos und Tipps

Wohngeld für Pflegeheimbewohner – Infos und Tipps

Aktuell erhöhen sich die Kosten in der Pflege deutlich. Für viele Betroffene kann die finanzielle Lage dadurch eng werden. Durch eine Reform des Wohngeldes ist zum 1. Januar 2023 das sogenannte Wohngeld plus in Kraft getreten. Es ist höher als das bisherige Wohngeld und vor allem haben mehr Menschen Anspruch darauf. Nicht bekannt ist aber oft, dass auch Bewohnerinnen und Bewohner in Pflegeheimen Wohngeld bekommen können.

Anzeige

Wohngeld für Pflegeheimbewohner - Infos und Tipps

Allerdings gelten für sie besondere Regeln. Wir haben die wichtigsten Infos und Tipps rund ums Wohngeld für Pflegeheimbewohner/innen zusammengestellt!

Die Einkommens- und Vermögensgrenzen

Das Wohngeld ist für Menschen gedacht, deren finanzielle Mittel nicht ausreichen, um die Miete für ihre Wohnung oder den Kredit für eine eigene, selbstgenutzte Immobilie zu bezahlen. Dabei versteht sich die finanzielle Unterstützung als ein Zuschuss zur Miete oder Kreditrate. Die gesamten Wohnkosten deckt das Wohngeld nicht ab.

Im Zuge der Antragstellung muss das regelmäßig verfügbare Einkommen und das vorhandene Vermögen angegeben werden. Die Wohngeldstelle überprüft dann, ob die Voraussetzungen für den Bezug erfüllt sind.

Pflegeheimbewohner/innen sollten aber die Freibeträge beachten. Gemäß § 17 WoGG (Wohngeldgesetz) können pro Jahr nämlich 1.800 Euro vom Gesamteinkommen abgezogen werden, wenn

  • eine Schwerbehinderung von 100 Grad vorliegt.

  • eine Schwerbehinderung unter 100 Grad gegeben ist, der Betroffene aber häuslich, in einer Tagespflege oder in Kurzzeitpflege gepflegt wird.

Die dazugehörigen Nachweise müssen zusammen mit dem Antrag eingereicht werden. Die Wohngeldstelle prüft dann im Einzelfall, ob und in welcher Höhe Freibeträge berücksichtigt werden können.

Grundsätzlich ist Wohngeld nur dann möglich, wenn der Betroffene keine anderen Transferleistungen bezieht. Zu diesen Transferleistungen zählen zum Beispiel Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Hilfe zur Pflege.

Die gleichzeitige Gewährung von Wohngeld ist deshalb ausgeschlossen, weil die Transferkosten schon die Kosten für die Unterkunft enthalten.

Die Höhe des Wohngeldes

Die Berechnung der Wohngeldhöhe ist komplex und berücksichtigt verschiedene Faktoren. So spielt neben dem Einkommen die Anzahl der Haushaltsmitglieder und die Höhe der Miete oder Kreditrate eine Rolle.

Bei der Miete oder Kreditrate, die angerechnet werden kann, gibt es Höchstbeträge, die sich nach den sogenannten Mietstufen staffeln.

Die Mietstufen tragen der Tatsache Rechnung, dass die Kosten für Wohnraum je nach Region und Stadt sehr unterschiedlich ausfallen. Aus diesem Grund gibt es eine Gliederung von der günstigsten Mietstufe I bis zur teuersten Mietstufe IV. Anhand der Mietstufen werden die Höchstbeträge für die Wohnkosten in Abhängigkeit zum Einkommen und der Anzahl der Mitglieder im Haushalt festgelegt.

Die Zuordnung des eigenen Wohnorts in eine Mietstufe hat deshalb großen Einfluss darauf, ob Wohngeld gewährt wird und wie hoch es ausfällt.

Pauschale Angaben zur Wohngeldhöhe sind nicht möglich. Wer sich eine erste Orientierung verschaffen möchte, kann seinen Anspruch im Wohngeldrechner des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen berechnen. Eine verbindliche Auskunft kann aber ausschließlich die zuständige Wohngeldstelle geben.

Besucher lesen auch gerade folgenden Beitrag:  Richtig trinken - die wichtigsten Infos und Tipps, Teil 1

Der Wohngeldanspruch von Pflegeheimbewohnern

Bei Bewohnern und Bewohnerinnen von Alten- und Pflegeheimen wird die Höhe des Anspruchs auf Wohngeld nicht anhand der individuellen Miethöhe berechnet. Stattdessen ist das Mietniveau der Region maßgeblich, in der sich das Heim befindet.

Der Ort des Wohnheims entscheidet also darüber, wie hoch das Wohngeld ausfällt. Dabei berücksichtigt die Berechnung immer den Höchstbetrag in der jeweiligen Mietstufe. Das ist gesetzlich so geregelt.

Im Rahmen des Antrags ist es nicht notwendig, den Mietwert zu ermitteln. Weil der Gesetzgeber zur Vereinfachung festgelegt hat, dass immer der Höchstbetrag in der jeweiligen Region angerechnet wird, sind keine Angaben zur Miethöhe erforderlich.

Pflegeheimbewohner/innen müssen im Antrag aber Angaben zu ihren wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnissen machen. Außerdem brauchen sie eine Bestätigung von der Heimleitung.

Die Heimleitung füllt die Bestätigung aus und macht darin Angaben zum Wohnraum.

Viele Bundesländer haben ein spezielles Formular aufgelegt, nämlich den sogenannten Wohngeldantrag für Heimbewohner. Oft enthält das Formular auch die Felder, die die Heimleitung ausfüllt.

Die Antragsstellung

Um Wohngeld zu beantragen, wird das Antragsformular für Heimbewohner und die Bestätigung der Heimleitung benötigt.

Außerdem sind Kopien von folgenden Unterlagen erforderlich:

  • Heimvertrag

  • aktueller Rentenbescheid, vollständig mit allen Seiten

  • Vermögensnachweise

  • Bescheinigung über Kapitalvermögen wie zum Beispiel Zinsen aus Sparguthaben

  • aktuelle Kontoauszüge

  • Nachweise über Einnahmen aus Vermietung, Verpachtung und über sonstige Einnahmen

  • Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid

  • Betreuerausweis oder Vollmacht

Der Antrag samt Unterlagen wird bei der örtlich zuständigen Wohngeldstelle eingereicht. In vielen Bundesländern kann das auch online erfolgen.

Sollte sich herausstellen, dass kein Anspruch auf Wohngeld besteht, können Pflegeheimbewohner/innen andere Leistungen beantragen. So haben mehrere Bundesländer zum Beispiel das sogenannte Pflegewohngeld auf den Weg gebracht, das die Investitionskosten abdeckt.

Daneben gibt es die Hilfe zur Pflege, die eine Leistung der Sozialhilfe ist. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung kommt ebenfalls in Betracht.

Besucher lesen auch gerade folgenden Beitrag:  Was sich 2020 im Bereich Gesundheit ändert, Teil 3

Mehr Ratgeber, Tipps und Anleitungen:

Anzeige

Thema: Wohngeld für Pflegeheimbewohner – Infos und Tipps

-

Übersicht:
Fachartikel
Verzeichnis
Über uns


pflege99

Autoren Profil:
FB/Twitter
Letzte Artikel von Autoren Profil: (Alle anzeigen)

Veröffentlicht von

Autoren Profil:

Heiner Trautmann, - Pflegedienstleitung, Anita Bokel, - Stationsleiterin, Peter Machinski, Inhaber Agentur für Altenpflege und Haushaltshilfen, Mike Bocholt, Pflege-Qualitätsmangament und Christian Gülcan Inhaber & Gründer Haushaltshilfen-Agentur Senioren-Familienservice und Betreiber dieser Webseite, schreiben hier Wissenswertes, Ratgeber und Tipps zum Thema Pflege, Betreuung, Gesundheitsthemen, Haushaltshilfen und Versorgung. Unsere Inhalte sind in keiner Weise ein Ersatz für professionelle Diagnosen, Beratungen oder Behandlungen durch ausgebildete und anerkannte Ärzte/Ärztinnen.

Kommentar verfassen