Häusliche Pflege und Haushaltshilfe als Kassenleistung – Infos und Tipps

Häusliche Pflege und Haushaltshilfe als Kassenleistung – Infos und Tipps

Ob wegen einer Erkrankung, nach einer OP oder nach einer anderen Behandlung im Krankenhaus: Wer gesetzlich krankenversichert ist und sich vorübergehend nicht alleine versorgen kann, hat Anspruch auf eine häusliche Krankenpflege oder Haushaltshilfe als Kassenleistung. Voraussetzung für die Unterstützung auf Rezept ist aber, dass es zu Hause niemanden gibt, der bei der Körperpflege und dem Essen helfen, den Haushalt führen oder die Betreuung der Kinder übernehmen kann.

Anzeige

Häusliche Pflege und Haushaltshilfe als Kassenleistung - Infos und Tipps

In diesem Beitrag haben wir die wichtigsten Infos und Tipps zu häuslicher Pflege und Haushaltshilfe als Kassenleistung zusammengestellt!:

Für welche Aufgaben wird die Hilfe gewährt?

In welchem Umfang die Krankenkasse für eine Haushaltshilfe aufkommt, richtet sich danach, welche Aufgaben und Tätigkeiten der Versicherte selbst oder mit Unterstützung anderer noch erledigen kann. Genehmigt die Krankenkasse eine Haushaltshilfe, übernimmt diese die Dinge, die anfallen und notwendig sind.

Dazu kann gehören, dass die Haushaltshilfe die Wohnung aufräumt, die Wäsche wäscht, Mahlzeiten kocht, einkaufen geht oder Botengänge erledigt. Auch die Beaufsichtigung und Betreuung von Kindern, die im Haushalt leben, kann die Unterstützung einschließen.

Wie wird häusliche Pflege oder eine Haushaltshilfe als Kassenleistung beantragt?

Um die Hilfe im Haushalt zu erhalten, muss der Versicherte einen schriftlichen Antrag bei seiner Krankenkasse stellen. Dafür gibt es in aller Regel ein entsprechendes Formular.

Zusätzlich zum ausgefüllten Antragsformular braucht der Versicherte eine sogenannte Notwendigkeitsbescheinigung vom behandelnden Arzt. In dieser Bescheinigung muss der Arzt angeben,

  • welches Krankheitsbild beim Versicherten besteht und welche Beeinträchtigungen aus der Diagnose resultieren,

  • ab wann der Versicherte die Hilfe braucht,

  • für welchen Zeitraum die Hilfe notwendig ist und

  • in welchem Umfang die Krankenkasse die Unterstützung gewähren sollte.

Ratsam ist, den Antrag schön während des Aufenthalts im Krankenhaus auf den Weg zu bringen. Dadurch ist sichergestellt, dass die Versorgung nahtlos beginnen kann, wenn der Patient nach Hause zurückkehrt.

Für welchen Zeitraum kann die Haushaltshilfe bewilligt werden?

Wohnen im eigenen Haushalt Kinder, die jünger sind als zwölf Jahre und betreut werden müssen, während der Patient im Krankenhaus liegt oder in Reha ist, übernimmt die Krankenkasse die Betreuungskosten während des Klinikaufenthalts.

Kehrt der Versicherte in seine Wohnung zurück, kann die Unterstützung durch die Haushaltshilfe pro Krankheitsepisode für maximal vier Wochen gewährt werden.

Diese vergleichsweise kurze Dauer erklärt sich damit, dass die Kassenleistung für einen vorübergehenden Hilfebedarf vorgesehen ist. Zeichnet sich ab, dass der Versicherte dauerhaft auf Hilfe angewiesen ist, ist die Pflegekasse der richtige Ansprechpartner.

Sofern im Haushalt Kinder leben, die versorgt werden müssen, kann die Krankenkasse die Hilfe für maximal 26 Wochen bewilligen.

Eltern und auch Alleinerziehende sollten bei ihrer Krankenkasse nachfragen, ob sie die Betreuungsleistungen auf freiwilliger Basis auch für Kinder über zwölf Jahren übernimmt.

Besucher lesen auch gerade folgenden Beitrag:  Ausführlicher Ratgeber zum Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz, 2. Teil

Wer kommt als Haushaltshilfe infrage?

Der Versicherte kann selbst entscheiden, ob er eine professionelle Kraft in Anspruch nimmt oder ob er jemanden aus seinem persönlichen Umfeld um Hilfe bittet. Kann oder will er keinen Verwandten oder Bekannten mit der Haushaltsführung betreuen, ist ein Pflegedienst, ein Wohlfahrtsverband oder ein örtlicher Dienstleister der richtige Ansprechpartner.

Die Krankenkasse ist dazu verpflichtet, den Versicherten bei der Beantragung einer Haushaltshilfe zu beraten.

Generell ist ratsam, sich im Zuge der Antragsstellung bei der Krankenkasse nach geeigneten Anbietern und deren Kontaktdaten zu erkundigen. Auf Wunsch stellt die Krankenkasse auch den Erstkontakt her und fragt im Vorfeld ab, ob der jeweilige Dienstleister noch freie Kapazitäten hat.

In welcher Höhe übernimmt die Krankenkasse die Kosten?

Hat der Versicherte seine Haushaltshilfe selbst organisiert, bezahlt die Krankenkasse pro Stunde 10,25 Euro (Stand 2022). Dabei kann die Krankenkasse grundsätzlich alle Kosten, die für die Inanspruchnahme der Haushaltshilfe entstehen, erstatten.

Allerdings ist die Erstattung auf eine gewisse Stundenzahl und Höhe begrenzt. In diesem Zusammenhang gilt in aller Regel ein Einsatz von acht Stunden pro Tag als angemessen. Damit übernimmt die Krankenkasse bei einem 8-Stunden-Tag 82 Euro.

Bei der Bewertung einer angemessenen Stundenzahl müssen aber immer die Umstände im Einzelfall gesehen werden. So muss zum Beispiel berücksichtigt werden, wie viele Kinder versorgt werden müssen, wie alt die Kinder sind und ob der Versicherte alleinerziehend ist. Im Einzelfall können die Umstände dann dazu führen, dass eine tägliche Einsatzzeit von acht Stunden nicht ausreicht.

Für Freunde oder Bekannte ist die Vergütung der Krankenkasse eine Anerkennung für die tatkräftige Unterstützung. Der Ehepartner oder nahe Verwandte bekommen das Geld von der Krankenkasse nur dann, wenn sie nachweisen können, dass ihnen wegen der Hilfe Fahrtkosten oder ein Verdienstausfall entstanden sind.

Nimmt der Versicherte eine professionelle Haushaltshilfe in Anspruch, sollte er darauf achten, dass die Fachkraft den Vertrag mit der Krankenkasse schließt. Dadurch kann die Fachkraft oder der Dienstleister direkt mit der Krankenkasse abrechnen. Das ist zum einen bequemer und verhindert zum anderen, dass der Versicherte einen Großteil der Kosten selbst beisteuern muss.

Komplett kostenfrei ist eine häusliche Krankenpflege oder Haushaltshilfe als Kassenleistung aber trotzdem nicht. Vielmehr muss der Versicherte einen Eigenanteil übernehmen, der sich auf zehn Prozent der Kosten beläuft.

In Zahlen ausgedrückt, beträgt die Zuzahlung mindestens fünf Euro und maximal zehn Euro. Nur im Fall einer Schwangerschaft oder Entbindung fällt die Zuzahlung weg.

Stellen Leistungen von der Pflegeversicherung die häusliche Versorgung bereits sicher, ist eine Haushaltshilfe als zusätzliche Leistung der Krankenkasse nicht mehr möglich.

Mehr Ratgeber, Tipps und Anleitungen:

Anzeige

Thema: Häusliche Pflege und Haushaltshilfe als Kassenleistung – Infos und Tipps

Autoren Profil:
FB/Twitter
Letzte Artikel von Autoren Profil: (Alle anzeigen)

Veröffentlicht von

Autoren Profil:

Heiner Trautmann, - Pflegedienstleitung, Anita Bokel, - Stationsleiterin, Peter Machinski, Inhaber Agentur für Altenpflege und Haushaltshilfen, Mike Bocholt, Pflege-Qualitätsmangament und Christian Gülcan Inhaber & Gründer Haushaltshilfen-Agentur Senioren-Familienservice und Betreiber dieser Webseite, schreiben hier Wissenswertes, Ratgeber und Tipps zum Thema Pflege, Betreuung, Gesundheitsthemen, Haushaltshilfen und Versorgung. Unsere Inhalte sind in keiner Weise ein Ersatz für professionelle Diagnosen, Beratungen oder Behandlungen durch ausgebildete und anerkannte Ärzte/Ärztinnen.

Kommentar verfassen