5 Fragen zur Demenz

5 Fragen zur Demenz

Die Gesellschaft wird zunehmend älter. Dies ist zwar erfreulich, lässt gleichzeitig aber auch die Zahl der altersabhängigen Erkrankungen steigen. Eines dieser Krankheitsbilder sind Demenzerkrankungen.

Doch wie äußert sich eine Demenz eigentlich? Hilft die Pflegeversicherung mit Leistungen bei einer Demenzerkrankung? Und wie können Betroffene ihren Alltag meistern?

Der folgende Beitrag beantwortet fünf Fragen zur Demenz:

 

  1. Sind Demenz und Alzheimer das gleiche?

Der Begriff Demenz ist in der Medizin der Oberbegriff, unter dem fortschreitende Abbauprozesse im Gehirn zusammengefasst werden. Die Folge einer Demenz ist, dass die geistlichen Fähigkeiten und die Fähigkeiten des Verstandes zunehmend verloren gehen.

Die Alzheimer Krankheit ist eine chronische Erkrankung, die mit derartigen Abbauprozessen und somit mit einer Demenz einhergeht. Allerdings gibt es eine Reihe weiterer akuter und chronischer Krankheiten, die ebenfalls zu einer Demenz führen können. So können beispielsweise auch Depressionen, Durchblutungsstörungen oder Hirntumore Abbauprozesse im Gehirn auslösen.

 

  1. Ist zunehmende Vergesslichkeit schon ein Anzeichen für Demenz?

Der Name eines Bekannten ist wie ausgelöscht, man bekommt eine Telefonnummer nicht mehr zusammen, ein Termin ist total in Vergessenheit geraten, ein bestimmtes Wort will einem einfach nicht einfallen oder man kann sich beim besten Willen nicht daran erinnern, wo die Lesebrille abgelegt wurde: Solche Situationen dürfte jeder kennen.

Um im alltäglichen Leben ist es völlig normal, hin und wieder etwas zu vergessen. Auch Stress oder eine schwierigere Phase können die Ursache für eine zeitweise erhöhte Vergesslichkeit sein. Hinzu kommt, dass das Erinnerungsvermögen von Haus aus beim einen besser und beim anderen etwas schlechter ausgeprägt ist.

Eine Demenz geht jedoch weit über solche kleinen Schwächen hinaus. Die Abbauprozesse im Gehirn bewirken, dass der Betroffene nicht mehr in der Lage ist, logische Zusammenhänge zu erkennen und alltägliche Abläufe zu koordinieren. Oft kommen noch Orientierungsschwierigkeiten dazu, was vor allem dann deutlich wird, wenn sich der Betroffene in einer ungewohnten Umgebung aufhält.

Bei vielen Formen der Demenz gehen die nachlassenden Geistesfähigkeiten auch mit einer Veränderung der Persönlichkeit einher. Und gerade diese Persönlichkeitsveränderungen machen die Erkrankung für den Betroffenen und sein Umfeld so schwierig.

Besteht der Verdacht auf eine Demenz, ist der Hausarzt zunächst der richtige Ansprechpartner. Sofern notwendig, wird er die weitere Diagnostik veranlassen und den Betroffenen dazu beispielsweise zu einem Neurologen oder in die Gedächtnissprechstunde einer Fachklinik überweisen.

Einige Demenzerkrankungen lassen sich gut behandeln, wenn sie in einem frühen Stadium erkannt werden. Bei anderen Erkrankungen, etwa der Alzheimer Krankheit, bildet die Diagnose die Grundlage für weitere Maßnahmen. Dazu können Medikamente, Therapien und Beratungen, aber auch ein Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung gehören.

 

  1. Können bei einer Demenz Leistungen der Pflegeversicherung beantragt werden?

Bisher gibt es bei der Pflegeversicherung drei Pflegestufen. Sie richten sich danach, wie groß der Hilfebedarf des Betroffenen in Bereichen wie der Körperpflege, der Nahrungsaufnahme, der Mobilität und der Hauswirtschaft ist. Dabei wird der Umfang an notwendiger Hilfe in Minuten bemessen.

Eine Demenzerkrankung spielt bei der Pflegeeinstufung nur dann eine Rolle, wenn sie zur Folge hat, dass der Betroffene alltägliche Dinge nicht mehr oder nur noch eingeschränkt alleine erledigen, sich selbst also beispielsweise nicht mehr waschen oder eigenständig nicht mehr essen kann.

Allein die Notwendigkeit, dass der Betroffene beaufsichtigt werden muss, damit er etwa die Wohnung nicht unbeaufsichtigt verlässt oder nicht vergisst, den Herd abzuschalten oder den Wasserhahn zuzudrehen, fließt in die Beurteilung des Pflegebedarfs nicht ein.

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Denn eine Beaufsichtigung ist keine Hilfeleistung, durch die die Pflegeperson dem Betroffenen ein paar Minuten lang bei der Durchführung einer bestimmten Tätigkeit hilft. Damit eine der drei Pflegestufen zuerkannt wird, muss der tägliche Hilfebedarf aber ein festgelegtes Minutenpensum erreichen.

Unabhängig von einer Pflegestufe kann allerdings eine sogenannte eingeschränkte Alltagskompetenz festgestellt werden. Dies ist bei einer Demenzerkrankung oft der Fall. Denn die Demenz schränkt die geistigen Fähigkeiten ein und führt in der Folge dazu, dass der Betroffene seinen Alltag alleine nicht mehr meistern kann und sein Betreuungsbedarf steigt.

Wie schwer die Einschränkungen der Alltagskompetenz sind, wird anhand von 13 Kriterien beurteilt. Sind beim Betroffenen mindestens zwei der Kriterien, zu denen beispielsweise ein unkontrolliertes Verlassen der Wohnung, ein gestörter Tag-Nacht-Rhythmus oder eine mangelnde Einschätzung von gefährlichen Situationen gehören, vorhanden, besteht ein Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung.

Wurde nur eine eingeschränkte Alltagkompetenz festgestellt, wird der Betroffene in die sogenannte Pflegestufe 0 eingeordnet. Liegt die eingeschränkte Alltagskompetenz zusätzlich zu einem Pflegebedarf vor, gibt es zu den Leistungen für die Pflegestufen I bis III einen Aufschlag. Damit haben demenzkranke Personen einen Anspruch auf alle üblichen Leistungen der Pflegeversicherung, sowohl im Bereich der ambulanten als auch der stationären Pflege.

Ab 2017 werden die Pflegestufen durch fünf Pflegegrade ersetzt. Auch die neuen Pflegegrade richten sich nach dem Hilfebedarf. Allerdings wird dann kein Minutenumfang mehr zugrunde gelegt. Stattdessen ist maßgeblich, inwieweit der Betroffene in der Lage ist, die alltäglichen Anforderungen selbstständig zu bewältigen.

Dazu werden die sechs Lebensbereiche

  • Selbstversorgung,
  • Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen,
  • Gestaltung des Alltagslebens,
  • kognitive und kommunikative Fähigkeiten,
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen sowie
  • Mobilität

begutachtet und neben körperlichen Beeinträchtigungen auch geistige und psychische Einschränkungen erfasst. Insgesamt verschiebt sich die Gewichtung dadurch zugunsten von Einschränkungen im geistigen und psychischen Bereich. Gerade bei Demenzerkrankungen dürften davon viele Betroffene profitieren.

 

  1. Wie lässt sich der Alltag mit einem Demenzkranken besser meistern?

Der Alltag mit einem Demenzkranken kann zur großen Herausforderung für alle Beteiligten werden. So kommt es beispielsweise oft zu Konflikten, weil die Angehörigen das Verhalten des Betroffenen nicht verstehen und umgekehrt. Je weiter die Demenz fortschreitet, desto mehr Erinnerungen gehen verloren. Die Folge davon ist, dass sich der Betroffene an Dinge, die erst kürzlich geschehen sind, nicht mehr erinnern kann.

Oft erkennt er auch Personen, die ihm sehr nahe stehen, nicht mehr. Ereignisse, die schon sehr lange zurückliegen, sind hingegen häufig noch präsent. Die Angehörigen können versuchen, diese Erinnerungen in den Alltag zu integrieren. So kann es beispielsweise durch das Blättern in alten Fotoalben oder das gemeinsame Anhören von Liedern aus Kindertagen gelingen, sich einander wieder etwas anzunähern.

Mitunter kommt es auch vor, dass der Betroffene plötzlich große Angst vor bestimmten Dingen entwickelt oder gewisse Tätigkeiten strikt verweigert. In solchen Fällen kann es helfen, Gewohnheiten und Rituale aus der Kindheit wiederaufleben zu lassen und beispielsweise die Körperwäsche statt in der Badewanne mit Waschlappen und Schüssel durchzuführen.

Eine große Sorge besteht dahingehend, dass sich jederzeit ein Unglück ereignen könnte, etwa weil der Betroffene den Herd einschaltet oder die Wohnung verlässt und auf der Straße herumirrt. Für solche Szenarien gibt es inzwischen eine Reihe von Hilfsmitteln. Wohnberatungsstellen unterstützen dabei, die Wohnung demenzgerecht einzurichten.

Ein sehr wichtiger Punkt ist, dass Angehörige das Verhalten des Betroffenen niemals persönlich nehmen dürfen. Der Betroffene vergisst Dinge nicht absichtlich und verhält sich nicht abweisend oder merkwürdig, weil er die Angehörigen ärgern möchte. Stattdessen verliert er zunehmend die Kontrolle über seine Geistes- und Verstandesfähigkeiten.

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Um mit der Situation zurechtzukommen, sollten Angehörige die vielfältigen Unterstützungsangebote nutzen. So erhalten sie selbst Hilfe, erfahren Entlastung und können auch den Betroffenen noch besser unterstützen. Ausführliche Infos zu den Unterstützungsangeboten vor Ort gibt es bei den Pflegekassen.

 

  1. Wer entscheidet für den Demenzkranken?

Eine fortgeschrittene Demenzerkrankung führt dazu, dass der Betroffene keine Geschäfte mehr tätigen und keine Verträge mehr abschließen kann. Auch Entscheidungen kann er nicht mehr alleine treffen. In einem solchen Fall kann ein Angehöriger den Betroffenen aber nicht automatisch vertreten.

Der Angehörige kann grundsätzlich nur dann wirksam für den Betroffenen handeln, wenn er eine entsprechende Vollmacht hat. Gibt es eine solche Vollmacht nicht, bestellt das Amtsgericht einen gesetzlichen Betreuer, der sich um die Angelegenheiten des Betroffenen kümmert.

Bei der Wahl des Betreuers berücksichtigt das Gericht zwar die Wünsche des Betroffenen. Zudem übt es eine gewisse Kontrolle über die Betreuungssituation aus. Vielen Personen ist es aber lieber, wenn sie selbst bestimmen können, wer sie vertreten soll, wenn sie selbst nicht mehr entscheiden können. Insofern ist es eine Überlegung wert, schon in gesunden Tagen entsprechende Vorkehrungen zu treffen.

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